Plattenspieler: Stimmt genau! Nachschriften, Diktate, Vokabeltests und Übersetzungen sind nicht erlaubt. Andere Formen der schriftlichen Lernzielkontrolle schon. Daher schreibe ich kleine Show what you can tests, die z.B. Hörverstehensaufgaben beinhalten.
Ich bin zwar weder Grundschullehrerin noch aus BW, aber der von Plattenspieler zitierte Auszug aus der Verordnung liest sich für mich so, als seien sämliche Formen der schriftlichen Lernzielkontrollen ausgeschlossen. Dort steht ja eindeutig "In der Fremdsprache sind schriftliche Arbeiten ... ausgeschlossen"; Diktate etc. sind doch nur Beispiele dafür.
Aber um zu deiner eigentlichen Frage zurückzukommen: ähnlich wie Susi Sonnenschein habe auch ich in schwächeren Klassen (BVJ, Berufseinstiegsklasse, Sprachförderklasse) schon die Englisch-Mappen eingesammelt und bewertet. Dann allerdings nach Kriterien wie "Vollständigkeit des Inhalts", "Aussehen der Mappe und der darin enthaltenen Materialien" u. ä.