Sehr schön auch die Schulmail die Freistellungsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern, die erkrankt oder sich in häuslicher Quarantäne befinden betreffend. Ein ganz großer Wurf, der da den Verantwortlichen nach einem guten halben Jahr Corona-Ausnahmezustand gelungen ist.
Wer sich gewünscht hat, dass angesichts der derzeitigen Situation eine Art Blanko-Erlass (für Angestellte und Beamte gleichermaßen gültig) erfolgt, bei dem der Nachweis einer Erkrankung des zu betreuenden Kindes oder eine Quarantäneverfügung für ein zu betreuendes Kind ausreicht, um vollumfänglich und unkompliziert einen Sonderurlaubsanspruch gewährt zu bekommen, der hat sich getäuscht. Da wird geduckt, angetäuscht, um den Busch gehauen, eingeschränkt, geschwurbelt, die FrUrlV und das Sozialgesetzbuch zu Tode zitiert und zu guter Letzt mal wieder auf die (momentan ohnehin völlig unterarbeiteten) Schulleitungen verwiesen, dass einem die Galle hoch kommt.
Die Fürsorgepflicht ist ausdrücklich eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Wenn dann der Dienstherr (das Bundesland) gleichzeitig für Härten in Form von kaum nachvollziehbaren und dennoch absolut unantastbaren Quarantäne-Regeln sorgt und dann wiederum so zögerlich und halbgar Möglichkeiten schafft, diese auch in der Familie umzusetzen, dann möchte man am liebsten in die Wand beißen.