Beiträge von Nachdenker

    Danke für die Antwort Valerianus!

    laut PDF auf S.206 steht oben in der Tabelle:


    Beförderung zu: Lehrer/in Sek I (A13)

    Probezeit im neuen Amt, Erprobungszeit vor neuem Amt: keine Erprobungszeit, da an RS nicht mit Funktionsstelle verbunden


    Also keine Erprobungszeit A12 -> 13 Realschule. Ich bin aber an einer Gesamtschule. Dürfte aber hier egal sein. Nur finde ich nicht die gesetzliche Grundlage. :(


    Als Begründung, dass keine Erprobung erfolgt, könnte in der Ausnahme laut §7 LVO zu finden sein. Dort wird auf die §18 und §25-27 im LVO verwiesen. Ich bin kein Jurist kann mir aber nicht vorstellen das die genannten Paragrafen auf meinen Fall Anwendung finden könnten. Fragen über Fragen.

    Danke Seph,

    ich denke die Fragen 2 dürfte dank Deines Links geklärt sein! Es bleibt bei der Amtsbezeichnung "Lehrer für..." . Auch die Antwort für Frage 3 macht Sinn!


    Kann jemand bitte noch was zur Frage 1 sagen oder die Antwort von Seph bestätigen. Bei mir würde es um reine Mehrarbeit gehen. Keine Funktionsbeförderung.


    Danke und Gruß

    Nachdenker

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich überlege mir ob ich mich auf eine ausgeschriebene Beförderungsstelle an unsere Schule (Lehrer gehobener Dienst (Laufbahngruppe2 Einstiegsamt 1) , Gesamtschule NRW) bewerben soll. Es geht dabei um Mehrarbeit. Dazu hätte ich folgende Fragen mit der Bitte ob Ihr mir helfen könnt?

    1. gibt es eine Erprobungszeit mit der Ernennung auf A13 - bin mir unsicher Null- oder 6 Monate

    2. ändert sich die Amtsbezeichnung also z.B. Lehrer auf Studienrat (analog Studienrat auf Oberstudienrat A13 -> A14) )

    3. wie lange muss ich die Beförderungsstelle innehaben, damit sie mir auch beim Ausscheiden / Pensionsgrenze o. Dienstunfall bei meinen Pensionsbezügen anrechnet wird?


    Danke und Gruß

    Nachdenker

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