Beiträge von Aktenklammer

    Hallo liebes Forum,
    eine Frage ganz off-topic, aber vielleicht könnt ihr mir ja Antworten geben oder mir ein gutes und auch ausreichend frequentiertes Mietrechtforum nennen. Ich beabsichtige aus meiner winzigen Wohnung auszuziehen. In meinem Mietvertrag steht auf den frei einzutragenden Zeilen "Wohnung muss in Raufaser weiß gestrichen übergeben werden", bei der Abteilung zu den Schönheitsreparaturen ist nichts eingetragen oder angekreuzt.
    Beim Einzug hatte ich schon einen recht verwohnten Teppich drin und die Raufaser war schon mehrfach übergestrichen worden. Nun ist der Teppich nach 7 weiteren Jahren mehr oder weniger am Ende, die Raufaser käme einem sicherlich entgegen, wenn man sie noch mal überstreichen würde, das schon die "Noppen" gar nicht mehr vor lauter Farbe sichtbar sind.
    Mich interessiert nun, was die Vermieterin von mir beim Auszug verlangen kann. Am liebsten würde ich ihr sagen, dass ich ihr die Farbe zahle, dass die Raufaser aber meines Erachtens neu gemacht werden müsste (Aber nicht auf meine Kosten). Der Boden muss meiner und auch anderer Meinung nach unbedingt neu gemacht werden. Aber beides war ja schon vorher nicht in einem guten Zustand.

    Wisst ihr, welche Rechte und Pflichten ich habe?

    Umschreiben einer Ballade in eine Zeitungsnachricht habe ich in der 7 auch gemacht, anhand von "John Maynard", "Brück am Tay" und "Nis Randers" - hast du ja auch alles genannt. Es kann dir allerdings vorgeworfen werden, dass du die Ballade 'zerstörst' oder nicht genug würdigst. Ich würde glaube ich lieber was im reinen Zeitungsbereich machen.

    Es könnte ja auch ein nicht erkanntes Pfeiffersches Drüsenfieber sein. Ich war auch lange Zeit sehr sehr müde und wurde immer wieder vom Arzt mit der Erklärung niedriger Blutdruck u.ä. nach Hause geschickt. Erst später hat sich rausgestellt, dass ich Pfeiffersches Drüsenfieber hatte. Normal ist so eine Müdigkeit in keinem Fall.

    Vielen Dank an alle für die guten Tipps!!
    Jetzt bin ich schon wieder unentschlossen, wie viel Lyrik es denn sein soll. Wenn ich den Lyrikwürfel bestelle, habe ich natürlich Lyrik bis unters Dach. Da kann mir so schnell kein Gedicht mehr kommen, das ich NICHT habe ;)
    Andererseits ist das natürlich auch ein höherer Preis. Die Lieblingsgedichte der Deutschen habe ich, aber da fehlen ja natürlich doch einige, die man im Unterricht gebrauchen kann.
    Ich denke also weiter nach .... und Weihnachten naht ja auch ;)

    Liebe Deutschkollegen, ich habe mal gehört, dass es ein Deutschbuch (oder Übungsbuch?) für die Sekundarstufe I geben muss, in dem unter dem Thema höfliche Kommunikation auch das Modell der vier Seiten einer Nachricht behandelt wird. Leider habe ich dieses Buch nicht und auch meine Suche bei den Verlagen hat mich nicht weitergebracht, weil man häufig kein Inhaltsverzeichnis findet. Wisst ihr eventuell, um welches Buch es sich handeln könnte und könnt mir den Titel nennen? Vielen Dank!

    Wir durften keine Wegbeschreibung abgeben, weil das dann das Porto erhöht hätte durch das zusätzliche Blatt.
    Meine Prüfer haben die Schule alle gut gefunden .... nur der Vorsitzende kam gerade noch in der nötigen Zeit. Das lag allerdings nicht an einer nicht geschickten Wegbeschreibung ;)

    Wir hatten belegte Brötchen, Schokolade und Kaffee. Das wurde auch dankbar angenommen und anschließend bekamen wir glaube ich ca. 5 Euro von der Kommission dafür hingeschoben.
    Um die Vorbereitung haben sich die anderen Referendare und die Sekretärin gekümmert.

    Ich war nicht in Engelskirchen. Engelskirchen liegt aber an der A4, sodass man von Köln aus, jenachdem wo man wohnt, 30-40 Minuten braucht. Wenn du rausfindest, wie oft man zum Seminar muss und es z.B. nur 1x in der Woche ist, dann ginge das. Das "Problem" ist nur, dass es ja sein kann, dass deine Schule mitten im Bergischen Land liegt, ggf. von Köln aus gesehen noch hinter Engelskirchen. Normalerweise kommen einem Seminar in Richtung Wohnort entgegen, aber es ist eben die Frage, wie weit der Einzugsraum Richtung Köln geht.

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