Beiträge von Indonesien

    Liebe Kollegen, spare seit vier Jahren an und meine Freistellung beginnt jetzt im Coronasommer. Alle Pläne futsch. Jahrelange Planung und Vorfreude futsch. Habe jetzt vergeblich versucht um ein Jahr zu verschieben. Habe die schriftliche Info, dass die Freistellung an die Ansparphase anschließen MUSS, Ausnahme wäre Beendigung des Beamtenverhältnisses, Dienstherrenwechsel, arbeitsmarktpolitische Gewährung von Urlaub oder Härtefälle. Verschiebung abgeleht.

    Frage 1: Ich pflege seit 15 Jahren meinen 95-jährigen Schwiegervater. Die geplante Unterbringung im Heim kann in Coronazeiten jetzt nicht mehr erfolgen.

    Jetzt muss ich schon deshalb hier bleiben... ist für mich hart, aber zählt das als Härtefall?

    Dann steht da noch folgender Absatz:

    "Wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, käme nur die einvernehmliche Aufhebung des Freistellungsmodellls aus privaten Gründen in Frage. Falls dies gewünscht wird, ist ein formloser Antrag bezüglich der Aufhebung über die Schulleitung beim Staatsministerium einzureichen. Ggf. kann gleichzeitig ein neuer Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Freistellungsmodell gestellt werden."

    Frage 2: Würde eine Aufhebung des Freistellungsmodells jetzt bedeuten, dass ich weiterarbeite und meine Überstunden ausbezahlt werden?

    Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bin so traurig. Vielen lieben Dank

    Indonesien

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