Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten reingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse [Mod: Mailadresse entfernt, um Spam-Bots nicht in Versuchung zu führen] zu senden.