Regelbeurteilungen finden in manchen Bundesländern alle 5 Jahre statt (gab (gibt es (?)) bei uns für U55, wenn keine andere jüngere Beurteilung (z. B. für A14) vorlag.
Durchfallen konnte man bei uns nicht. Es gab höchstens eine Pflicht (?) zur entsprechenden Fortbildung. Bei uns gab es ein Formblatt zu dem auch Außerunterrichtliches zählte. Ich kam fast darum, weil ich "rechtzeitig" eine andere Beurteilung erhielt (z. B. Ende der Probezeit, "Leistungszulage", A14- Beförderung). Es gab nach dem Unterrichtsbesuch ein längeres Gespräch mit der SL.