Beiträge von StRzA1980

    Ich bin seit Beginn dieses Schuljahres als StRzA an einem Gymnasium in RLP tätig und unterrichte Mathematik und Physik. Nun habe ich erfahren, dass ein Abendgymnasium in meiner Nähe für das nächste Schuljahr Lehrer in meinen Fächern sucht. Ich hatte überlegt, mich dort für 5 Unterrichtsstunden pro Woche zu bewerben und dies als Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. 5 Unterrichtsstunden ist für einen Lehrer die maximale Stundenzahl, die als Nebentätigkeit zugelassen ist, bin ich da korrekt informiert?


    1. Wie sind die Chancen, dass diese Nebentätigkeit genehmigt wird? Während ich an meiner Schule ja als Beamter (auf Probe) arbeite, wäre ich für die 5 Stunden an der anderen Schule angestellt, oder? (also TV-L) Mit welcher Vergütung kann ich rechnen für die 5 Stunden?


    2. Ich bin schon seit ich ein Teenager bin als Fussballschiedsrichter Spiele am pfeifen. Nun werde ich ab der nächsten Saison in der 2. Bundesliga eingesetzt. Ist dies eine Nebentätigkeit die ich genehmigen lassen müsste? Immerhin werden für die Ligaspiele Spesen im Wert von über 1000¤ pro Spiel gezahlt. (interessant wäre das insbesondere, weil Nebentätigkeiten ab einer Vergütung von 6000¤ pa ja den Überschuss an den Staat abführen müssen)


    Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand die gestellten Fragen beantworten würde.

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