Beiträge von Humblebee

    Plattenspieler: Stimmt genau! Nachschriften, Diktate, Vokabeltests und Übersetzungen sind nicht erlaubt. Andere Formen der schriftlichen Lernzielkontrolle schon. Daher schreibe ich kleine Show what you can tests, die z.B. Hörverstehensaufgaben beinhalten.

    Ich bin zwar weder Grundschullehrerin noch aus BW, aber der von Plattenspieler zitierte Auszug aus der Verordnung liest sich für mich so, als seien sämliche Formen der schriftlichen Lernzielkontrollen ausgeschlossen. Dort steht ja eindeutig "In der Fremdsprache sind schriftliche Arbeiten ... ausgeschlossen"; Diktate etc. sind doch nur Beispiele dafür.

    Aber um zu deiner eigentlichen Frage zurückzukommen: ähnlich wie Susi Sonnenschein habe auch ich in schwächeren Klassen (BVJ, Berufseinstiegsklasse, Sprachförderklasse) schon die Englisch-Mappen eingesammelt und bewertet. Dann allerdings nach Kriterien wie "Vollständigkeit des Inhalts", "Aussehen der Mappe und der darin enthaltenen Materialien" u. ä.

    Wehe du sagst noch einmal was gegen meine Eltern!

    Niemand hat etwas gegen deine Eltern gesagt (und daher gibt es hier keinen Grund jemandem zu drohen!)...

    Sogenannte Erwachsene die der Meinung sind Eltern zu beleidigen ist auch nicht mehr zu helfen. Schon traurig, wenn man sich nicht anders ausdrücken kann, aber wenn du der Meinung bist, dass Eltern zu beleidigen der richtige weg ist...

    ...und es hat auch niemand deine Eltern oder dich beleidigt.

    Also, ehrlich: wie alt bist du eigentlich, wenn du andere User*innen hier als "Erwachsene" bezeichnest und reagierst wie einer meiner Schüler ("Frau Humblebee, der/die hat schlecht über meine Mutter/Vater/Eltern geredet!")?

    Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich habe gerade das Gefühl, du musst selber noch ein wenig "erwachsener" und reifer werden, bevor du als Lehrkraft Kinder und Teenager unterrichtest.

    231 235

    Ich will auch mal unnützes Wissen posten! Also... Die B 231 ist - gemäß "Wikipedia" - eine Bundesstraße in NRW zwischen Oberhausen und Essen, die auch durch Straßenbahnen genutzt wird. Gesamtlänge dieser Bundesstraße: stolze 11 Kilometer!

    EDIT: Ach Menno, ich war wieder viel zu lahm...;(

    (Falls es noch wen interessiert: die B 235 geht von Senden nach Witten; die ist immerhin 60 km lang...)

    Mail wäre halt wieder digital ...

    Richtig, und das ist auch gut so! Wir bekommen Infos von der Schulleitung, aus dem Sekretariat usw. zu 99% per Mail und auch mit meinen KuK kommuniziere ich derzeit sehr viel per Mail (und z. T. - bei "kurzen" Angelegenheiten - per "Signal"-Messenger), da wir uns Corona-bedingt durch versetzte Pausenzeiten kaum noch im Lehrerzimmer treffen. Das vereinfacht die Sache enorm!

    Auch Besprechungen unserer Bildungsgangs- und Fachteams finden momentan ausschließlich über Videokonferenzen oder per Mailaustausch statt.

    Ob wir in diesem Schuljahr noch Gesamtkonferenzen haben werden, ist noch unklar. Diejenigen, die "traditionell" vor und nach den Sommerferien stattfinden, sind abgesagt worden. Die nächste stände dann erst im Februar, also zu Beginn des 2. Halbjahres, an. Abteilungsdienstbesprechungen werden hingegen stattfinden (i. d. R. haben wir drei bis max. vier pro Schuljahr).

    Eine Konferenzordnung, die u. a. besagt, dass Konferenzen, Dienstbesprechungen und Co. nicht länger als zwei Stunden dauern sollen, haben wir übrigens auch.

    Wie es mit dem Angebot solcher Fahrten aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis (da ich selber daran nicht teilnehmen würde, auch zu "nicht-Corona-Zeiten" nicht). Nebenbei gesagt, wusste ich gar nicht, dass es überhaupt Fahrten zu Shoppingcentern gibt...

    Ansonsten stellt sich mir die Frage, ob denn in Bayern und anderswo Weihnachtsmärkte überhaupt wie gewohnt stattfinden können/werden? Ich habe für Niedersachsen gelesen, dass das vielfach noch nicht klar ist, ob diese nicht abgesagt werden. Oder aber, dass es keine "richtigen" Weihnachtsmärkte an festen Plätzen geben soll, sondern Buden über die ganze Innenstadt/Fußgängerzone verteilt werden sollen. Sprich: das Ganze wird "entzerrt", damit sich nicht zu viele Menschen an einem Platz tummeln.

    Eine Warnung bekomme ich auch nicht, aber ich finde diese Homepage ebenfalls viel zu unübersichtlich und vor allem zu bunt (seriös wirkt sie auf mich dadurch auf den ersten Blick dadurch nicht). M. E. gibt es sehr viel bessere Sammlungen von AB und Unterrichtsmaterialien im Netz.

    Unsere Wirtschaftskollegen packen dieses Thema leider nicht an.

    Vermutlich, weil das für den Wirtschaftsunterricht an einem BK/einer BBS nicht vorgesehen ist; da geht's ja um volks-und betriebswirtschaftliche Themen (z. B. in meiner BFS-Klasse um Beschaffung, Absatz, Rechtliches wie Rechts- und Geschäftsfähigkeit und Kaufvertragsarten, Betriebs- und Verkaufsformen usw.). Ich würde das für unsere Schülerklientel eher im Politikunterricht "verorten".

    Echt, hat jemand klare Infos, wie Lehrer oder Schüler sich im Erkältungsfall verhalten sollen?

    Für Niedersachsen steht das im Rahmen-Hygieneplan. Bei leichtem Schnupfen (als "banaler Infekt" bezeichnet, wie Seph schon schrieb) könne man die Schule besuchen - das gilt für SuS und Lehrkräfte -, bei "Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert" (erhöhte Temperatur, Halsschmerzen,...) solle man die Genesung abwarten und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder zur Schule kommen - wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer Corona-positiv getesteten Person bestanden hat - und bei "schwerer Symptomatik" (Fieber über 38,5 Grad, anhaltender starker Husten,...) solle man zum Arzt gehen (der dann über einen Coronatest entscheidet).

    Kinder haben trotz Schnupfen, Husten, Halsweh, erhöhter Temperatur in die Schule zu gehen, ...

    Das trifft also für mein Bundesland nicht zu (siehe oben). Was für Sachsen-Anhalt gilt, weiß ich nicht.

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