Beiträge von Fragesteller

    Hallo zusammen,


    Entschuldigung, wenn das hier nicht so recht hingehört. Ich habe eine theoretische Frage zur Beamtenlaufbahn:


    Nehmen wir eine Lehramtsstudentin, die nach zweitem Staatsexamen und Referendariat in den Genuss kommt, in der Sek 1 verbeamtet zu werden. Wenn man in beamtenrechtlichen Gruppen-Matrixen nachschaut, so erfüllte sie die Voraussetzung für den "höheren Dienst". Lehrer*innen in der Sek 1 u.a. werden aber dem gehobenen Dienst zugeordnet.


    Frage: Liegt das daran, dass für diese Kolleg*innen bei A12 Schluss ist? Oder ist es vielmehr umgekehrt?


    Liebe Grüße
    FS

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