Wir haben uns dafür entschieden, die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen vorerst aufrecht zu erhalten, auf dem Schulhof nicht mehr.
Ist das denn so einfach möglich, dass die einzelnen Schulen das entscheiden? Wir halten uns an die Allgemeinverfügung unseres Landkreises und auf der Homepage des MK steht ja ganz klar: "Die Mund-Nase-Bedeckung ist grundsätzlich an allen Schulen außerhalb der eigenen Kohorte in allen Bereichen, in denen nicht dauerhaft Abstand gehalten werden kann, zu tragen. Ab einer Inzidenz von 35 besteht Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch im Unterricht am Sitzplatz. Die Grundschulen bzw. Schuljahrgänge 1-4 (Förderschulen) sind hiervon ausgenommen." (Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…kus-200627.html)
Da gab es ja letztes Jahr schon mal Ärger, als einige Schulen eine Maskenpflicht für ihre Schule einführen wollte, das MK aber geäußert hat, das sei nicht möglich - auch im Rahmen des Hausrechts nicht - weil es diese Vorgabe eben von Ministeriumsseite nicht gab.