So, für andere Interessierte:
Mein Anruf beim LBV ergab, dass es seit dem 01.01.2019 in NRW eine solche Deckelung nicht mehr gebe.
Meine Frage zur rechtlichen Basis ergab, dass es da wohl eine Verwaltungsvorschrift (!) gebe, die das regele.
Meine Frage zu einer genauen Bezeichnung dieser VV wurde am Telefon dahingehend beschieden, dass man da jetzt überfordert sei. Ich bräuchte mir diesbezüglich aber keine Sorge zu machen.
Dann werd ich diese Auskunft jetzt wohl mal schriftlich anfordern müssen. ![]()