Ja, man muss es begründen. § 69 Abs.4 LBG musst du hieb- und stichfest nachweisen können, zumindest derzeit im GS-Bereich.
Finde ich sehr interessant, dass auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist! Ich habe seit ein paar Jahren meine Stunden um 4 Unterrichtsstunden (aus persönlichen Gründen) gekürzt und muss gar nichts begründen, sondern nur im Antrag mein Kreuz an der richtigen Stelle machen. Auch hatte ich nie Nachfragen oder Probleme bei der Genehmigung meiner Stundenreduzierung.
Und ich muss sagen, dass sie mir gut tut, allein wegen der für die reduzierten Stunden nicht anfallenden Vor- und Nachbereitung inkl. Korrektur von Klassenarbeiten u. ä.