Eine Impfpflicht, wie sie bisher im Gespräch war, hatte keine Auffrischungsimpfungen (Boostern) zum Gegenstand. Dabei ging es stets um die Erstimpfung + impfstoffabhängige Zweitimpfung.
Die Inkludierung von regelmäßigen Auffrischungsimpfungen in eine etwaige Impfpflicht wäre Wasser auf die Mühlen derer, die bereits der Erstimpfung ihren Sinn und ihre Wirksamkeit absprechen.
Ich selber bin doppelt geimpft, renne hier in Niedersachsen mit FFP2 durch die Läden, meine Cov-Pass App attestiert mir vollständigen Impfschutz und dennoch werde ich von Würstel-Verkäufern gegängelt, ich müsse noch einen aktuellen Test beibringen bzw. eine Booster-Impfung nachweisen. Dass diese Regelung, ob ihrer Absurdität, hier mittlerweile außer Kraft ist, wusste ich selbst als Nicht-Einheimischer.
Aber so ist das eben, wenn man die Durchsetzung einer Impfpflicht, die so nicht genannt werden darf, denen überlässt bzw. aufzwingt, die sich ansonsten für eher nicht so diffizile Aufgaben geeignet gezeigt haben.