Beiträge von Karko

    Hallo Ihr Lieben,


    hier eine Frage an diejenigen von euch, die sich mit dem Rückkehrerverfahren aus der Elternzeit in NRW gut auskennen. Hoffentlich kann mit jemand helfen, da ich gerade zwischen und Weihnachten und Silvester niemanden auf der Bezirksregierung erreiche.


    Ich hatte eigentlich vor, nach den Sommerferien meine Elternzeit (zu diesem Zeitpunkt insgesamt 1 Jahr und vier Monate) zu beenden und dann in den Schuldienst zurückzukehren. Ob ich an meine alte Schule zurückgehe oder versetzt werde ist mir eigentlich relativ egal. Ich muss jedoch möglichst schnell zurück in den Schuldienst, da wir auf mein Gehalt angewiesen sind. Leider habe ich die Frist auf OLIVER verpennt (https://www.schulministerium.n…eis/hinweiseRueckkehr.jsf), da ich sie mit den Fristen des Ländertauschverfahrens (31.01.2021) verwechselt habe. Kann mir jemand beantworten, was nun mit meinem Fall passiert? Gibt es noch die Möglichkeit, dass ich nach den Sommerferien einfach so zurück an meine alte Schule komme? Oder verstehe ich es richtig, dass meine nächste Möglichkeit zur Rückkehr in den Schuldienst dann der 01.12.2021 wäre? Muss ich meine Elternzeit offiziell verlängern, da sie ja eigentlich nur bis zum Ende der Sommerferien beantragt war?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hallo liebes Forum,
    ich bräuchte euren Rat bzw. das berühmte Schwarmwissen. Zu meiner Situation:
    - verbeamteter Lehrer mit abgeschlossener Probezeit (Gym/Ge in NRW)
    - meine Partnerin lebt in BW und wir erwarten ein Kind im Frühjahr
    - der Plan ist, dass ich bis zu den Sommerferien Elternzeit in gehe, gleichzeitig zum 01.08. ein Antrag auf Versetzung im Bundesländertauschverfahren stelle (bisher sind schon drei Anträge abgelehnt worden / wir hoffen allerdings, dass die dann ja stattfindende Familienzusammenführung ein gewichtiges Argument für eine Versetzung darstellt).


    Nun habe ich Folgendes in einer Handreichung der GEW NRW gelesen (https://www.gew-nrw.de/elternzeit-elterngeld.html:(
    "Achtung: Während einer laufenden Elternzeit wird grundsätzlich nicht versetzt! Es ist aber im Einzelfall möglich, sich an den gewünschten Ort abordnen zu lassen, um dort Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten."


    Wenn ich nun meine Elternzeit bis zum 31.07. beantragen, kann ich doch trotzdem an dem Tauschverfahren teilnehmen oder? Die Elternzeit würde dann zum Zeitpunkt der angestrebten Versetzung nicht mehr laufen. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Ansonsten gibt es folgende berühmte Regelung: "Nach Beendigung einer Elternzeit von einem Jahr und mehr (einschließlich Mutterschutzfrist) hat man das Recht, wohnortnah eingesetzt zu werden. Beurlaubte Lehrkräfte nehmen an dem Versetzungsverfahren teil, das vor der Rückkehr abgeschlossen ist."
    Meine Frage wäre, ob diese Regelung auch länderübergreifend gilt. Denn dann wäre es für mich natürlich auch eine Option, 12 Monate in Elternzeit (plus) zu gehen, für den Fall dass ich nicht zum 01.08. versetzt werde.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

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