Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen
Nur ist der Träger der Eingliederungshilfe bisher gar nicht dein Arbeitgeber und damit gar nicht weisungsberechtigt. Wenn du das möchtest, kannst du die Nebentätigkeit gern bei deinem Dienstherrn genehmigen lassen und dem Kostenträger dann eine Rechnung über deine Arbeitszeit zukommen lassen. Denk daran, dass dein Stundenlohn einer akademischen und weitergebildeten Expertin entspricht.
Auch die Portionierung der Aufgaben muss ich so vorbereiten, dass die THA damit arbeiten kann (sie hätte, wenn das Kind da ist, auch gar keine Zeit dazu). Die Methoden muss ich vorgeben.
Ja, dann machst du genau das:
- Du wählst die Ziele aus.
- Du wählst die Methoden aus.
- Du stellst die Materialien bereit - im Rahmen der Möglichkeit der Schule.
Die Therapeutin kann sich äußern und du nimmst es zur Kenntnis. Aber du bist nicht diejenige, die ihren Job übernimmt. Nimm an, was dir hilft und lass weg, was nicht möglich ist.
Die Eltern können sich äußern. Sie können den Ort der Beschulung wählen - im Rahmen eures Schulgesetzes. Aber sie sind nicht diejenigen, die Ziele und Methoden vorgeben und sie bestimmen auch nicht den Schulalltag. Das können ja alle anderen Eltern auch nicht. Oder sollen die anderen Eltern zum Gespräch dazu kommen? Dann können alle gleichberechtigt Forderungen stellen, aber immer noch nicht den Unterricht übernehmen.
Eltern haben oft schöne Vorstellungen von Inklusion. Ich schildere dann die Realität und stecke damit die Grenzen ab, die mir dadurch gegeben sind. Dann sollen die Eltern sich für bessere Bedingungen stark machen. In diesem Fall können sie damit beginnen, dem Anbieter der I-Hilfe Dampf zu machen.
Das Jugendamt oder die zuständige Kraft dafür kann im Hilfeplangespräch Ziele setzen. Aber das sind nicht die Ziele und Methoden für den Unterricht, die gibst du ja vor.
Sollten sie das anders sehen, bietest du ihnen Mitarbeit gegen Rechnung an. Wahlweise kannst du fragen, ob du ihre Aufgabe mit übernehmen sollst, dann gibst du vor, was sie zu tun und zu lassen haben nach deinem Gutdünken. Die freundliche Variante ist, dass dir durch das Schulgesetz Vorgaben gesetzt sind, nach denen du Ziele und Methoden im Unterricht wählst. Dafür hattest du 7 Jahre Ausbildung.
Und wenn sie alle so gerne deine Aufgabe übernehmen möchten, gibt es Portale für Quereinsteigende.
Es ist deine Aufgabe, diese Klasse zu leiten, einschließlich Inklusion. Da kann man sich beraten und Wege suchen und da würde ich auch Bereitschaft signalisieren.
Bereitschaft bedeutet aber nicht, dass du umsetzen musst, was sich irgendwer für ein Kind überlegt, ohne die Bedingungen in deiner Klasse berücksichtigt zu haben.
Wenn die I-Hilfe keine Beratungszeit bekommt, dann kann es keine intensive Beratung geben. Dann kann sie eben nur mit selbsterklärendem Material arbeiten und nicht mit speziellem Zusatzmaterial, in das sie sich einarbeiten müsste. Dann macht das Kind eben das, was euch möglich ist. Mehr geht leider nicht. Du kannst ja nicht dafür, dass der I-Hilfe die Zeit für Absprachen verwehrt wird und im Unterricht habt ihr dafür beide keine Zeit. Es ist schon freundlich, wenn du im Rahmen deiner Arbeit außerunterricht dafür zur Verfügung stehst.
Es ist nicht deine Aufgabe, die versemmelte, möglichst kostengünstige Umsetzung der Inklusion aufzufangen.