Beiträge von elCaputo

    Glasklar. Nie Logischeres gelesen. Weil: Frauzusein ist hochgradig ansteckend!

    Wer hätte derartiges behauptet? Ich habe nur erklärt, dass Vertragsfreiheit oder (gewerbliches) Hausrecht nicht unendlich sind und dass es sehr wohl Einschränkungen derselben gibt.

    Inwiefern dies auch auf Ungeimpfte (und nein, dass müssen nicht immer die Paria der Impfverweigerer sein) zutrifft oder zutreffen wird, wird die Zukunft zeigen.

    Mir vorzuwerfen, dass meine Beispiele nicht exakt der Situation oder dem Fall der Corona-Ungeimpften entspricht, zeugt davon, dass man das Prinzip des Beispiels nicht begriffen hat oder absichtlich nicht begreifen will.

    Aber eine Airline ist nicht verpflichtet mich mitzunehmen. Wenn sie sagt, dass nur Geimpfte mitdürfen, dann gilt das.

    Reisefreiheit schön und gut, aber ich habe auch kein Recht auf eine Reise im Privatjet oder auf den Mond.

    Grundsätzlich gilt für Unternehmen, dass ihre Vertragsfreiheit bei Dienstleistungen oder Produkten dort endet, wo andere Rechte berührt werden.

    Das wird einem leicht klar, wenn am Beispiel des Flugverbots die Ungeimpften mit Dunkelhäutigen, Hindus, Frauen, Behinderten, Alten oder - vielleicht am naheliegendsten - mit HIV-Infizierten ersetzt.

    Ein Berufen auf Hausrechte oder Vertragsfreiheit würde (hoffentlich) von keinem von uns und von keinem Gericht akzeptiert oder toleriert.

    ICH sehe da ein Fragezeichen und gehe davon aus, dass dies ebenso in Frage gestellt wird, wie von Dir.

    Aber unabhängig davon geht es bei den erwähnten Flugreisen wohl eher um Freiheitsrechte. Da wäre die Reisefreiheit zu nennen. Und natürlich wären - gilt jedoch für den Gesamtkomplex der Einschränkungen für Ungeimpfte - Datenschutzrechte und der Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen.

    Wer die bisherigen Maßnahmen als Strafe betrachtet und bezeichnet, der ist im Denken ganz nahe dran an den viel gescholtenen Corona-Leugnern.

    Der Ausschluss von Personen von bestimmten Impfungen aufgrund von Alter, Vorerkrankungen, Schwangerschaft u.a. durch die StIKo ist ein alter Hut. Der Vorwurf, dies sei eine Strafe für die Betreffenden, ist noch nie (und zu Recht) erhoben worden.

    Es bleibt der Trost, dass auch dies nur eine Übergangslösung ist, bis entweder eine Herdenimmunität erreicht wird, oder eine Impfung für Kinder verfügbar ist.

    Hier wird zunächst einmal nur der Tatsache Rechnung getragen, das Grundrechtseinschränkungen (ausdrücklich nicht die Verwehrung von Privilegien) nicht anlasslos ausgesprochen oder beibehalten werden dürfen.

    Keine Ansteckungsgefahr = keine Grundrechtseinschränkungen. Eine einfache Formel, die früher oder später so auch durch Gerichte durchgesetzt würde.

    Widerlich, wenn Leute ein unangenehmes Erlebnis, das sie hatten, auf eine ganze Gruppe übertragen und diese als widerlich bezeichnen.

    Wer hier auf den vermeintlich doofen Lehrern, Seminarleitern und sonstwem rumhackt kann sich ja über Ostern mal fragen, wo er/sie seine eigene moralische Überlegenheit verortet. Denken wir alle mal nach mit Herrn Laschet zusammen.

    Und der Ein oder Andere kann über die Ostertage vielleicht auch an seiner Lesekompetenz arbeiten.

    Die Einschränkungen, die sich erstens aus dem Bezug auf ein ein klar definiertes "Fehlverhalten" und nicht auf eine pauschal gemeinte Gruppe sowie zweitens aus der Formulierung "manch einer" ableiten lassen, dürften dann keine allzu großen Verständnishürden mehr darstellen.

    Und wenn man dann so richtig fleißig das Lesen trainiert, dann sieht man vielleicht auch kein "doof" mehr, wo keins ist. Die ganz Cleveren schaffen dann sogar noch die Einordnung des Gesagten unter der Rubrik "off topic" als vielleicht nicht ganz so bierenste Ecke des Forums.

    So und jetzt fleißig lesen und viel Erfolg bei der Ostereiersuche!

    Ach es wird wie immer sein.

    Unsere immobile Fachkraft göbelt etwas in den Orbit, natürlich zuerst über die Medien.

    Dann folgt rund 24 Stunden vor Inkrafttreten gänzlich anderer Regelungen eine Mail an die Schulen, wo alle über den Klee gelobt und dann über den Tisch gezogen werden.

    Das ist aber nicht so schlimm, weil zwischendurch der Arminius von der mickrigen Gestalt schon wieder etwas völlig Gegensätzliches verkündet hat.

    Irgendwann hat man verstanden, wie das mit den Verlautbahrungen der Frau G. läuft. Ist wie mit den Zeiten auf dem Fahrplan der Bahn...

    Distanzunterricht, Luftfilter, Impfungen für Lehrkräfte... Und das sind nur die Schulsachen.

    Im öffentlichen Bereich: Harter, kurzer Lockdown, Ausgangssperre, mehr Kontrollen (und mehr finanzielle Unterstützung). Die Schnelltests werden als G rund genutzt, Dinge zu lockern oder nicht anzuziehen.

    Edit zur Präzisierung: Die Zahlen steigen und es werden die Forderungen des überwiegenden Teils der Wissenschaft (abzüglich Streek) nicht berücksichtigt. DAS nenne ich unterlassen von Maßnahmen.

    Ok, jetzt habe ich verstanden. Der Großteil, der von mir genannten Maßnahmen ergibt sich logisch aus dem Schulbesuch.

    Deine Forderung nach Distanzunterricht lässt diese alle obsolet werden, übrigens auch die Luftfilter sowie die Schüler- und Lehrertestungen, die Du forderst. Und wenn wir dann bei Schulschließungen bzw. LaD angekommen sind, gibt es auch keinen Grund mehr, Lehrer bei der Impfung zu priorisieren.

    Also, Vorsicht bei den Wünschen.

    Welche anderen Maßnahmen werden denn wegen der Tests unterlassen?

    Also bei uns gibt es die Tests und dennoch mussten auf dem gesamten Schulgelände MNS getragen werden, die Pausenzeiten und der Schulschluss wurde versetzt gestaltet, an den Eingängen Desinfektionsmittel, die Tische werden jeden Tag desinfiziert, der Sitzplan wird dokumentiert, Sport findet nicht statt, die Durchmischung von Gruppen ist verboten und letzten Endes kommt immer nur eine Hälfte der Lerngruppe in die Schule.

    Wir jedenfalls sind weit weg von Normalzustand, auch wenn flächendeckend getestet wird.

    Meine Prognose steht.

    Nach der bereits angekündigten Fortsetzung des Wechselmodells und nach dem Verzicht auf "blaue Briefe" ist für mich recht klar, dass Leistungen des zweiten Halbjahres nur zur Verbesserung der Halbjahresnoten herangezogen werden dürfen. Ansonsten werden letztere einfach auf das Endzeugnis übertragen. Schulabschlüsse und Versetzungen werden "wohlwollend" gehandhabt.

    Das Bestehen auf einer vollständigen Bewertung der Leistungen aus der Zeit des Distanzlernens bzw. des Wechselunterrichts dient nur noch der "Motivation" der SuS. Für uns bedeutet diese Charade leider, dass wir zunächst jede Menge Arbeit damit haben, Leistungen zu bewerten und ggf. nachträglich einzutreiben (ohne das so recht zu dürfen).

    Am Ende heißt es Pustekuchen. Die SuS und Eltern, die auf Lücke setzen, drehen uns die Nase und bei uns ändert sich eigentlich nichts, weil bzgl. der Kompetenz unseres Ministeriums und seiner Chefin in Sachen Corona-Politik ohnehin ein breiter Konsens besteht.

    Inwiefern eine Schule ein negatives Testergebnis attestieren kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Mal abgesehen davon, dass die wohl mehrheitlich derzeit ferienbedingt geschlossen sein dürften.

    Klar ist nur, dass ein privat durchgeführter Selbsttest nicht ausreicht. Wichtig ist die Dokumentation. Häufig wird auch von Teststellen gesprochen. Ob das auch eine Schule sein kann - keine Ahnung.

    Genau. Bis zu 1000,- € Strafe sind angedroht für die Fälschung eines solchen Attests. Der Fall, dass jemand mit einem ungefälschten, aber nicht zu ihm gehörenden, Attest Zugang erhält, ist meines Wissens nicht geregelt.

    Es ist eben in seiner Anlage ein Instrument zur Gängelung, insofern als geplantermaßen ein erheblicher Prozentsatz der braven Bürger bei diesen Auflagen vom Einkauf absieht und somit die Läden leer bleiben. Die offizielle Titulatur als Öffnung ist Makulatur. Die Ladenbesitzer haben das freilich auch begriffen. Jetzt rate mal, wie genau die bei den paar Männecken hingucken, die dann doch kommen.

    Also darf/sollte ich Ordnungswidrigkeiten nicht melden? Wenn jemand (unabhängig von Corona) nachts eine mega laute Party feiert, soll ich das einfach ignorieren?

    Wie wäre es denn, wenn sich die Leute einfach an die Regeln halten?

    Hey, Du darfst alles melden. Wer bin ich, Dir das zu verbieten? Da gibt's doch sogar so ne nette Redensart. Wie ging die noch...

    Falls es sich auf das Anzeigen von illegalen Shisha Bars, Partys usw. bezog: Das ist kein Denunzieren.

    Zur Denunziation gehören als notwendige Bedingung für die Verwendung dieses Wortes stets „niedere Beweggründe“. Die sind wohl in den meisten Fällen einer solchen Anzeige nicht gegebenen. Im Gegenteil geht es der Anzeigenden um die Verhinderung einer Weiterverbreitung eines potenziell gefährlichen Virusses.

    Dass das Wort „Denunziation“ sehr gerne verwendet wird, um diejenigen zu diskreditieren, die ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat anzeigen, finde ich unsäglich.

    Leider ist das auch in der Schule oftmals so, wenn etwas passiert ist, das geahndet werden sollte. Die SuS wollen nicht „petzen“ und schützen so die größten Arschlöcher.

    Edit: Das Thema hatten wir bereits in irgendeinem Thread, ich konnte mich aber mal wieder nicht zurückhalten.

    Du hast Recht. Ich hatte nicht bedacht, dass ja die Volksgesundheit im Fokus steht und sich von daher automatisch der Verdacht auf niedere Beweggründe bei denen, die da ihre Nachbarn anzeigen, freilich verbietet. Ich muss da wohl auch noch etwas wachsamer sein.

    Ich wundere mich auch über den seltsamen Katalog an Gründen für die Verweigerung des Tests. Die Gründe dafür müssen nämlich gar nicht genannt werden.

    Die Eltern erklären gegenüber der Kita ihr Nichteinverständnis und fertig ist die Laube.

    Ist wohl ein bisschen wie bei der Krankmeldung am Arbeitsplatz, wo etliche Zeitgenossen, ohne Notwendigkeit, recht plastisch schildern, was sie so plagt.

    Die Eingangsfrage des Threads lautet ja "Wie geht Ihr dem Corona-Virus entgegen". Insofern sind mir persönlich Mitmenschen lieber, die sich mit Pokemon beschäftigen und ablenken als diejenigen, die ständig schreien, uns fiele bald der Himmel auf den Kopf oder man solle fleißig der Denunziation nachgehen.

    Es gibt so viele Dinge, die man tun, an die man denken, die man planen kann, die produktiver, positiver und damit besser für's Gemüt sind. Wäre wirklich wichtig für so manchen hier.

    Der Wechsel aus dem Justizvollzug in den Regelschuldienst gestaltet sich deutlich schwieriger als umgekehrt. Zunächst muss an der Dienststelle eine Freigabe beantragt werden. So soll sog. feindlichen Übernahmen vorgebeugt werden.

    Entspricht die Dienststellenleitung (JVA-Leitung) dieser Freigabe, so muss man sich auf ausgeschriebene Lehrerstellen bewerben (LEO), deren Anforderungsprofil man erfüllt.

    Vorsicht! Mittlerweile werden in den JVAen auch Diplom-Pädagogen als Lehrkräfte eingestellt. Ich fürchte, dass dieser Umstand nicht zum späteren Wechsel an eine Regelschule als grundständiger Lehrer befähigt. Und auch Grundschullehrkräfte können sich entsprechend aus dem Justizdienst heraus wieder nur an Grundschulen bewerben. Es folgen idealerweise eine Einladung und ein Gespräch mit einer Auswahlkommission + Zusage.

    Insofern handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um eine Neubewerbung. Die Justizlehrer sind aus Sicht der Bezirksregierungen und des Bildungsministeriums praktisch Neulinge. Man durchläuft also ein reguläres Bewerbungsverfahren.

    Anders verhält es sich aus beamtenrechtlicher Perspektive. Denn der Dienstherr ist und bleibt ja das Land NRW, auch wenn das zuständige Ministerium wechselt. Somit behält man i.d.R. die bestehende Besoldungsstufe und erworbenen Erfahrungsstufen. Nur die schöne Amtsbezeichnung "Oberlehrer" kann man nicht mitnehmen. Das muss man dann eben leben.

    Wie gesagt, der Wechsel aus dem Justizvollzug an eine Regelschule ist eine Chimäre aus Versetzung und Neubewerbung. Da ist es günstig, die beteiligte Schule und die Ansprechpartner in BezReg und Ministerium hatten diesen Fall schon einmal. Zumeist stößt man auf Fragezeichen und völlige Unkenntnis zu dieser sehr speziellen Konstellation.

    Die Beantragung einer Freigabe verpflichtet übrigens nicht zu einem irgendwie terminierten Wechsel aus der JVA. Daher kann man sich recht gelassen, aus einem bestehenden Beamtenverhältnis heraus und ohne Zeitdruck bewerben. Und wenn es nicht klappt, so bleibt man in der Justiz.

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