Beiträge von Lanthanoxid

    Wenn Du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (§ 17 SGB III) musst Du für die Stellensuche/Bewerbungsgespräch freigestellt werden (§ 629 BGB)
    Das Gesetz steht natürlich über einen beliebigen Tarifvertrag o.ä.
    Musste mein voriger Arbeitgeber in Person eines Schuldirektors auch erst lernen. Er meldete dies als unentschuldigtes Fehlen.
    Hat er in mir aber den "Falschen" dafür erwischt
    Aus Gründen der Höflichkeit solltest Du Dich vorher abmelden.
    Du teilst aber den Fakt an sich nur mit.
    Du musst auch keine Details über den neuen Arbeitgeber mitteilen noch irgendetwas dort
    bestätigen oder nachweisen lassen.

    Arbeite seit 4 Jahren als Seiteneinsteiger.
    Die erste Schule (Gymnasium) war ok. Kam ab Tag EINS ins Wasser geworfen erstaunlich gut zurecht.
    Die zweite Schule(kein) war insgesamt schrecklich.Nicht nur für mich.
    Dann habe ich mal ein Jahr pausiert (ALG1) und
    hatte das Thema für mich schon abgeschlossen.
    Aber aus "sportlichen Gründen" habe ich mich dann doch beworben
    und bin jetzt für dieses Schuljahr PKB-Kraft in einer
    Schule die der ersten Schule im Nachbarland ähnelt.
    Komme klar und habe die Kids nicht schlechter als "richtige" Lehrer im
    Griff. Was man auch so hört.
    Auf eine "Qualifizierung" habe ich ob meines Alters kein Interesse mehr.

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