Beiträge von Honigkuchen

    Ich weiß es ja eben auch nicht so genau, deswegen habe ich ja nachgefragt, ob jemand etwas dazu weiß ;)


    Es ist auch total schwammig formuliert! Es heißt, dass Probezeit durch die Elternzeit verlängert wird. In der LVO steht aber, dass die die Probezeit maximal um 2 Jahre verlängert werden darf und danach entschieden werden muss (sie darf den zeitlichen Rahmen von 5 Jahren nicht überschreiten). In der LVO steht auch etwas von der Möglichkeit die 2. dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben, wenn durch Beurlaubung im Rahmen der Freistellungs- und Urlaubsverordnung ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist...


    Aber anscheinend ist es auch nicht so einfach 3 Personalräte haben mich inzwischen weiter verwiesen!


    Vielleicht bin ich auch die Einzige, die so wahnsinnig ist und ggf. 3 Jahre Elternzeit nehmen will, oder ein 2. Kind innerhalb der Probezeit plant ;)

    Ich werde es denke ich mal beim
    Personalrat versuchen und hoffe, dass man mir
    da weiterhelfen kann! Ansonsten ist das mit
    der Gleichstellungsbeauftragten noch ein super
    Tipp! Danke


    Mir fehlen ja „nur“ 8 Monate für das offizielle „Ende“ der Probezeit. Ggf. muss ich aber leider
    die 3 Jahre Elternzeit nehmen und erst dann kommt es ja zu dieser Überschneidung (Ende 5 Jahre verlängerte Probezeit: Aug. 2021 - Ende Elternzeit nach 3 Jahre:Okt. 2021) das war tatsächlich ganz anders geplant,
    aber manchmal hat man eben nicht alles
    in seinen eigenen Händen!


    Wäre grundsätzlich ja auch kein Problem,
    das Problem ist ja nur, dass keine 2. dienstliche Beurteilung dann vorliegt.

    Klar, man wirft Mütter einfach raus 8)


    Wo bleibt der gesund Menschenverstand?
    Während der EZ ruht das Arbeitsverhältnis.

    Es geht mir hier in erster Linie nicht um das Arbeitsverhältnis, sondern um das Beamtenverhältnis! Das Arbeitsverhältnis darf keinesfalls aufgehoben werden!

    Ja genau, das zählt nicht mit! Das wird dann quasi hinten dran gehängt und die Probezeit wird dann von 3 Jahren auf die Zeit verlängert, die die Elternzeit (Beurlaubung, etc.) dauern würde! Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Probezeit maximal auf insgesamt 5 Jahre verlängert werden kann und dann entschieden werden MUSS,
    ob man ins Verhältnis auf Lebenszeit übernommen wird oder nicht.


    Deswegen bin ich ja auch etwas irritiert! So wie ich es verstanden habe darf die Probezeit nicht länger als 5 Jahre dauern und da wäre ich aber drüber, wenn ich die 3 Jahre Elternzeit ausnutzen würde!


    Ich hoffe, dass ich es etwas verständlich erklären konnte ;)

    Hallo,


    ich bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage, auf die ich im Internet leider keine Antwort finde! Vielleicht gibt es ja jemanden, der mir weiterhelfen kann! ;)


    Ich bin Lehrerin in NRW und seit Aug. 2016 Beamtin auf Probe! Momentan befinde ich mich in der Elternzeit. Nun zu meinem „Problem“: Ich habe bisher eine dienstliche Beurteilung erhalten (sehr gut) und habe 2 Unterrichtsstunden gezeigt.


    Nun ist es ja so, dass die maximale Probezeit 5 Jahre beträgt (würde also im August 2021 enden) was würde aber passieren, wenn ich die Elternzeit voll ausschöpfen würde (Oktober 2021)?
    Ich würde also vor dem Ende der Probezeit nicht an die Schule zurückkehren und hätte nicht die Möglichkeit erneut 2 Stunden für die 2. dienstliche Beurteilung zu zeigen.


    Gleiches „Problem“
    würde sich bei einem erneuten Schwangerschaftseintritt in der Elternzeit ergeben...


    Wird man dann einfach aus dem Dienst entlassen?


    Es wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

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