Ich sehe bei meinen Kollegen oft einen freien Tag nach dem Abendunterricht und sogar zwei freie Tage bei zwei Abenden. Nur bei mir scheint und zwei anderen Kollegen scheint der Stundenplaner es nicht hinzubekommen.
Aber die haben auf zwei Abende wenigstens einen Vormittag frei. Aber fast alle fangen nach der Abendschule morgens wieder früh an.
Leider habe ich den Vogel habe ich wohl abgeschossen mit zwei Abenden und jeden Tag 8.00 Uhr Unterrichtsbeginn. Das liegt auch teilweise an den Besonderheiten der Klassen. Eine Berufsvorbereitungsklasse ist nur am Mittwoch da, eine andere aus dem dualen System nur am Montag und am Dienstag. Der Stundenplaner meint, dass ich eben Pech hätte.
Dadurch habe ich 7 kurze Einsätze, trotzdem fehlt mir ein längerer ununterbrochener Zeitraum zur Vorbereitung. Wenn jetzt bald noch temporär ein Abend hinzukommt, weiß ich nicht mehr weiter und fühle mich doch etwas unfair behandelt.
Deswegen frage ich mich, ob es dazu eine verbindliche rechtliche Regelung gibt, wenn es schon keine Ermäßigung dafür gibt.