In Hessen gibt es bestenfalls Dienstvereinbarungen zwischen GPRLL und Schulamt (bitte örtlichen GPR fragen oder /und auf deren Homepage gucken), oft mit „soll“-Bestimmungen, an einigen Schulen gibt es dahin gehende Dienstvereinbarungen oder Gesamtkonferenzbeschlüsse. Gibt es die nicht, sollte/könnte man anregen, dass die zustande kommen. Sprich mal deinen PR an.
Beispiele, die man als Vorlage nehmen und auf die eigene Schule anpassen kann:
https://www.gew-marburg.de/fil…en/161102_dv_teilzeit.pdf
http://www.gew-bergstrasse.de/Teilzeit_Dienstvereinb.pdf
https://schulaemter.hessen.de/…s/DV_Teilzeit_Mai2015.pdf
https://schulaemter.hessen.de/…eilzeitverf%C3%BCgung.pdf
Wobei zu beachten ist, dass weder eine DV noch ein Gesamtkonferenzbeschluss einer bereits auf höherer Ebene gesetzten Regelung widersprechen darf. Daher erstmal gucken, ob es für den eigenen Landkreis schon etwas gibt. Schulen können allerdings durchaus noch beschäftigtenfreundlicher nachregeln, wenn das dann nicht im Widerspruch steht. Zum Beispiel kann aus einem „soll an höchstens vier Tagen eingesetzt werden“ durchaus noch ein „wird an höchstens vier Tagen eingesetzt“ werden.
Man kann das eigentlich ganz gut durchkriegen, entweder wenn man einen fitten Personalrat hat oder eine fitte Arbeitsgruppe, die ein Konzept für die Gesamtkonferenz erarbeitet, das dann auch Chancen hat, so abgestimmt zu werden. Es handelt sich dabei um parallele Rechte, tatsächlich könnte man es auch erst via GeKo und dann via PR versuchen. Oder umgekehrt.