Beiträge von Aktenklammer

    Zitat

    nofretete schrieb am 25.02.2007 15:19:
    In NRW muss man sich damit nicht bewerben, man kann es freiwillig beilegen. Gruß Nof.

    Das stimmt. Aber die Ansichten, wie es wirkt, wenn man nur einen Teil der Gutachten beilegt, gehen da wohl auseinander. Ich habe z.B. nur mein Hauptseminarleiter- und mein Schulleitergutachten beigelegt, weil ich mich mit den Formulierungen der Fachseminarleiter nicht ganz identifizieren konnte. Das hat mir wohl keinen Nachteil gebracht. Aber ich weiß nicht, wie es wirkt, wenn das Schulleitergutachten fehlt.

    Ich würde ggf. mit dem Schulleiter sprechen und nachhorchen, ob er diese Formulierungen bewusst gewählt hat oder ob es evtl. eine "Nachlässigkeit" ist, weil er ein anderes Sprachempfinden hat.
    Du kannst wohl ein Gegengutachten schreiben, aber insgesamt ist sowas natürlich schon blöd.
    Meine Schulleitung sagte mir, dass ihnen die Schulleitergutachten recht wichtig sind und sie diese gründlich lesen.
    Ich drücke dir die Daumen, dass du evtl. mit dem Schulleiter doch noch etwas "verhandeln" kannst!
    Viele Grüße
    AK

    Die Artikel über Wikipedia finde ich sehr interessant und werde die Problematik bzw. Gefahr auch mit meinen Schülern durchsprechen. Bei den jetzigen Praktikumsberichten habe sich fast die theoretischen Informationen aus wikipedia gezogen (leider ohne wenigstens die Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler zu korrigieren). Wenn sie dann nächstes Schuljahr die Facharbeiten schreiben, sollten sie mit mehr Quellen arbeiten als nur mit wikipedia ...

    Sind euch evtl. noch weitere Artikel bekannt?

    Ich lese mit einer 6 gerade das Buch "Der Schatz auf Pagensand" und die Schüler sollen u.a. auch eine eigene Schatzkiste entwerfen, für die sie im Moment Bilder sammeln. Ich hätte als Rahmen gerne eine Schatzkist am besten aufgeklappt. Leider sind meine Malkünste bescheiden und im Netz habe ich mittels der Bildersuche auch nichts geeignetes gefunden. Hat jemand von euch vielleicht eine Schatzkistenskizze, die er mir zur Verfügung stellen könnte?
    Viele Grüße
    AK

    ... der Schüler haben

    Ich habe in der Oberstufe, wo die Schüler an meiner Schule über eine recht heterogene Vorbildung verfügen, z.T. auch weil sie von unterschiedlichen Schulen und Schulformen stammen, aber auch durch die unterschiedlichen Lehrer, das Problem, dass ich gerne möglichst viel und genau einen Überblick hätte, wie der Leistungsstand der Schüler ist, um sie auf die Klausuren vorzubereiten.
    Sie sagen oft nur auf Nachfrage, dass sie dies oder jenes nicht können. Bei 50 Schülern in zwei Kursen habe ich kaum die Gelegenheit, oft und viele Texte mitzunehmen. Wenn ich es tue, zweifle ich, ob meine Korrekturen überhaupt groß ankommen. Ich versuche, so oft wie möglich auch Partnerkorrektur zu machen, aber ich habe nur wenige Schüler, bei denen man wirklich sagen kann, dass sie in der Lage und Willens sind, ernsthaft und konstruktiv zu korrigieren.
    Schreibt ihr oft Beispieltexte bzw. Beispielinterpretationen? Oder gelingt es euch oft, Texte mitzunehmen? Welche Verfahren haben sich bei euch bewährt?
    Viele Grüße
    Aktenklammer

    Ich plane auch eine Lesenacht. Macht ihr eine solche Lesenacht immer freitags oder in der Woche? Ich dachte an Freitag, aber eine Freundin meinte, dass ich mir dann nicht nur den Freitag, sondern auch den Samstag komplett "versaue" ...

    Ich möchte Lernspiele für die Schüler herstellen, bei denen es z.B. um Gegenteile geht oder auch um Wort + Definition.

    Spontan fallen mir da Memory und Domino ein.

    Gibt es eurer Meinung nach Vorteile bei den einzelnen Spielen bzw. Lernziele, die durch eine Spielart besser erreicht werden können?
    Der Effekt von Memory ist ja, dass Worte immer und immer wieder gelesen werden und sich dadurch einprägen. Aber sie stehen nicht in Zusammenhang.

    Der Vorteil von Domino ist, dass die Paare lange sichtbar sind. Aber ob sie nach dem Anlesen noch einmal gelesen werden, ist natürlich die Frage.

    Wie seht ihr das?

    Nachdem, was ich an anderer Stelle und auf der genannten Seite gefunden habe, heißt es:

    "Debeka
    beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel
    med. Nachprüfungsrecht des Versicherers
    Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter
    Beamter vor erreichen der gesetzlich vorgesehenen
    Altersgrenze ausschließlich infolge seines
    Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines
    Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherren als
    Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit
    festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird
    § 1 (7) und § 2 (1) BBUZ 2005 B
    Teilweise BU liegt vor, wenn die Arbeitszeit eines versicherten
    Beamten ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes
    wegen begrenzter Dienstfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses
    des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter
    beauftragten Arztes, in dem die begrenzte Dienstfähigkeit
    festgestellt wird, reduziert wird.
    § 2 (2) BBUZ 2005 B"

    Auch die Debeka sagte mir, dass ein Arzt für ihr Unternehmen kontrollieren wird.

    Mir soll es egal sein, ich habe meine Versicherung - nicht bei der Debeka. Zur Information insgesamt kann ich auch diese Seite empfehlen:

    ich habe mich hin und her informiert, u.a. auf dieser Seite bzw. ihren Unterseiten:
    http://www.richterversorgung.de/Richterdu1.html

    Dort findet man alle verschiedenen Klauseln und was sie heißen. Dort sind auch die Versicherungen verglichen.
    Die Versicherungen sind auch bei Finanztest getestet worden: http://www.richterversorgung.de/butest.html

    Ansonsten muss es wohl jeder selbst wissen :)

    Mir haben jedenfalls verschiedene Stellen - u.a. der Herr von der Debeka, der mich auch beraten hat - von einer kapitalbildenden DU abgeraten.

    Viele Grüße
    AK

    Zitat

    MYlonith schrieb am 07.02.2007 16:21:
    Letztendlich geht es doch dabei nicht um das Geld.
    Doch vielmehr um die Feststellung der Dienstunfähigkeit.

    Bei Beamten macht das der Dienstherr, der Versicherer hat das zu akzeptieren.

    Bei einer BU wird die Versicherung ihren eigenen Arzt kontaktieren, um das Urteil des Amtsarztes zu bestätigen.

    Verwandte, die in Versicherungskreisen arbeiten, haben mir signalisiert, dass das mit dem eigenen Arzt eben problematisch werden kann ... der Amtsarzt sagt dienstunfähig, der eigene Arzt nicht. Da die Telekom in den letzten Jahren viele Mitarbeiter über die DU losgeworden ist, sind die Versicherungen da sehr vorsichtig geworden .... Meines Erachtens kommt eine Versicherung nur in Frage, wenn sie keinen eigenen Arzt einschaltet ...

    Ich gebe auch gerne nähere Infos. Die Debeka hat jedenfalls nicht die echte Klausel. Es gibt eigentlich nur 2 Versicherungen, soweit ich das überblicken kann, die gute Bedingungen haben. Ich habe mich da länger durch die Informationen gewühlt. Bei Interesse also gerne PN!

    Eine kapitalbildende Versicherung ist wohl auch nicht bei einer DU-Versicherung zu empfehlen.

    Danke, das könnte ich schaffen. Ich glaube, ich kaufe mir auch mal ein Buch von Jamie Oliver. Bisher bin ich nur Passivköchin, so beim Perfekten Dinner und ähnliches ... a propos, da soll es ein gutes Rezept für Hirschgoulasch geben, das ich sofort suchen muss (die Fleischberge ...)

    Bei referendar.de ist zu dem Thema mal eine lange und in weiten Teilen auch inhaltsreiche Diskussion geführt worden. In der Tat brauchst du als Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung, weil du eher dienst- als berufsunfähig wirst (Berufsunfähigkeit beginnt bei 50 Prozent der Arbeitszeit, Dienstunfähigkeit schon deutlich früher). Es gibt nur wenige Anbieter, die überhaupt eine DU anbieten. Man muss dann aber auf die echte DU-Klausel achten und dass es keine abstrakte Verweisung gibt.
    Viele Grüße
    Aktenklammer

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