Beiträge von Meer

    Wir haben in manchen Bildungsgängen die Lernfelder auch aufgeteilt. Hängt teilweise mit dem hohen Stundenkontingent zusammen, welches sich bei uns durch den Blockunterricht ergibt. An manchen Stellen finde ich es ganz ok, weil man die Inhalte tatsächlich sinnvoll aufteilen kann. Es gibt auch Lernfelder oder Aufteilungen an Stundenkontingenten die ich gar nicht sinnvoll finde.

    Das Thema Lernsituationen ist bei uns ein Thema für sich...

    Ich würde eher empfehlen sich beraten zu lassen, welche Alternativen es außerhalb des Schuldienstes gibt. Nach meiner persönlichen Erfahrung wird niemand ohne triftige Gründe zweimal nicht zur UPP zugelassen.

    Lehrkräftemangel hin oder her.

    In NRW kann der Wechsel vom Schuldienst in die Wissenschaft schwierig sein. Sei denn es handelt sich um Abordnungsstellen.

    Zwei unterschiedliche Ministerien und damit zwei unterschiedliche Töpfe. Mehrfach in unterschiedlichen Kontexten erlebt.

    Ein Bekannter hat es dann irgendwie mit anwaltlicher Hilfe geschafft, dass er ohne Neuverbeamtung wechseln konnte. Die wäre nämlich aus Altersgründen nicht mehr möglich gewesen. Hat sich aber lange hingezogen und die Details kenne ich nicht. Einen Wechsel zurück würde da sicherlich mind. nochmal genauso kompliziert, insbesondere wenn mit dem Wechsel aus der Schule z.B. in die Wissenschaft auch noch eine Beförderung verbunden ist.

    Aber nur aus dem was ich mitbekommen habe, ohne Gesetzestexte zu wälzen.

    Als Quelle könnte ich jetzt zahlreiche Klausuren aus meiner eigenen Schulzeit insb. im Fach Englisch rausholen, die genau mit der Begründung abgewertet wurden. Also Orthographie der Vokabeln 6, Inhalt 1, sprachliche Ausdrucksweise 2, in Summe wegen der Sperrklausel Note 5.

    Zu meiner Schulzeit, wurde da gesagt, bei einem solch hohen FQ, kann die sprachliche Ausdrucksweise max. 4 sein....

    Autismus bzw. ASS ist eine ganz andere Kategorie. Da wird individuell je nach Beeinträchtigung ein NTA gewährt.

    Was GdB bzw. Schwerbehinderung angeht, so muss man das vom konkreten Fall abhängig machen. Es gibt ja keinen Katalog anhand dessen man seine Kreuzchen setzt und dann einen pauschalen NTA vergibt.

    Das mit dem "Anspruch" auf NTA ist auch so eine Sache. Für den Fall, dass eine Beeinträchtigung überhaupt nicht im Rahmen einer Prüfung zum Tragen kommt, erachte ich das als hochproblematisch. Und die DezernentInnen, die das für die Oberstufe spätestens, wenn es um die Abiturprüfungen geht, entscheiden müssen, freuen sich auch nicht darüber.

    Ja klar, Autismus ist nochmal ne eigene Kategorie, soweit bin ich schon ;) Und bis dato lief es mit diesen SuS bei uns auch gut, zumindest solange sich Lehrkräfte und auch Klasse auf die Eigenarten einer Person einlassen. (Aber da kann es auch ohne Diagnose manchmal in die Hose gehen ;))

    Ich persönlich finde mehr Zeit aufgrund von Konzentrationsproblemen auch schwierig. Aber in diesen Fällen liegen die Schwierigkeiten eben schon im Unterricht. Wo eigentlich immer wieder jemand den Fokus auf das Geschehen legen müsste, Dinge wiederholen etc. Das kann man als Lehrkraft in einer großen Klasse eben nur bedingt leisten.

    Aber ich mache mich da mal anderweitig schlau. Muss man vermutlich sowieso individuell betrachten.

    Du übersiehst den entscheidenden Sachverhalt. Um den konkreten Rechtsfall bei Erwachsenen geht es überhaupt nicht. Deshalb muss man die Urteile anders lesen.
    Worum es geht, ist, dass die Gerichte in NRW ADHS als so genanntes Dauerleiden einstufen, das die Konzentrationsfähigkeit einschränkt. Da diese integraler Bestandteil der Prüfungsleistung ist, kann es hierfür keinen Nachteilsausgleich geben. Das findest Du mittlerweile in allen einschlägigen Urteilen quer durch die (Ober)Verwaltungsgerichte. Gleichzeitig verneinen die Gerichte damit, dass ADHS eine Behinderung ist.

    Was man auch vergisst, ist, dass bei ADHS durch die Gabe von Methylphenidat oder anderen Substanzen die Konzentrationsfähigkeit hergestellt werden kann.

    Wie ist es denn dann, wenn ggf. jemandem aufgrund der hyperkinetischen Störung eine Schwerbehinderung anerkannt wurde? Dann gibt es ja auch schulisch ggf. andere Ansprüche. Ich stecke da leider so gar nicht drin und versuche mich da aktuell, soweit es die Zeit zulässt einzuarbeiten, weil ich aktuell mehrere SuS habe, die entweder da schon Ansprüche haben (z.B. durch Autismusspektrum) oder auch jemanden mit entsprechend ausgeprägter hyperkinetischer Störung. Dort bestand bis Ende der Sek. 1 auch eine Schulbegleitung. Die ist z.B. jetzt weg und es funktioniert halt leider nicht.

    Der Lehrplan in Rheinland-Pfalz lässt einem viele Freiheiten, der Jahresarbeitsplan der Schule ist quasi nur der Lehrplan mit "methodischen Hinweisen", d.h. ich muss mir alles selbst zusammenschustern und versuche (erfolglos) einen roten Faden in meine didaktische Abschnittsplanung zu bekommen.

    Das war tatsächlich bei mir ähnlich. Es gab einen Stoffkatalog mit Inhalten die ich zu unterrichten hatte. Die Tiefe lies sich daraus kaum erschließen und Lernsituationen gab es erst recht nicht.

    Bezüglich der Reihenfolge und Tiefe könntest du vielleicht mal bei Kolleginnen und Kollegen fragen, die in deinem Bildungsgang in der Vergangenheit unterrichtet haben. Zu Methoden gibt es viele gute Bücher, die Methoden als solche beschreiben und auch in welche Phase sie gut passen. Was dann zum Thema und zur Lerngruppe passt muss man tatsächlich selbst schauen.

    Schau bei dem was in den Rückmeldungen stand was du als erstes angehen möchtest und arbeite an dem Punkt. Bei uns gab es nie eine ausführliche schriftliche Dokumentation von außen. Es gab eine Nachbesprechung zu der man selbst ein Protokoll angefertigt hat. Es wurde auch immer ein Ziel für den nächsten UB festgelegt. Also worauf ein Fokus liegen sollte etc.

    Ich zitiere von dem bereits geposteten Link, aus dem klar werden sollte, dass SuS durchaus in einem Ferienjob 2000-3000 Euro verdienen können. Für die studentische Krankenversicherung gelten nochmal andere Regelungen, auch bezüglich der Stunden die man arbeitet.

    wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2023 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 485 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro.

    Was zählt zum Gesamteinkommen?

    Dazu gehören unter anderem

    • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
    • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
    • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
    • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.

    Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

    Quelle: https://www.tk.de/techniker/leis…cherung-2005696

    Vielleicht war OBAS da auch mein Vorteil. Ich hatte gar nicht die Chance in jede Stunde so viel Zeit zu stecken und musste schnell auch mit wenig Vorbereitung guten Unterricht hinbekommen. Grundsätzlich finde ich es aber schön, Zeit zu haben um immer wieder Lernsituationen in Ruhe entwickeln zu können. Das heißt für mich aber auch es gibt Eckpunkte und Freiheiten. Die Freiheiten werden eigentlich mit der Erfahrung immer größer, weil ich selbst mehr Sicherheit habe was geht und was eher nicht.

    Meine Wut auf das Konstrukt ist aber nicht von der Perspektive der einzelnen (benachteiligten/bevorteilten) Person, sondern dass ich NICHT verstehen kann, dass der Staat als Arbeitgeber die eigenen Regeln nicht einhält. Arbeitnehmer*innen (Ich weiß, Beamt*innen sind keine Arbeitnehmer*innen) sind vom Arbeitgeber (ich weiß...) zu 50% zu versichern. Oder mit einer Pauschale, wenn diese über die Entgeltsgrenze kommen. Das darf sich kein anderer Arbeitgeber in Deutschland leisten.
    Warum der Staat sich das leistet (außer, dass es für ihn viel günstiger ist), ist einfach schleierhaft. (Denn selbst mit der Beihilfe und der Pension wird nicht irgendwo in einen Topf eingezahlt, aus dem dann genommen wird...)

    Noch kurioser wird es bei Personen wie mir mit Planstelleninhabervertrag. Also beamtenähnlich angestellt. Für uns gilt die Öffnungsklausel nicht. Ich hatte dadurch keine Chance in irgendeine PKV zu kommen. Die GKV zahle ich trotzdem komplett selbst.

    (Ich wusste, dass es vermutlich so kommen wird und habe mich dennoch für die A-Stelle entschieden.)

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