Ich weiß es ja eben auch nicht so genau, deswegen habe ich ja nachgefragt, ob jemand etwas dazu weiß ![]()
Es ist auch total schwammig formuliert! Es heißt, dass Probezeit durch die Elternzeit verlängert wird. In der LVO steht aber, dass die die Probezeit maximal um 2 Jahre verlängert werden darf und danach entschieden werden muss (sie darf den zeitlichen Rahmen von 5 Jahren nicht überschreiten). In der LVO steht auch etwas von der Möglichkeit die 2. dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben, wenn durch Beurlaubung im Rahmen der Freistellungs- und Urlaubsverordnung ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist...
Aber anscheinend ist es auch nicht so einfach 3 Personalräte haben mich inzwischen weiter verwiesen!
Vielleicht bin ich auch die Einzige, die so wahnsinnig ist und ggf. 3 Jahre Elternzeit nehmen will, oder ein 2. Kind innerhalb der Probezeit plant ![]()