Beiträge von Fragezeichen_1

    Hi! Danke, für die Reaktion. Ich habe in RLP diese Möglichkeit nicht. Ich würde sehr gerne arbeiten und mein Sabbatjahr in 2 Jahren nehmen. Vielleicht kann man bis dahin wieder überall auf der Welt unterwegs sein, ohne sich und andere zu gefährden. Liebe Grüße, Annette

    Dann steht da noch folgender Absatz:

    "Wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, käme nur die einvernehmliche Aufhebung des Freistellungsmodellls aus privaten Gründen in Frage. Falls dies gewünscht wird, ist ein formloser Antrag bezüglich der Aufhebung über die Schulleitung beim Staatsministerium einzureichen. Ggf. kann gleichzeitig ein neuer Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Freistellungsmodell gestellt werden."

    Hi! In welchem Bundesland unterrichtest du und woher kommt dieses Zitat? Vielleicht ist dies ja ein kleiner Lichtblick.

    Ich unterrichte in RLP und bin leider auch "betroffen". Ich wollte, da ich meine Reisen aus bekannten Gründen nicht antreten kann, auch verschieben. Trotz Unterstützung durch die Schulleitung und des Personalrates gab es vom Referenten nur negative Rückmeldung. Auch die Rechtsberatung des Philologenverbandes sagte, man hätte keinen Anspruch auf eine Verschiebung.

    Ich möchte das aber nicht akzeptieren. Wäre auch bereit, zu klagen (wenn es zumindest geringe Aussichten auf Erfolg gäbe). Weiß aber nicht, wie ich vorgehen soll.

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