Nachtrag:
Im Leitfaden ist das für Szenario A und B noch mal aufgeschlüsselt,
bei A steht
ZitatFür Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich, schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen.
und
ZitatWeitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten.
Das bezieht sich meiner Meinung nach auf
https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/fileadmin/Date…s_beduerfen.pdf
Darin steht
ZitatAuch Schülerinnen und Schüler, die einer der o.g. Risikogruppen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch)ins „Homeoffice“ gehen.
und
Im Rahmenhygieneplan vom 5.8. wird noch einmal für Lehrkräfte - nicht aber für SchülerInnen benannt:
ZitatBeschäftigte, die das 60.Lebensjahr überschritten haben, werden ebenfalls wieder uneingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt. Gleiches gilt für Beschäftigte, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
ABER
Es ist eine Kann-Bestimmung, die Ermessensspielraum zulässt
und die m.M.n. nicht eindeutig (genug) formuliert ist,
sodass man damit rechnen muss, dass es in einzelnen Schulen zu Schwierigkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen kommen kann (kann... muss aber nicht).

