Zitatnofretete schrieb am 25.02.2007 15:19:
In NRW muss man sich damit nicht bewerben, man kann es freiwillig beilegen. Gruß Nof.
Das stimmt. Aber die Ansichten, wie es wirkt, wenn man nur einen Teil der Gutachten beilegt, gehen da wohl auseinander. Ich habe z.B. nur mein Hauptseminarleiter- und mein Schulleitergutachten beigelegt, weil ich mich mit den Formulierungen der Fachseminarleiter nicht ganz identifizieren konnte. Das hat mir wohl keinen Nachteil gebracht. Aber ich weiß nicht, wie es wirkt, wenn das Schulleitergutachten fehlt.
