Jetzt liegt eine Beschwerde bei der Behörde vor und ich darf zum Schulleiter zur -Anhörung- …
Müsste das nicht die Koordinatoren klären! Ich hatte mich ja schon vorher bei ihr erkundigt und ihre Anweisung befolgt!
Ich schließe mich dem, was meine Vorschrreiberinnen äußerten, an.
Falls solch ein Fall bei uns in der Schule auftreten würde, wäre es sehr wahrscheinlich, dass ich als Lehrkraft wie auch die für das berufliche Gymnasium zuständige Abteilungsleiterin mit dem Schulleiter ein Gespräch über den Vorfall führen würden. Ist für mich logisch, dass auch die betroffene Lehrkraft angehört wird (werden muss!) und nicht nur die Koordinatorin. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum das für dich ein Problem darstellt.