Beiträge von dreamcatcher22

    Liebes Forum,

    weiß jemand, ob ein Teil der Inflationsprämie (1800€) gezahlt wird, wenn bis zum 10.08.2023 noch Anspruch auf Mutterschutz-Entgelt (Vollzeit) bestand? Ich bin aufgrund des Mutterschutzes etwas verunsichert, weil ich da ja nicht mehr aktiv im Dienst stand.

    Ganz lieben Dank!!

    Hallo ihr Lieben,

    hat jemand von Euch während der Elternzeit eine Nebentätigkeit ausgeübt?


    Ich bin an einer Primarschule verbeamtet und würde gerne ein paar Stunden in der Woche im DaZ Bereich privat Nachhilfe geben.

    Bisher habe ich nur die Information erhalten, dass man einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit an die Bezirksregierung stellen muss.


    Gibt es eine Höchstgrenze der Stunden in der Woche und wie genau könnte man es mit der Vergütung handhaben?

    Muss ich für die Stunden eine eigene Rechnung stellen und die Vergütung überweisen lassen, damit das Finanzamt konkrete Belege hat?

    Wie hoch dürfte die maximale Vergütung monatlich überhaupt sein?


    Ich danke Euch für die Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende!

    Hallo ihr Lieben,

    eine ganz kurze Frage: Am 09.06.2023 kam unser erstes Kind zur Welt und

    anschließend erhielt ich bis zum 05.08.2023 Mutterschaftsleistungen (verbeamtet, Vollzeit).

    In den Bezügemitteilungen ist der Mietzuschuss der Stufe 6 nicht berücksichtigt, der doch

    eigentlich mit der Geburt eines Kindes einhergeht, oder?

    Oder wird der Mietzuschuss in der Mutterschutz-Zeit gar nicht gezahlt?


    Ganz lieben Dank!

    Liebes Forum,

    ich habe heute einen Beihilfebescheid erhalten, der mir etwas unklar ist! Ich war aufgrund meiner Schwangerschaft immer regelmäßig bei meiner Frauenärztin und habe die entsprechenden Rechnungen sowohl bei meiner privaten Versicherung als auch bei der Beihilfe eingereicht. Von der privaten Versicherung habe ich für die letzten 4 Arztbesuche auch eine Rückerstattung erhalten, doch im heutigen Beihilfebescheid steht nun „Beihilfe/ einbehaltener Abschlag von 332 €“ und dass sie 0€ zahlen würden. Es waren ganz normale Vorsorgeuntersuchungen. Ist man nur bis zu einer gewissen Summe beihilfeberechtigt und muss bei Überschreitung alles selbst zahlen? Das macht mir gerade etwas Sorge, weil ich ebenfalls die Krankenhausrechnung für die Geburt in Höhe von 5000€ erhalten habe!


    Ich danke euch ganz herzlich!

    Vielen, vielen Dank für euren schnellen und hilfreichen Antworten!

    Ich würde gerne von Juni 2023- Juni 2024 Elternzeit nehmen, dies wäre auch die Zeit, in der ich das Elterngeld erhalte.

    Eine längere Elternzeit ist leider finanziell derzeit nicht möglich.


    Noch eine Kleinigkeit:


    Sobald der Kleine geboren ist, muss ich dem Schulamt den "Antrag auf Elternzeit" zusenden.

    In diesem Antrag gibt es nicht die Möglichkeit die gewünschte wöchentliche Stundenzahl nach der Rückkehr einzutragen.

    Dies bedeutet, dass das Schulamt dann davon ausgeht, dass ich auch wieder in Vollzeit arbeiten werde, oder?

    Dies wäre auch mein Wunsch.



    Zu der Versetzung innerhalb des jetzigen Dienstortes:

    In einem Absatz habe ich auch gelesen, dass " während einer laufenden Elternzeit grundsätzlich nicht versetzt wird. "

    Was bedeutet dies konkret? So wie ich es verstanden habe, müsste ich bis zum 30.11.2023 einen Rückkehrantrag über die

    Onlineplattform Oliver stellen und in diesem Zeitraum würde ich mich ja in der Elternzeit befinden?


    Lieben Dank euch!!!

    Hallo liebes Forum!

    Ich hätte ein paar Fragen zur Elternzeit in NRW und hoffe, dass mir jemand helfen kann :)

    Ich bin aktuell schwanger und unser Kleiner wird sich wahrscheinlich noch in dieser Woche auf den Weg machen.


    Gerne würde ich ein Jahr Elternzeit nehmen. Nun bin ich aber auf diesen Passus aufmerksam geworden:

    "Die Elternzeit muss in der Regel mindestens sechs Wochen vor den Sommerferien oder zwei Wochen vor den sonstigen Ferien enden-"

    Die Ferien beginnen hier in NRW nächstes Jahr am 8. Juli, d.h. müsste ich die Elternzeit dann noch vor dem ersten Lebensjahr unseres Kleinen beenden?


    Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Versetzung nach der Elternzeit. Ich bin an einer Grundschule auf verbeamtet und habe bisher

    noch nie einen Versetzungsantrag gestellt. Ist es richtig, dass ich in diesem Jahr bis zum 30.11.2023 den Versetzungsantrag im Online-Portal

    Oliver stellen müsste, damit ich im nächsten Jahr an einer neuen Schule beginnen könnte?

    Und wäre es auch möglich, innerhalb meines jetzigen Dienstortes (Düsseldorf) eine Versetzung zu beantragen, um an einer

    Schule mit einem anderen pädagogischen Profil arbeiten zu können?


    Ich danke euch ganz herzlich und wünsche noch ein schönes Restwochenende :)




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