https://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-un…ssetzungen.html
In NRW ist es nicht erlaubt. Früher war das so, dass die meisten Kollegen an der Grundschule dann den Übungsleiter C gemacht haben und dann ging das. Das ist aber nur noch Altregelung.
Neue Kolleginnen müssen ausgebildet sein (regulär oder als Zertifikatskurs) oder in der Ausbildung (mit Zertikurs) sein. Oder das vor Inkrafttreten des Erlasses bereits gemacht haben.
Richtig, genau das meinte ich.
H.Huber ja, wenn das keine jungen KuK sind, ist das erlaubt. Trotzdem natürlich u.U. ziemlich gefährlich...
Spannend ist, dass die älteren Kolleg/-innen sogar auch ohne ÜL-C Schein Sport unterrichten dürfen.
Hier nochmal zum Nachlesen aus dem Link:
ZitatBei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Sport (Lehrbefähigung),
- Lehrerinnen und Lehrer mit einer entsprechenden Qualifikationserweiterung (Lehrerlaubnis für fachfremd Sport unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer),
- Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder an entsprechend qualifizierenden Fort- / Weiterbildungsmaßnahmen der Bezirksregierungen oder weiterer in den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen genannten und damit anerkannten Träger teilnehmen.
Unabhängig davon können alle Lehrerinnen und Lehrer, die bisher Sport unterrichtet haben und sich bewährt haben, dies auch weiterhin tun.