Entweder nehme ich dann einen kostenlosen Test wahr (wir haben ja 3 mal die Möglichkeit und ohne Anlass zu testen)
In Niedersachsen gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Zwei kostenlose Tests gab es hier für Lehrkräfte nur bis zu den Herbstferien.
Entweder nehme ich dann einen kostenlosen Test wahr (wir haben ja 3 mal die Möglichkeit und ohne Anlass zu testen)
In Niedersachsen gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Zwei kostenlose Tests gab es hier für Lehrkräfte nur bis zu den Herbstferien.
nie gelernt (und auch nicht böse drum...)
Jetzt schon?! Nein, das mache ich - wenn ich es überhaupt schaffe - erst ein paar Tage vor Weihnachten. Wir beide essen aber eh nicht sooo gerne Kekse; von daher würde es auch nichts ausmachen, wenn ich nicht zum Keksebacken komme.
DUUM macht dieses Wochenende noch einen Herbstspaziergang.
Überlege gerade, was ich 2003/4 gemacht habe. Wisst ihr das noch?
Im Frühjahr 2003 habe ich mein Ref beendet, habe dann den Sommer über wieder in dem Büro gearbeitet, wo ich meinen "Studi-Job" gehabt hatte, und bin nebenbei noch umgezogen (von der Stadt, wo ich mein Ref gemacht hatte, an den zukünftigen Schulort). Im August 2003 habe ich dann meine Stelle als "vollwertige" Lehrerin angetreten und war im Schuljahr 2003/04 auch gleich zum ersten Mal Klassenlehrerin einer Berufsfachschulklasse.
Die sind super... ach sehe gerade, die gibt's ja gar nicht mehr?
Nein, leider nicht. Die Band hat sich Ende 2018 aufgelöst
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So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.
Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.
Und wo steht das mit 75min absetzen?
Nein, dazu ist der SL meines Wissens nicht berechtigt. Eine ähnliche Frage kam z. B. vor den Sommerferien in Nds. auf, als einige Schulleitungen meinten, eine Pflicht zum Tragen eines MNS verhängen zu wollen. Da vom KuMi nur eine Empfehlung dazu bestand, hat diese verlauten lassen, das sei nicht rechtens (so stand es damals unter den FAQ auf der Homepage des nds. MK). Ein Hausrecht kann die SL dahingehend nicht geltend machen.
Zur max. Tragezeit einer FFP2-Maske siehe hier (https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQ…sken-11-C7.html)
"Die Empfehlung der BGW zu den maximalen Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruht auf der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Hiernach beträgt die maximale Tragezeit grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten."
Grünen Tee habe ich immer nur im Herbst, wenn ich nach 6 Monaten Pause die Teemaschine wieder anwerfe.
kl. gr. frosch
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Hessen: FFP2-Masken sowie einfache MNB werden den Lehrkräften kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. (ich kann hier nur für die Grundschule sprechen).
Das ist ja super!
Hier in BW bekommen Primarlehrkräfte ja nicht einmal MNS vom Land gestellt (anders als wir Sekundarleute).
Hier in Niedersachsen bekommt keine Lehrkraft - egal ob Primar- oder Sekundarbereich - MNS gestellt oder bezahlt
.
Diesem Artikel (https://www.merkur.de/bayern/bayern-…r-90090908.html) entnehme ich, dass eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken wohl in Bayern nicht vorgeschrieben wird (fände ich auch etwas vermessen, muss ich sagen):
"Bewegungen gibt es indes bei der Anschaffung von FFP2-Masken, die vom Bayerischen Philologenverband für alle Lehrer gefordert wurden. Söder gab keine definitive Zusage, sicherte aber Gesprächsbereitschaft zu. Denkbar ist, dass es bestimmte Kontingente für Schulen gibt, die Lehrer die Masken aber nur freiwillig tragen sollen. Mancher Beteiligter am Schulgipfel war damit nur halb zufrieden: „Bezüglich der Dienstgeräte und FFP2-Masken für Lehrkräfte hätten wir uns klarere Aussagen gewünscht, aber es wurden zumindest weitere Gespräche zugesagt“, erklärte Philologenchef Michael Schwägerl hinterher."
Ansonsten gilt m. E., was CDL schreibt: Die Schulleitung darf nichts anordnen, was nicht auch durch das KuMI angeordnet wurde.
Leute, ihr seid eindeutig im falschen Thread
!
Das Thema gab es doch schon mal im letzten Jahr:(Amtsärztliche Untersuchung) Jetzt Tee-Thread
P. S.: Grünen Tee mag ich überhaupt nicht. Der schmeckt doch nach nichts; dann kann ich auch gleich heißes Wasser trinken
Da trinke ich lieber einen schönen, kräftigen Ostfriesentee!
Da passt ja was auf Platt:
oder aber dies hier:
Meer
"Who wants to live forever?" - Queen
Warum?
Fast 20000 Neuinfektionen. Ist Weihnachten? Scheint außer mich niemanden mehr zu kümmern. Man stumpft ab irgendwie. Zumindest redet man nicht darüber in der Schule und so. Scheint alles normal.
Wirklich?!? Das finde ich erschreckend. Bei uns ist Corona täglich Thema; insbesondere im Lehrerzimmer, aber auch immer wieder in den Klassen.
Gerüchten zufolge scheint es ok zu sein, selbst dann noch, wenn es sehr häufige Krankschreibungen gibt, die man auch anzweifeln könnte (z.B. immer wegen "Kopfschmerzen").
Auf den Krankschreibungen wird doch i. d. R. gar keine Krankheit benannt?! Zumindest auf denen, die ich erhalte (meistens die gelben "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen"), normalerweise nicht. Wenn ein/e Schüler/in keinen "gelben Schein" abgibt sondern eine andere ärztliche Krankschreibung, steht im Regelfall nur drauf, dass xy von dann bis dann am Unterricht nicht teilnehmen kann.
EDIT: susi.sonnenschein war schneller
!
Joker13 : Interessante Frage!
Erfahrungswerte habe ich nicht, denn solch einen Fall hatte ich noch nie und ich wüsste auch von keiner solcher "Konstallation" in den Klassen, in denen ich unterrichtet habe. Allerdings schätze ich mal, dass die Klassenlehrer-KuK darauf achten würden, wenn sie SuS in der Klasse haben, deren Eltern Ärzte sind und sich wohl tatsächlich ggf. an die Schulleitung wenden würden, falls sie eine Krankschreibung anzweifeln.
Kennt sich dahingehend jemand aus? Ist es überhaupt i. O., wenn Ärzt*innen ihren eigenen Kindern eine von ihnen selbst unterschriebene ärztliche Krankschreibung ausstellen?
Oh mein Gott, an welcher Traumschule arbeitest du? Ich beneide dich wirklich. 😫
Na ja, "Traumschule" würde ich es nun nicht nennen. Aber ich finde schon, dass die meisten unserer SuS ziemlich zuverlässig sind, was das Einreichen ihrer Praktikumsmappen angeht. Allerdings schrieb ich ja schon, dass die Zahl derer, die gar keine Mappe abgeben, höher ist als diejenige der SuS, die wegen Krankheit verspätet abgeben
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Eigentlich dürfte ja für den November gar kein Stufenplan gelten, weil in den LockdownLight-Regelungen eine Maskenpflicht für alle vorgesehen ist..
Meinst du das jetzt nur auf Bayern bezogen? Ansonsten ist in den "Lockdown light"-Regelungen keine Maskenpflicht für alle vorgesehen und zumindest für Niedersachsen gilt diese Pflicht nur, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 50 liegt oder das Gesundheitsamt eine "andere die Schule betreffende Infektionsschutzma0nahme angeordnet hat". Auch im Wechselmodell gilt hier während des Unterrichts keine Verpflichtung zum Tragen eines MNS, weil die SuS dann sowieso mit mind. 1,5 m Abstand zueinander sitzen müssen.
Okay, ich hab meine in der Uni abgegeben damals.
Sorry, das wiederum wusste ich nicht, dass man diese Hausarbeit z. T. auch in der Uni abgeben musste. Wir hatten nach dem ersten Staatsexamen mit der Uni nichts mehr zu tun, sondern das Studienseminar war für uns Refis zuständig und dementsprechend mussten wir dort bei der Sekretärin auch unsere Hausarbeiten abgeben.
Dass du meine Posts falsch zugeordnet hast, ist ja kein Problem. Man verliert hier ja schnell mal den Überblick
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