Wie oben schon gesagt: Erst muss die gleiche Leistung/Befähigung festgestellt werden, damit der Frauenförderplan (jetzt: Gleichstellungsplan) greift.
Und dafür gilt nicht nur der gezeigte Unterricht, da hat der Schulleiter/die Schulleiterin noch andere Aspekte zu berücksichtigen.
Vor etlichen Jahren (vor der Umstellung des Verfahrens) war ich in einer vergleichbaren Situation: Aufgabe schon einige Zeit an der Schule erledigt, aber Bewerberin von außen hatte sich auch beworben. Die Bezirksregierung hat dann eine Art "Bewerbungsgespräch" (mit Teilnahme eines Vertreters des Personalrates der BR) veranstaltet (Vorsitz: mein Schulleiter). Es wurden Fragen zum Stellenprofil gestellt und danach war die Mitbewerberin draußen.