Zuerst gibt es Zeugniskonferenzen für jede einzelne Klasse, bei uns auf zwei Tage verteilt. In der Gesamtkonferenz werden dann für jede Klasse die Fälle des Nichtbestehens kurz vorgestellt, also z.B. Schüler XY mit Note 5 in Englisch und in Latein, Klassenziel nicht erreicht. Ursache mangelnde Arbeitshaltung. Das dauert pro Klasse ein bis zwei Minuten. Der Hintergrund ist, dass die Zeugnisse formal von der Gesamtkonferenz festgesetzt werden, also muss die Gesamtkonferenz diese Fälle anhören und am Ende abnicken.
Ui
... Wie langweilig ist das denn, wenn die meiste Zeit in dieser GK über SuS geredet wird, die man als Lehrkraft gar nicht selbst kennt?! Irgendwie eine merkwürdige Regelung (aus meiner niedersächsischen Sicht), dass die Gesamtkonferenz die Zeugnisse/Zeugnisnoten festsetzen muss und nicht die Klassenkonferenz jeder einzelnen Klasse.
(§35 (2) NSchG: Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Diese entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über
1. das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte,
2. die Koordinierung der Hausaufgaben,
3. die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler,
4. wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,
5. Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen.)