Beiträge von Yorick

    Das meine ich ja. Wenn ich zum Beispiel die 3. Stunde Unterricht hätte und der Stunde ausfällt, ist es klar das ich einsatzbereit bin. Wenn ich zu dem Zeitpunkt aber gar nicht dat sein muss, halte ich das für merkwürdig?

    Ich bin Vollzeit Lehrer, und habe normalerweise zwei Freistunden. Wenn ich eine Vertretungsstunde halten muss wäre das eine Überstunden. Und wir bekommen erst ab 4 Überstunden diese Überstunden ausbezahlt. Können die mich dazu verpflichten?

    Liebe Leute,


    ich entschuldige mich erst mal für Schreibfehler, wohne erst seid 4 Jahre in Deutschland.


    Ich bin Lehrer an einer Schule in Sachsen, und da ist schon mehrmals folgendes Problem vorgekommen. Da ich mich rechtlich nicht gut auskenne würde ich mal um eure Hilfe bitten.


    Laut mein Stundenplan habe ich am Dienstag den 3. und 4. Stunde frei. Jetzt habe ich in der Zeit einen privaten Termin vereinbart.
    Jetzt hat unsere Schulleiter eine Vertretungsstunde eingeplant und meinte ich soll mein privaten Termin verschieben, da es „Dienstzeit ist“. Wenn ich aber laut meinen Stundenplan keinen Unterricht habe bin ich der Meinung ich kann da auch privaten Terminen einplanen? Laut seiner Begründung würde es heißen ich kann von 8:05 - 17:30 keinen Terminen da es mal passieren kann das ich Unterricht vertreten muss.


    Könnte jemand mich weiter helfen?


    Mit freundlichen Grüßen,


    Yorick

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