Beiträge von German

    In den letzten Wochen gab es keine neuen Fälle. Probleme bereiten die Altfälle, die immer noch nicht leistungsfähig sind. Das sind 3 Kollegen, die in diesem Schuljahr kaum da waren. Zwei davon fielen früher nie durch Fehlzeiten auf. Ein weiterer Kollege ist total erkältet, testet sich aber nicht. Eine Besprechung mit seiner Anwesenheit haben wir verschoben, weil wir uns vor Fasching nicht anstecken wollten.

    Da bin ich froh, dass meine Schüler schon 15 Jahre und älter sind. Da sind die Schüler eigenständig in der Lage, mit den Eltern zu kommunizieren.

    Bis wann muss man denn in Bayern die Eltern über so etwas schriftlich informieren? Bis die Kinder mit 20 Jahren Abitur machen? Bis 18?

    Ab einem bestimmten Alter sollte man solche Dinge mit den Schülern regeln und nicht mit den Eltern. Die Schüler sollen ja Schritt für Schritt erwachsen werden. Und in heutiger Zeit sollte die Info der Schüler an die Elzern kein Problem sein oder bei Nichtgelingen im Familienrat beim Abendessen besprochen werden.

    Es sei denn die Note passt so gar nicht ins Bild und es wird eben nochmal diskutiert. Oder es fällt einem noch etwas auf, was man vorher nicht bedachte hatte. Dann kann die fachLehrkraft die Note auch nochmal überdenken.


    Ja im Regelfall ändert sich in der Konferenz gar nichts.

    Wenn es um die Wurst geht, wird schon nachgefragt, ob der Schüler vielleicht bei mehreren Lehrern zwischen 4 und 5 stand und immer die schlechtere Note bekam.


    Dass eine Note nicht ins Bild passt kann gut vorkommen. Wer ist schon in jedem Fach gut/schlecht?

    Ich lebe in BW und bin schwerbehindert. Was also möchtest du spezifisch mir mit diesem Beitrag sagen, was ich noch nicht wissen könnte? Nebenbei bemerkt ist die Vorgabe, dass behinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden dürfen an vielen Stellen mehr Theorie als Praxis, wie dir sicherlich bekannt ist. An einer diskriminierungsfreien Umsetzung hapert es an vielen Stellen, nicht nur in BW.

    Das ist mir bewusst, dass man leider immer kämpfen muss. Ich weiß es anekdotisch von befreundeten Kollegen.

    Mein Beitrag bezog sich auf die Verbeamtung und da ist es seit dem Antidiskriminierungsgesetz viel besser geworden.

    Gestern war auch in unserer Stadt eine beeindruckende Demo gegen Extremismus und für Demokratie. Also das, was wir als Beamte auch geschworen haben. Am Freitag gab es im Lehrerzimmer eine Diskussion.

    These 1: Wir als Beamte müssen dahin, haben Vorbildfunktion gerade bei diesem Thema.

    These 2: Wir als Beamte dürfen da nicht hin, wegen der Neutralitätspflicht.

    Ich selbst war da, weil mich der Begriff der Remigration als Geschichtslehrer nicht kalt lassen kann.

    In der Schule meines Sohnes wurde sogar zur Teilnahme aufgerufen.

    Wie steht ihr zu diesem Thema?

    Um unter Klassenarbeiten im Fach Deutsch keine Romane mehr schreiben zu müssen, die eh fast keiner liest, bekamen wir im Rahmen einer Deutsch Fortbildung das Konzept der KAVE Gespräche vorgestellt.

    Klassenarbeitsverbesserungsgespräche in der Cafeteria, das Wort also doppeldeutig.

    Einzelgespräche, während die Schüler im Klassenzimmer alleine sind. Das machen inzwischen so viele Kollegen, auch zur Besprechung der Zeugnisnoten, dass es für die Schüler normal ist. Wenn man das häufig macht, ist auch kein Chaos im Klassenzimmer, so unsere Erfahrungen.

    Die individuelle Förderung und Beratung ist in Baden-Württemberg Schwerpunkt vieler Kongresse und Fortbildungen gewesen.

    Diese Aussage der Ärztin ist tatsächlich aber nicht korrekt. Schwerbehindert zu sein bedeutet mitnichten, dass die der Schwerbehinderung zugrunde liegende Erkrankung/ Beeinträchtigung gänzlich außen vor bleibt bei der Prüfung der gesundheitlichen Eignung, sondern dass sich der Zeitraum, über den eine Aussage zum Erhalt der Dienstfähigkeit getroffen wird, auf 5 Jahre verkürzt und sich auch etwas an dem Nachweis (sprich der Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit) ändert. Alles andere wäre auch nicht sinnvoll.

    Ich weiß für Baden-Württemberg, dass es für die Verbeamtung besser ist, schwerbehindert zu sein als "nur krank". Denn Schwerbehinderte dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land hat da sogar Vorbildfunktion, Menschen nicht wegen ihrer Behinderung zu diskriminieren.

    Das war vor 20 Jahren noch anders. Behinderung hieß meistens keine Verbeamtung.

    Ich kenne für beide Zeiten einige Beispiele.

    Seit dem Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes 2006 sollte die Verbeamtung immer weniger ein Problem sein. Zu dick, zu dünn,krank, behindert, was früher Kriterien waren, dürfte heute nicht mehr gelten.

    Da hat der Staat/die Länder auch Vorbildfunktion.

    Der Deutsche Wetterdienst warnt davor, morgen früh aus dem Haus zu gehen

    Von der Allianz kam auf dem Handy die höchste Warnstufe wegen Glatteisgefahr.

    Im Radio sprach ein Mitarbeiter einer Versicherung, dass man mindestens fahrlässig handelt, wenn man morgen das Haus verlässt oder gar ins Auto steigt.

    Das Kultusministerium beharrt auf der Schulpflicht. Hä?

    Auch das wäre ein typischer sinnvoller Fernlerntag.

    Am Schluss haben wir einen Unfall, verletzten uns und die Versicherung verweist auf die Warnung des Wetterdienstes. Das ist wahrlich Fürsorgepflicht von Seiten des Landes.

    Ich kenne in BW mindestens eine Grundschule, in der die Kinder auch ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern nach dem Unterricht einfach alleine nach Hause gehen dürfen. Ich dachte, das sei normal.


    Diese schriftliche Bestätigung kenne ich nur von Ausflügen, die am Bahnhof und nicht an der Schule enden. Kommt an dieser Schule aber quasi nicht vor.


    Die Kinder dürfen nur dann nicht alleine gehen, wenn sie in der Schule krank werden sind. Dann auch nicht, wenn die Eltern es wünschen und das auch so äußern, wenn sie angerufen werden. Bei vielen Krankheitsbildern (z.B. Schwindel) verständlich, bei anderen wie „geschienter Finger tut wieder ein bisschen weh“ vielleicht hat auch nicht. Aber so ist die Regel.

    Genauso bei uns an der Grundschule.

    Auch ich dachte, das sei überall so.

    Wenn die Schule vorbei ist, gehen die Kinder nach Hause.

    Da werden auch die wenigsten noch abgeholt. Die laufen alleine los. Jeden Tag, mit oder ohne Blockaden durch Bauern.

    Was hier einige Kollegen an Verantwortung für den Rückweg und die Abholung beschreiben kenne ich nur aus dem Kindergarten.

    Aber wir reden hier ja von Schulkindern.

    Bei uns werden mehrere Schüler vom sonderpädagogischen Beratungszentrum Winnenden beraten, wie diese den Antrag auf Nachteilsausgleich formulieren und was ein sinnvoller Nachteilsausgleich sein kann.

    Da wäre der Klassenlehrer ja komplett überfordert. Dieser hat ja keine Ahnung von den Erkrankungen bzw. von einem individuellen sinnvollen Nachteilsausgleich.

    Der Klassenlehrer stellt den Antrag dann vor bzw. bringt ihn zur Abstimmung. Die Sonderpädagogen dürfen in der Konferenz anwesend sein. Macht auch meist Sinn.

    Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellt aber der Schüler bzw. die Eltern und das ist oft nicht notwendig, da die Fachlehrer eigene Lösungen finden, um die "besonderen Schüler" zu integrieren.

    Für einen offiziellen Nachteilsausgleich braucht man eine Konferenz.

    Im Rahmen der individuellen Förderung, die in Baden-Württemberg ja in den letzten Jahren mit mehreren Kongressen und Fortbildungen gestärkt wurde, gibt es aber eben auch individuelle Lösungen ohne offiziellen Nachteilsausgleich.

    Ich war auf 2 Kongressen in Stuttgart/Leinfelden und da war genau das auch ein Thema.

    Ist zwar auch wieder einige Jahre her (2013, gerade nachgeschaut), sollte aber noch gelten.

    Bei uns gibt es die klare Ansage, es muss Sonntagabend noch einmal geschaut werden, ob was geschrieben wurde von der Schulleitung (nicht in den Mails, sondern der Cloud).

    Und das klappt in der Regel sehr gut.

    Äh, das geht gar nicht.

    Als klare Ansage!

    Sonntag! Abend! Sonntagabend!

    Am Sonntag hat man tatsächlich als Lehrer das Recht auf den freien Tag.

    Freiwillig kann man immer was machen, aber klare Ansage schockt mich.

    Die Klasse deines Sohnes wurde online beschult, weil es, wie ich annehme, eine entsprechende Ansage seitens der SL gegeben hat, genau wie in dem von Morse' geschilderten Fall. Ich darf das nicht selbsttätig für meinen Unterricht beschließen, genauso wenig, wie meine KuK, das muss von der SL kommen als Vorgabe.

    Da haben wir tatsächlich mehr eigene Freiräume.

    Und weil gestern noch Ferien waren, konnte es gar keine Ansage der Schulleitung geben.

    Es sind alles studierte, bzw. gut ausgebildete Kollegen, die dem Land dienen und sich schon überlegen, wann Fernunterricht Sinn macht. Der Schulleiter würde ja verrückt werden, wenn alle 120 Kollegen jeden einzelnen Fall absprechen würden. Habt ihr tatsächlich nicht das Vertrauen euer Schulleitung, solche Dinge eigenständig zu entscheiden?

    Bei uns wurde eine Liste der Hauptstreikstandorte im Kollegium geteilt, damit man diese möglichst umfahren kann. Das KM (BW) hat bereits mitgeteilt, dass der Unterricht nicht entfalle, es jedoch sein könne, dass SuS gar nicht oder erst deutlich verspätet in die Schule kommen könnten. Online- Unterricht dürfen wir eh nicht mal eben selbsttätig beschließen abzuhalten.

    Äh, wer sagt das?


    Die Klasse meines Sohnes wird heute online beschult und wir machen das auch, wenn bei einer Klasse durch Ausfälle nur noch 2 Stunden übrigbleiben.


    Bei bis zu einer Stunde Anreise ist der Präsenzunterricht unverhältnismäßig und die Eltern würden uns aufs Dach steigen.


    Klar, ohne Grund geht das nicht, Präsenzunterricht ist Standard, aber heute war eben kein normaler Tag.

Werbung