Beiträge von Palim

    Soll die Schule doch gleich sagen wieviel Geld sie haben wollen.

    Wenn die Schulen über Mitgliedschaften und Spenden an den Förderverein und über die Haushalte genug Geld hätten, könnten sie sich den Aufwand sparen und in andere Projekte stecken.

    Soziale Segregation verschärft es und da kommt beim Spendenlauf auch nur ein Bruchteil dessen zusammen wie an Privatschulen, wo Mami trotz Schulgelds zusätzlich mal eben die Portokasse plündert… und die Spende absetzt.

    In den SKG gehen die Kinder, die zurückgestellt wurden, was zunehmend seltener ist, weil es irgendwie gesteuert wird (beim Gesundheitsamt), weniger auffällig sind die Kinder nicht.

    Ob diese Förderung im JüL möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
    In den letzten Jahren hatte ich meine Kinder mehr aus dem SKG, dafür aber durchaus welche, die extrem viele Baustellen hatten und die dann in der Regelklasse bei inklusiver Beschulung irgendwie gefördert werden müssen, im Jahr der Einschulung daran arbeiten und an sich die geforderte Leistung erbringen sollen.

    In NDS gab es auch weit mehr Vorschulklassen, die man eingespart hat.

    Es gab Sprachförderung vor der Einschulung, für alle Kinder, die sprachlich auffällig waren, man konnte organisieren, dass jedes Kind täglich 1 Stunde in einer Kleingruppe gefördert wurde, hat man eingespart.

    Übrig geblieben ist die Möglichkeit, Kinder (allein) vor der Einschulung zurückzustellen, in den SKG oder eine KiTa, bevorzugt mit inklusiver Förderung oder anderem Schwerpunkt. Meines Wissens sind die SKG an JüL-Standorten aber geschlossen worden.

    Ok,

    also keine Bilder-Rückwärtssuche,

    aber man kann schon nach Stichworten suchen und sich dann die dabei gefundenen Bilder ansehen

    … oder eben sehr, sehr viele Bilder von Vogelbeobachtungsstationen in NL, das wäre ja auch eine „Bildersuche“.

    In NDS sind die FöS Lernen aufgehoben und derzeit werden die FöS-Lehrkräfte von den Förderzentren an die GS versetzt.

    Dabei ändern sie aber quasi nur ihre Stammschule, nicht aber ihre Tätigkeit, sie sind in der Grundversorgung eingesetzt und werden mit überhängenden Stunden von ihrer GS an die nächste Schule abgeordnet.

    Hi,

    ich wüsste gerne - an sich für NDS, aber es interessiert mich auch für andere Bundesländer - wann man in der SekI einen Nachteilsausgleich für Kinder/Jugendliche mit sprachlichen Einschränkungen gewähren darf und wie er ausgestaltet werden kann.

    Kann man in der Bewertung im Unterricht den mündlichen Bereich anders bewerten?

    Kann man mündliche Prüfungen ersetzen?

    Welche Ersatzleistungen werden dann als gleichwertig angesehen?

    Gilt das in Abschlussprüfungen auch?

    Es ist ein Anspruch auf Betreuung, nicht auf Unterricht, und er kommt so „plötzlich“, dass 1 Jahr vorab noch gar nichts organisiert ist.

    Die geschaffenen Erwartungen können nicht erfüllt werden.

    Nachdem du den Verwirrt-Smiley nicht verstanden hast:

    Es ging um das Lesen von Kindern der 3. Klasse mit Kindern, die noch nicht lesen können. Da können die Texte ruhig länger sein, die Bilder könnten auch zu Bildergeschichten gehören.

    Ich finde einen erzählenden Text von 10-15 min zu lang, aber Einzelwörter nicht geeignet, 15 min das Lesen einzubringen.

    Bei Lesejule gibt es sehr einfache Sachen.

    Machbar finde ich auch einen Lesespaziergang. Dann lesen die einen vor und die anderen oder gemeinsam gehen sie auf die Suche nach einem Bild. Das bringt auch ein bisschen Bewegung dazu und ist auch deshalb häufig beliebt.

    Wenn die Kinder es vor der Einschulung schon kennenlernen, kannst du es mit sehr viel einfacherem Material dann Anfang 1 wieder einsetzen.

    Eine Förderschule Lernen mit einer Klasse in der 6 Kinder eine Begleitung in der Klasse haben ist kein inklusives Setting, aber doch Teil der Umsetzung der Inklusion.

    Über das Kind selbst wissen wir nur wenig,

    es spricht nicht und benötigt in der FöS Lernen ein eigenes Programm und eine Lernbegleitung, die ihm hilft, da das Kind selbst nicht die Aufgaben allein bewältigen kann, also Unterstützung beim Lernen auf individuellem Niveau benötigt.

    Was für Aufgaben und spezielle Materialien, die an der Schule sonst nicht üblich sind, von der Therapeutin vorgeschlagen wurden, wissen wir nicht. Individuelle Beratung kann man da erst einmal nicht geben, aber die Konstellation im Unterricht darf man außergewöhnlich finden.

    Die Umsetzung der Inklusion selbst kann man nicht nur hinsichtlich eines inklusiven Settings kritisieren, sondern auch im Hinblick auf Bedingungen an Förderschulen, da die Eltern ja den Schulort wählen sollen. Zudem bedingen sich die Verhältnisse an allen Schulen gegenseitig. Die Aufteilungen der Lasten sind nicht überall gelungen.

    Und auch in Bezug auf den Einsatz von I-Hilfen kann ich mir andere Wege vorstellen, zudem eine bessere Verzahnung der Lehrkräfte mit außerschulischen Partnern, dazu muss es aber Arbeitszeit geben - für alle Beteiligten.

    Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen

    Nur ist der Träger der Eingliederungshilfe bisher gar nicht dein Arbeitgeber und damit gar nicht weisungsberechtigt. Wenn du das möchtest, kannst du die Nebentätigkeit gern bei deinem Dienstherrn genehmigen lassen und dem Kostenträger dann eine Rechnung über deine Arbeitszeit zukommen lassen. Denk daran, dass dein Stundenlohn einer akademischen und weitergebildeten Expertin entspricht.

    Auch die Portionierung der Aufgaben muss ich so vorbereiten, dass die THA damit arbeiten kann (sie hätte, wenn das Kind da ist, auch gar keine Zeit dazu). Die Methoden muss ich vorgeben.

    Ja, dann machst du genau das:

    - Du wählst die Ziele aus.

    - Du wählst die Methoden aus.

    - Du stellst die Materialien bereit - im Rahmen der Möglichkeit der Schule.

    Die Therapeutin kann sich äußern und du nimmst es zur Kenntnis. Aber du bist nicht diejenige, die ihren Job übernimmt. Nimm an, was dir hilft und lass weg, was nicht möglich ist.

    Die Eltern können sich äußern. Sie können den Ort der Beschulung wählen - im Rahmen eures Schulgesetzes. Aber sie sind nicht diejenigen, die Ziele und Methoden vorgeben und sie bestimmen auch nicht den Schulalltag. Das können ja alle anderen Eltern auch nicht. Oder sollen die anderen Eltern zum Gespräch dazu kommen? Dann können alle gleichberechtigt Forderungen stellen, aber immer noch nicht den Unterricht übernehmen.

    Eltern haben oft schöne Vorstellungen von Inklusion. Ich schildere dann die Realität und stecke damit die Grenzen ab, die mir dadurch gegeben sind. Dann sollen die Eltern sich für bessere Bedingungen stark machen. In diesem Fall können sie damit beginnen, dem Anbieter der I-Hilfe Dampf zu machen.

    Das Jugendamt oder die zuständige Kraft dafür kann im Hilfeplangespräch Ziele setzen. Aber das sind nicht die Ziele und Methoden für den Unterricht, die gibst du ja vor.
    Sollten sie das anders sehen, bietest du ihnen Mitarbeit gegen Rechnung an. Wahlweise kannst du fragen, ob du ihre Aufgabe mit übernehmen sollst, dann gibst du vor, was sie zu tun und zu lassen haben nach deinem Gutdünken. Die freundliche Variante ist, dass dir durch das Schulgesetz Vorgaben gesetzt sind, nach denen du Ziele und Methoden im Unterricht wählst. Dafür hattest du 7 Jahre Ausbildung.

    Und wenn sie alle so gerne deine Aufgabe übernehmen möchten, gibt es Portale für Quereinsteigende.

    Es ist deine Aufgabe, diese Klasse zu leiten, einschließlich Inklusion. Da kann man sich beraten und Wege suchen und da würde ich auch Bereitschaft signalisieren.
    Bereitschaft bedeutet aber nicht, dass du umsetzen musst, was sich irgendwer für ein Kind überlegt, ohne die Bedingungen in deiner Klasse berücksichtigt zu haben.

    Wenn die I-Hilfe keine Beratungszeit bekommt, dann kann es keine intensive Beratung geben. Dann kann sie eben nur mit selbsterklärendem Material arbeiten und nicht mit speziellem Zusatzmaterial, in das sie sich einarbeiten müsste. Dann macht das Kind eben das, was euch möglich ist. Mehr geht leider nicht. Du kannst ja nicht dafür, dass der I-Hilfe die Zeit für Absprachen verwehrt wird und im Unterricht habt ihr dafür beide keine Zeit. Es ist schon freundlich, wenn du im Rahmen deiner Arbeit außerunterricht dafür zur Verfügung stehst.

    Es ist nicht deine Aufgabe, die versemmelte, möglichst kostengünstige Umsetzung der Inklusion aufzufangen.

    Quittengelee s Beiträge sind sehr viel deutlicher formuliert. Finde ich gut.

    Was du dir für das Hilfeplangespräch noch vornehmen könntest:

    Die Schule erstellt einen Förderplan für das Kind. In diesen schreibst du für die schulischen Aufgaben die Ziele der Förderung und den kannst du auch mitnehmen.

    Hier setzt du selbst also ein, was als Nächstes möglich erscheint. Wenn das Kind die Ziele der FöS Lernen vorerst nicht erreichen kann, wird es dort deutlich vermerkt. Die Förderung läuft dann darauf hinaus, das Kind näher in diese Richtung zu bringen. Oder aber das Kind hat einen anderen Schwerpunkt und wird nach anderem Curriculum (also GE) unterrichtet.

    Da kann also auch stehen: Bleibt für 5 min am Platz. Wendet sich der Aufgabe zu. Führt einen Stift über das Papier …

    Im HPG setzt das Amt Ziele ein. Diese orientieren sich schon auch an dem, was das Kind kann, aber das geht nur, wenn es auch realistisch besprochen wird. Bei ins ist es derzeit oft wohlwollend und in Absprache, das kann aber auch anders sein, vor allem, wenn die Eltern ganz andere Vorstellungen haben.
    Das HPG setzt aber nicht deinen Unterricht fest, das ist deine Entscheidung, denn du bist die Expertin. Und wenn die Ziele des HPG nicht erreicht werden, dann steht im nächsten Protokoll, dass es nicht geschafft wurde. (Punkt!)

Werbung