Noch mal für dich. Das war deine Aussage. Ich habe dir widersprochen und gesagt, dass es sehr wohl für Niedersachsen die Anweisung gibt sich auf notwendige Präsenzveranstaltungen zu beschränken. Das bedeutet nicht, dass eure Veranstaltung nicht ok ist. Darum ging es nicht.
Ich kann dir mal wieder nicht folgen, sorry...
Es gab in NDS - scheinbar im Gegensatz zu Bayern - keine Anweisung, auf Konferenzen etc. komplett zu verzichten, richtig? Sondern nur, diese auf's Notwendigste zu beschränken. Genau das hast du und habe ich auch geschrieben. Wir hatten unsere Zensurenkonferenzen und nun eine Dienstbesprechung in Präsenz, die m. E. schon zu den "notwendigen Besprechungen und Konferenzen schulischer Gremien" gehören.
Anschließend schriebst du aber, dass ein Sommerfest ja wohl nicht zu den "notwendigen" Treffen gehöre. Ich schrieb daraufhin, dass dies ja auch keine Konferenz o ä. sei, sondern eine anderweitige Schulveranstaltung. Die Regelungen, die dafür in NDS gelten, habe ich verlinkt und zitiert.
Von daher verstehe ich nicht, warum du nun plötzlich schreibst "Darum ging es nicht"?!? Ich gebe dir insoweit recht, dass es darum zunächst gar nicht ging (sondern nur um Konferenzen u. ä.), aber das Thema "für ein Sommerfest gelten strengere Vorgaben" hast du ins Spiel gebracht .
Im Übrigen traf ich vorhin zufällig einen ehemaligen Kollegen, der mittlerweile Schulleiter an einer BBS hier in der Region ist. Er hat letzte Woche extra bei der Landesschulbehörde angerufen und nachgefragt, ob ein kleiner "Umtrunk" des Kollegiums am letzten Schultag in Ordnung gehe. Antwort: Aufgrund der niedrigen Inzidenz auf jeden Fall.
Zudem war auch er der Meinung, dass das "Kohortenprinzip" defintiv nicht für die Lehrkräfte sondern nur für die Schülerschaft gelten kann (wie gesagt: da wir alle an einer BBS kohortenübergreifend eingesetzt sind, ist nichts anderes möglich).