Beiträge von Aktenklammer

    Bei mir waren es 3! in ganz NRW.

    Die beiden Fächer sind vielleicht nicht so häufig wie andere eben. Es gibt Fächer, die werden an manchen Seminaren nur alle 2 Jahre angeboten.

    Die Bezirksregierung gibt eine Tabelle raus und du musst dir die Orte suchen, wo bei BEIDEN Fächern, die du studiert hast, einen Punkt haben. Das können auch recht wenig sein.

    Ich habe die Nachnamen der Schüler geschwärzt. Das war mir sicherer. Es kommt ja auch drauf an, was auf den Blättern drauf steht. Letztlich wird es wohl niemanden interessieren, wer jetzt genau was geschrieben hat, aber man weiß ja nie ...

    Nix da, wenn Pepe, alias und Co. rein wollen, dürfen sie kommen. Ich habe jedenfalls schon einen Ausflugsapfel für sie eingepackt, die Busplätze sind auch reserviert. Wir sind ja hier nicht beim Grandprix und alle schicken ihre SMS-Punkte ein.
    Viele Grüße
    AK

    Ich sammle so einen Brief kommentarlos ein und lege ihn bis zum Stundenende auf meinen Tisch. Vorlesen oder durchlesen würde ich ihn nicht.
    Ich muss auch zugeben, dass ich auch ganz gerne mal kleine Nachrichten an meine Nachbarn schreibe bzw. schrieb, wenn ich die Gelegenheit dazu habe / hatte. Aber die Gelegenheit dazu hat man wirklich vor allem dann, wenn man zu lange zuhören muss oder keine anderen Aufgaben hat, die man erledigen muss.

    Aber manchmal sind eben kleine Dinge auch wichtig (wer kommt gleich mit essen? Hat x das y von z gesehen? Unmööööglich etc.) - solang es keine langen Briefe werden, sondern nur kurze Nachrichten werden, kann ich damit leben.

    sagt AK mit einem Blick auf ihr Notizbuch aus der Schulzeit, in dem sich seitenlange Unterrichtsbriefe von und an Freundinnen finden

    Ich tendiere nun stark dazu, mir meinen Kalender auch selbst herzustellen, da ich viele Dinge eigentlich gar nicht brauche, die in den zu kaufenden sind: ich bekomme meinen Stundenplan oder den Klassenstundenplan ausgedruckt; die Adressenliste der Kollegen ist ja auch schon gedruckt, die übertrage ich ja nicht mehr handschriftlich in ein Buch etc.

    Jetzt überlege ich, ob bei der Stundenplanungsübersicht wirklich eine Tagesübersicht sinnvoll ist, oder ob man nicht eher wie bei den Kursmappen der Oberstufe klassen- bzw. kursweise einträgt? Dann habe ich ja eigentlich eine viel bessere Übersicht - oder sehe ich das falsch?

    Ich habe vor einiger Zeit einen Bericht im Fernsehen gesehen, wo sie mehrere Ranzen getestet haben. Einerseits hat ein Institut die Ranzen getestet in Sachen Sicherheit (reflektierender Streifen auf der kleinen Tasche vorne, gute Schließfähigkeit, etc.) und sie haben die Ranzen den Kindern mitgegeben.

    Am Ende kamen dann die Ergebnisse raus, die du zitiert hast. Ich glaube, dass man als Erwachsener so einen Ranzen oft "falsch" -> "hässlich" bewertet. Wenn die jungen Damen die seltsamen Figuren gut finden und der Ranzen auch noch sicher und praktisch ist ....

    Zitat

    randolf schrieb am 20.05.2006 19:32:
    ich frage mich, warum er noch hier ist
    randolf

    Daaaaanke, endlich haben wir was gemeinsam!

    Schön, dass du wieder da bist.
    Ich hatte schon Sorge, dass du dich vor lauter PN schreiben und Spannung was dir denn nun dein alter ego schreibt, ganz verschwindest.

    Du schickst als Referendar/Anwärter in NRW deinen Antrag an die Bezirksregierung, die ist für dich zuständig.
    Dort findest du auch den Antrag und das Infomaterial.

    http://www.bezreg-koeln.nrw.de/html/service/d…ihilfe_word.doc

    http://www.bezreg-koeln.nrw.de/html/organisat…ez16/dez16.html


    Dort heißt es zu den Kronen:

    "Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen
    sind folgende Aufwendungen nicht beihilfefähig
    - für Zahnersatz (Abschnitt F der GOZ),
    - Inlays, Zahnkronen (Nr. 214 bis 217, 220 bis 224 der GOZ),
    - funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Abschnitt J der GOZ, Nr. 800 bis 810
    GOZ)
    - sowie implantologische Leistungen (Abschnitt K der GOZ, Nr. 900 bis 909 GOZ).
    Die in diesem Zusammenhang anfallenden vorbereitenden Leistungen, wie z.B. Vorbereitung eines zerstörten
    Zahnes, Eingliederung einer provisorischen Krone usw. (nach den Nrn. 218, 219, 225 bis 228 GOZ) teilen das
    Schicksal der vorgenannten Hauptleistung und sind ebenfalls nicht beihilfefähig.
    Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
    - die unmittelbar vor ihrer Ernennung mindestens 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst
    waren oder
    - berücksichtigungsfähige Person bei einem/ einer Beihilfeberechtigten waren oder
    - wenn die Leistungen auf einem Unfall beruhen, der während der Zeit des Vorbereitungsdienstes eingetreten ist."

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