Beiträge von Humblebee

    Mein Kollege steigt jetzt mit dem Hamburger Modell und 3 Stunden täglich nach der Corona-Erkrankung im Dezember wieder ein!

    Bei mir bedeutet aktuell jede Treppenstufe einen hohen Puls und jede Lageänderung (selbst eben das ins Bett legen und Aufstehen) das sich alles dreht.

    Weiterhin gute Besserung für dich und auch deinen Kollegen!

    Ich meine, ich hatte hier bereits berichtet, dass ein lieber Kollege von mir vor vier Wochen plötzlich an Herzversagen verstorben ist. So wie es aussieht, wurde dieses u. a. durch die Corona-Infektion, die er in den Osterferien eingefangen hatte, hervorgerufen.

    Bei uns so 10% im Klassenzimmer, also 2-3 pro 25 SuS, 80% auf den Gängen.

    Lehrkräfte im Lehrerzimmer: 95%, außer an der Theke beim Kaffee und Essen.

    Bei uns unter den Lehrkräften meiner Abteilung: 100% tragen im Unterricht (Sportunterricht draußen ausgenommen), im Schulgebäude und auch im Lehrerzimmer - außer beim Essen und Trinken (wir sitzen aber weiterhin mit Abstand zueinander und lüften gut durch, d. h. alle Fenster und die Lehrerzimmertür stehen in den Pausen offen) - weiterhin Maske. Die meisten FFP2, einige OP-Masken. Mag u. a. daran liegen, dass mind. die Hälfte von diesen ca. 35 KuK noch kein Corona hatte und jetzt in der Abi- und Abschlussprüfungszeit nicht doch noch eine Infektion riskieren will. Ich schrieb ja schon, dass ich bis zu den Sommerferien weiterhin FFP2 tragen werde, da es in den Klassen und auch im Kollegium immer mal wieder einzelne Coronafälle gibt.

    Was die Lehrkräfte aus den anderen Abteilunge angeht, weiß ich nicht, wie es dort so aussieht. Außer im BG-Lehrerzimmer (wo ebenfalls noch alle MNB tragen) sehe ich diese KuK selten bis gar nicht.

    Bei den SuS: unterschiedlich. In einigen Klassen trägt etwa die Hälfte der SuS noch Maske in den Räumen, in anderen nur wenige, in einer Klasse, die ich unterrichte, gar niemand mehr. Auch hier hörte ich schon, dass es mit den noch anstehenden Prüfungen und Klausuren/Klassenarbeiten begründet wird, weil die SuS keine Lust aufs Nachschreiben haben.

    EDIT: Ob in den schriflichen Abiprüfungen SuS wegen Corona gefehlt haben, weiß ich nicht. In allen anderen Bildungsgängen stehen die Abschlussprüfungen noch bevor.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    An der Bar sitzen...

    Schulleitung:

    - Voraussetzung: Stellvertretende Schulleitung

    Jemand, der sich um eine Schulleiter*innenstelle bewirbt, muss doch nicht stellvertretende/r Schulleiter*in sein? Also, die beiden Schulleiter, die seit meiner "aktiven" Zeit an meine Schule gekommen sind, waren an ihren vorherigen Schulen "nur" Koordinatoren/Abteilungsleiter gewesen, aber nicht stellvertretender Schulleiter.

    und ist verbeamtet? Interessant, dass Ökolandwirtschaft als Nebentätigkeit von ein paar Stunden durchgeht.
    (Ich kenne den Fall mit einem Angestellten, und da gibt es soweit ich es sehe, keine solchen knappen/niedrigen Grenzen...

    Soweit ich weiß, ist dieser Kollege verbeamtet. Meines Wissens hat er in den Vorjahren weniger unterrichtet als 16 Stunden.

    Na ja, "Ökolandwirtschaft" ist vielleicht etwas hochgegriffen von mir: Er betreibt zusammen mit seiner Frau eine Öko-Hühnerzucht (wieviele Hühner er hat, weiß ich allerdings nicht)..

    So: 18 Stunden wären (Höchstgrenze) nicht mal 75%.
    Ich finde Quellen, dass ich nebenbei (genehmigungspflichtig) 20% meiner Arbeitszeit arbeiten darf, das heißt bei 30 Stunden (und ein paar Zerquetschte) eine Nebenbeschäftigung im Umfang von maximal 5-6 Stunden? (und 40% des Einkommens, aber das wird ja nicht DIE problematische Grenze sein).
    Kommen sie damit hin?

    Derzeit unterrichtet der Kollege, von dem ich geschrieben hatte, 16 Stunden bei einer "eigentlichen" Unterrichtsverpflichtung von 24,5.

    Da hätte ich die "Kapelle Petra" im Angebot, z. B. mit ihrem Song "Geburtstag":

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Geschenk

    Da kann ich dir in den meisten Dingen zustimmen @Laborhund! Aber Briefe und Postkarten habe ich genauso viele erhalten wie meine Eltern und Großeltern, weil ich seit der Grundschulzeit immer mehrere Brieffreund*innen hatte (zunächst nur in Deutschland - u. a. eine entfernte Verwandte in der DDR -, später auch in Großbritannien und Irland).

    Die sollen für die Durchführung von digitalen Unterricht genutzt werden.

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole... Das stimmt so nicht. Die Leihgeräte sollen nicht ausschließlich für die Durchführung von digitalem Unterricht genutzt werden.

    Siehe dazu mein Post von gestern:

    Auszug aus meinem Leihvertrag:

    "Zweck der Nutzung des Leihobjekts

    (1) Das Leihgerät wird dem Entleiher ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Dazu zählen insbesondere die Vor-, Nachbereitung und Durchführung des Unterrichts in der Schule, zu Hause und an einem anderen Lernort sowie die Erteilung des digitalen Distanzunterrichts."

    Auszug aus der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder" zu finden unter (https://digitaleschule.niedersachsen.de/download/17054…hrkraefte.pdf):

    "Ziel dieser Fördermaßnahme ist der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte. Hiermit soll kurzfristig ermöglicht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet."

Werbung