morgen so:
gestern so:
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O Mei, Hessen verbietet die verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern. Nicht mehr erlaubt sind beispielsweise der Genderstern, das Binnen-I, der Unterstrich und der Doppelpunkt innerhalb von Wörtern. „Bevorzugt soll die Verbindung der weiblichen und männlichen Form verwendet werden, wobei die feminine Form grundsätzlich voranzustellen ist“, heißt es in der Dienstanweisung. Umschreibungen und Alternativformulierungen, welche die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen, sind möglich. Damit dürften Begriffe wie „Lehrkraft“ gemeint sein. ***
Also warum erst auf die UN schauen?
Quellen: * Postillon, ** Christo, *** F.A.Z.

