Beiträge von Humblebee

    Ich wusste gar nicht, dass das woanders anders ist.

    Selbst am gym waren die Klassenzimmer ab 7.45 Uhr offen (ohne Lehrer).

    Das kenne ich von weiterführenden Schulen allerdings hier anders. Bei uns früher im Gym und auch an der BBS, die ich nach dem Abi noch besucht habe, waren die Türen der Klassenräume grundsätzlich abgeschlossen.

    An meiner Schule gab es nur während der "heftigen" Coronazeit eine Ausnahme, weil sich eben nicht so viele SuS gleichzeitig in den Fluren aufhalten sollten. Und zu der Zeit durften (wie ich ja eben bereits schrieb) die SuS auch während der Pausen in den Klassenräumen bleiben. Das lag auch daran, dass sie die gemeinschaftlichen Aufenthaltsräume nicht benutzen durften (z. B. nicht in der Cafeteria oder den SuS-Aufenthaltsräumen sitzen).

    Jetzt werden die Räume wieder nach jeder Doppelstunde von den Lehrkräften, die dort Unterricht hatten, abgeschlossen und nachmittags schließen unsere Putzfeen überall ab. Wir haben aber auch Sitzgelegenheiten (Klappsitze und in drei Abteilungen/Gebäudeteilen Bänke) auf den Fluren, wo sich die SuS während der Pause hinsetzen können, wenn sie nicht auf die Schulhöfe, in die Aufenthaltsräume u. ä. gehen möchten.

    Der Unterschied ist aber doch, dass du nicht gezwungen warst die Pause im Raum zu verbringen.

    Zum Thema: Offensichtlich scheint es aber "ok" zu sein das so zu machen, da muss man mit der Arbeitszeit an anderer Stelle besser wirtschaften. Da wird dann mal das Heft nicht eingesammelt und ausführlich angeschaut. Das kann man den Eltern auch so mitteilen.

    Leicht OT Humblebee bei uns klingelt es übrigens nicht, dann würde der Unterricht ja nach deiner Definition nie beginnen ;)

    Ok, stimmt, ich war nicht "gezwungen", in der Pause im Klassenraum zu bleiben. Aber nichtsdestotrotz fällt dieser Zeit des "offenen Anfangs" eben für Grund- und Förderschullehrkräfte unter "Aufsicht".

    Bzgl. deines letzten Punkts: Welche Defintion meinst du? Natürlich weiß ich, dass es Schulen ohne Pausengong gibt, aber ihr habt dann ja trotzdem festgelegte Anfangs- und Endzeiten für die einzelnen Unterrichtsstunden, oder nicht? An meiner Schule war übrigens der Pausengong während der Zeit, wo wir versetzte Pausen wegen Corona hatten, logischerweise auch abgestellt ;) . Trotzdem begann die erste Unterrichtsstunde um 8:10 Uhr und wer um 8:15 Uhr in den Klassenraum kam, wurde als "5 Min. verspätet" eingetragen.

    @ Humblebee: Die Schüler MÜSSEN nicht vorher da sein. Man kann aber innerhalb einer Viertelstunde eintrudeln und wer da ist, findet eine Lehrkraft vor. Es wird auch nichts gearbeitet, was mit dem Unterricht zu tun hat, es sei denn, jemand wird einkassiert, um was nachzuholen.

    Ja, genau das schrieb ich doch!? Die SuS können in den zwanzig Minuten, bevor es zur ersten Unterrichtsstunde klingelt, schon in ihre Klassenräume gehen (daher die Bezeichnung "offener Anfang") und dort in Ruhe ihre Unterlagen 'rausholen, spielen, sich unterhalten, malen, ... , sie können aber auch später zur Schule kommen (müssen dann aber vor dem Klingeln da sein) oder sich noch auf dem Schulhof aufhalten. Nur im Schulgebäude 'rumrennen dürfen sie nicht.

    Das ist aber definitionsgemäß Unterricht.

    Finde ich nicht. Solange es noch nicht geklingelt hat, hat ja die Unterrichtszeit noch nicht begonnen. Als unsere SuS 2020/2021 auch in den Pausen in den Klassenräumen bleiben durften, bin ich manchmal - aus lauter "Faulheit" ;) - auch mit im Raum geblieben, wenn ich dieselbe Klasse (in dem Fall: meine eigene) anschließend nochmal im eine Doppelstunde lang hatte. Das ist dann aber ja auch kein "Unterricht" sondern Pause; insbesondere, weil ja gar nicht alle SuS zu der Zeit anwesend sind (genauso wie morgens in der "offenen Anfangszeit" in einigen Grundschulen).

    Ich kenne das als "Vorviertelstunde", d.h., wenn der Unterricht um 8.00 Uhr losgeht, hat der Lehrer der 1. Unterrichtsstunde ab 7.45 Uhr Aufsichtspflicht im Klassenzimmer für alle eintreffenden Schüler. Ist an allen Schulen, die ich kenne, absolut normal. Hab ich einen Knoten im Hirn oder ist es hier was anderes?

    Ich kenne das unter der Bezeichnung "offener Anfang" von einigen Grundschulen. An der Grundschule, wo eine Bekannte tätig ist, bspw. dürfen die SuS zwanzig Minuten vor Unterrichtsbeginn ins Schulgebäude (vorher gibt es meines Wissens schon eine Aufsicht auf dem Schulhof). Da steht dann eine Lehrkraft als Aufsicht im Eingangsbereich und die Lehrkräfte, die die Klassen in der ersten Unterrichtsstunde haben, sind bereits in den einzelnen Klassenräumen, wo dann auch die SuS hingehen. Sie können dann noch im Klassenraum spielen oder was auch immer, bis es zur ersten Stunde klingelt. Die SuS müssen aber natürlich nicht schon zwanzig Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein.

    Das fällt meines Wissens aber für die Lehrkräfte auch unter "Aufsichtsführung" und wird nicht extra angerechnet/vergütet.

    @Humblebee Mit der Auffassung würde aber ein recht großer Bereich von Satire, Karikatur, Comedy, Kabarett usw. Probleme bekommen, und damit hätte ich Probleme... "Spitznamen" sind oft Überzeichnungen von Eigenschaften, genau wie eben in Zeichnungen oder Parodien auf der Bühne. kennst du noch "Spitting Image" aus England? Oder "Loki und Smoky" in den Mitternachtsspitzen? Ist das auch nicht "dein Ding"?

    "Spitting Image" kenne ich, mochte ich aber nie sonderlich. "Loki und Smoky" sagen mir nichts. Habe dazu gerade mal gegooglet, weil mir auch "Mitternachtsspitzen" nichts sagte. Habe ich noch nie gesehen, da ich generell nicht gerne Kabarett, Comedy u. ä. schaue.

    pepe : Ich finde und fand auch die von dir genannten "Spitznamen" für Frau Merkel oder auch Bezeichnungen wie "Bum Bum Boris" nicht in Ordnung. Es ist einfach nicht mein Ding und ich finde es auch nicht lustig, Menschen nicht bei ihrem echten Namen zu nennen. Es sei denn, es sind von ihnen selbst gewünschte und benutzte Spitznamen wie Abkürzungen ihrer Vornamen o. ä.

    Das Gerät, welches ich von unserem IT-Administrator bestellt bekommen habe. Kann man Leihgerät nennen, weil gehört ja nicht mir persönlich, aber es ist das Endgerät welches ich verwende für den Unterricht und andere schulische Zwecke.

    Hier in NDS heißen die Endgeräte, die wir vom Schulträger bekommen haben, offziell "Leihgeräte für Lehrkräfte" und wir mussten alle einen Leihvertrag (zwischen der Schule und jeder einzelnen Lehrkraft) unterschreiben. Ist das in Hessen anders?

    Bei uns hat im Übrigen niemand ein teureres Leihgerät bekommen als andere Lehrkräfte. Wir konnten uns nur zwischen Tablet und Laptop entscheiden, aber ansonsten gab es für jede/n dasselbe Endgerät.

Werbung