Beiträge von Fritz-Wicht

    Hallo, ich bin ganz neu hier. Nach meinem Umzug von Berlin nach Brandenburg und entsprechendem Schulwechsel, muss/darf ich mich nun mit dem Thema Verbeamtung auseinandersetzen. Diese wurde von meinem Dienstherrn bereits angestoßen und auch die amtsärztliche Untersuchung habe ich bereits erfolgreich absolviert. Jetzt stehe ich allerdings vor der Wahl, ob ich mich für einen PKV oder den Verbleib in meiner GKV entscheide.



    Laut Gesetztes Änderung vom 01.01.2020, wird nun auch in Brandenburg für die GKV eine pauschale Beihilfe gewährt - was sie für mich natürlich deutlich interessanter macht. Bei meiner GKV würde ich mit dem Höchstsatz von 860€ eingestuft werden, nach Abzug der pauschalen Beihilfe blieben also 430€ monatlich, allerdings ist hier auch schon die Pflegeversicherung inbegriffen. Wenn ich dies mit den Angeboten unterschiedlichen Anbietern der PKV vergleiche, bin ich damit wohl im oberen Bereich, fühle mich dennoch mit dem Gedanken bei meiner GKV weiterversichert zu bleiben sicherer.



    Nach dem lesen etlicher Merkblätter, bin ich inzwischen verwirrter als zuvor. Vor allem die Frage, wie widerruflich meine Entscheidung eigentlich ist, beschäftigt mich. Im Informationsblatt zur Pauschalen Beihilfe des Landes Brandenburgs finde ich dazu folgende Absätze:


    • Die Entscheidung, pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen, wird von der beihilfeberechtigten Person für sich und die bei ihr berücksichtigungsfähigen Angehörigen unwiderruflich getroffen. Eine abweichende Wahl von individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe für einzelne Personen ist nicht möglich.
    • Wechsel des Krankenversicherungssystems Bei einem späteren Wechsel – sofern sozialrechtlich zulässig – aus einem Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse in ein Versicherungsverhältnis mit einer privaten Krankenversicherung oder umgekehrt wird die pauschale Beihilfe höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt. Ausnahmen gelten bei einer Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses (z. B. bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf).
    • Unwiderruflichkeit Die einmal durch schriftlichen Antrag getroffene Entscheidung ist unwiderruflich. Ein Hin- und Herwechseln zwischen der pauschalen Beihilfe und der individuellen Beihilfe ist nicht möglich. Aufwendungen für Leistungen, die gegebenenfalls über dem Leistungsniveau der GKV liegen, können damit auch nicht mehr bei der Beihilfestelle geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn Versicherte in der GKV das Prinzip der Kostenerstattung wählen (§ 13 SGB V).


    (Quelle: https://zbb.brandenburg.de/med…0Pauschale%20Beihilfe.pdf)



    Ich dachte bisher immer, der Wechsel von PKV in GKV ist nicht mehr möglich, hier klingt es so, als wäre es auch andersrum der Fall?



    Und auch das mitversichern von Angehörigen erschließt sich mir nicht so recht, meine Lebenspartnerin ist aktuell in Elternzeit, diese endet im Juli dieses Jahrs. Wir haben von der Gemeinde keinen Betreuungsplatz zugesprochen bekommen und wissen auch nicht, wann dies der Fall sein wird. Sie wird nicht zu ihrem alten Arbeitgeber zurückkehren, also kündigen. Bekommt aber auf Grund des fehlenden Betreuungsplatzes keine neue Arbeitsstelle und wird auf Grund der Kündigung auch keine Sozialleistung beziehen, muss ja aber dennoch versichern. Macht es Sinn, sie und meinen Sohn (aktuell über sie versichert) über mich mitzuversichern? Aus erster Beziehung hat sie noch einen weiteres Kind, kann auch dieses über mich mitversichert werden oder gilt dies nur für leibliche Kinder?


    Fragen über Fragen



    Wie sind den eure Erfahrungen? Gibt es eventuell unter euch einige, die sich ebenfalls aktuell mit dieser Thematik auseinandersetzen?


    Liebe Grüße Fritz

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