Wie geschrieben, Asthma oder Bluthochdruck gehören auch dazu, aber da gibt es ja auch verschiedene Schweregrade.
Im Endeffekt muss das ein Arzt entscheiden.
Wie geschrieben, Asthma oder Bluthochdruck gehören auch dazu, aber da gibt es ja auch verschiedene Schweregrade.
Im Endeffekt muss das ein Arzt entscheiden.
Ich kann mir eine Öffnung nach den Osterferien überhaupt nicht vorstellen.
Das ist zwar der Blick in die Glaskugel, aber dass die Fallzahlen dann geringer sind als vor der Schulschließung ist unwahrscheinlich.
Und schon vor der allgemeinen Schulschließung waren bei uns einige Schulen geschlossen, da es "positive" Schüler gab.
Selbst wenn Schulen öffnen ist daher die Wahrscheinlichkeit einer baldigen erneuten Schließung sehr hoch. (Wir beispielsweise haben knapp 2000 Schüler und ca.120 Lehrer)
Und viele Schüler und Lehrer wären bei Kontakt wieder 2 Wochen in Quarantäne. Oder auch nicht, denn einzelne Schüler hielten sich damals nicht an die Quarantäne, weil sie (oder deren Eltern) keinen Unterricht/keine Klassenarbeit verpassen wollten. Und das würde diesmal auch nicht klappen, diesmal ginge es ja sogar um Abschlussprüfungen, die man nicht verpassen will.
Und schon würde das Virus wieder munter verteilt werden.
Schüler und Lehrer mit Vorerkrankungen dürften nicht in die Schule, Schüler und Lehrer mit Vorerkrankten im Hausstand ja dann auch nicht, denn diese würden das Virus nach Hause schleppen. Und das ist insgesamt eine hohe Fallzahl. Vorerkrankt heißt nämlich nicht halbtot, Asthma oder Bluthochdruck - diese werden als Beispiele in den Medien genannt - sind Zivilisationskrankheiten, ein Asthma-Spray haben inzwischen viele Schüler.
Die mangelnden Hygienevoraussetzungen in der Schule wurden ja schon genannt.
Ich bin ja auch in BaWü, ich glaube manche in anderen Bundesländern können sich noch nicht vorstellen, was da noch kommt und was hier teilweise schon ist. Und ja, ich kenne erste Corona-Tote, ohne Vorerkrankung bzw. mit einer Diabetes, die eigentlich im Griff war.
Private Endgeräte sollen wir NICHT nutzen.
Es ist fast unmöglich, im Lehrerzimmer nach der Stunde in der Pause alles in den PC einzugeben (3PCs für 50 Lehrer), also macht man das einmal am Ende des Schultages oder der Schulwoche, das elektronische Tagebuch ist also nie auf dem aktuellen Stand wie das Papiertagebuch.
Zuvor muss man sich alles in seinen eigenen Unterlagen notieren. Es ist also doppelte Buchführung.
Beim letzten Feueralarm konnten viele Kollegen die Anwesenheit der Schüler im freien nicht überprüfen, da es kein Papiertagebuch mit Klassenliste mehr gibt.
Ein Eintrag ins Klassenbuch ("xy wirft mit Papierfliegern") ist meiner Ansicht nach sinnvoller, wenn der Schüler direkt sieht, wie eingetragen wird.
Und der größte Scherz für mich: Am Ende des Schuljahres muss zur Archivierung alles ausgedruckt werden.
Es sind Erfahrungswerte. Aber man sieht auch schon in der ersten Woche, dass nicht geputzt wird.
Und der Schulträger sieht sich in den Ferien nicht zuständig.
Das Thema klingt vielleicht schräg, stinkt aber zum Himmel.
Da bei uns in diesem Jahr 7 Wochen Ferien sind, werden ebenso lange keine Toiletten geputzt.
Da das Schulleitungsteam aber die ersten und die letzten eineinhalb Wochen in der Schule ist (inklusive Sekretariat ca. 10 Personen) riecht es immer schlimmer und wird auch immer ekliger.
Auch wenn jeder sich bemüht.
Jetzt kann man natürlich sagen: Putzt selber gründlich und nehmt Duftstäbchen!
Das machen wir beides, aber trotzdem stellt sich mir die Frage, ob der Schulträger in einem Gebäude, in dem fast durchgängig während der Schulferien gearbeitet wird (2 Wochen haben wir ganz zu), nicht mehr geputzt wird.
Gibt es da keine Hygieneverordnungen? Kennt sich jemand mit dem Thema aus?
Wie sieht das bei euch aus?
Also das Besprechen der Arbeiten ist bei uns Standard.
In sogenannten KAVE-Gesprächen (Klassenarbeitsverbesserungsgesprächen) in der Cafeteria (die Doppeldeutigkeit ist Absicht) wird mit jedem Schüler einzeln die Klassenarbeit besprochen.
Die restlichen Schüler bleiben im Klassenzimmer, machen Hausaufgaben oder bekommen einen Arbeitsauftrag.
Gerade heute gab es drei Lehrer, die gleichzeitig in der Cafeteria Gespräche führten und wir witzelten, dass die Plätze irgendwann knapp werden.
Die Besprechung kann auch in die Notengebung mit einfließen, rechtlich gibt es da gar keine Bedenken, im Gegenteil, die Methode wurde offiziell bei einer Fortbildung des RP Stuttgart empfohlen.
Jetzt sollte man auch vom Alter her differenzieren.
Ein 6.Klässler sollte nicht nachmittags eine Mathearbeit nachschreiben, ein 12.Klässler bekommt das hin.
Samstags ist in Baden-Württemberg tatsächlich alle zwei Wochen noch ein offizieller Schultag, den man theoretisch nutzen könnte, es fahren aber aus manchen Dörfern wirklich keine Busse zu Schulzeiten (Schulbusse fahren samstags gar nicht)
Unabhängig vom rechtlichen Aspekt des Themas, Schule ist eine pädagogische Einrichtung und keine juristische und ich käme wirklich nie auf die Idee, am ersten Schultag nach den Ferien eine Arbeit zu schreiben, schon gar nicht bei 6.Klässlern. Diese sollte man erst wieder "ankommen" lassen.
Wie oben schon erwähnt müssen wir nicht nachschreiben lassen und haben das Problem daher nicht.
und diese regelmäßigen drei Stunden sind in BaWü zum Glück verboten (siehe mein Post oben)
§ 67 Abs. 3 LBG gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ableistung von Mehrarbeit vor; darin heißt es:
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern. Werden sie durch dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihnen innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren; bei Teilzeitbeschäftigung vermindern sich die fünf Stunden entsprechend der Verringerung der Arbeitszeit. Ist Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, kann nach den Voraussetzungen des § 65 LBesGBW Mehrarbeitsvergütung gewährt werden.
Bei den oben allgemein für Beamte festgelegten 5 Stunden (sog. “Bagatellgrenze”) handelt es sich um Zeitstunden. Aufgrund der Festlegung der Arbeitszeit der Lehrkräfte in Deputatsstunden liegt die Bagatellgrenze bei ihnen bei 3 Deputatsstunden im Monat.
Die Leistung von Mehrarbeit dient dazu, ausnahmsweise und zeitlich begrenzt anfallende Sonderbelastungen abzufangen. Unzulässig ist es hingegen, auf diese Weise längerfristig nicht ausreichendes Personal zu ersetzen. (Quelle: blv-bw)
Deswegen gibt es bei uns keine regelmäßig verankerten Vertretungsstunden, weder für Vollzeit- noch für Teilzeitkräfte. Und wenn man immer die Kollegen nimmt, die viele Freistunden haben, kämen viel zu viele über die drei Stunden und die daraus resultierende Dienstbefreiung oder Vergütung ist wohl auch nicht so häufig erwünscht.
Hi,
ich bin unheimlich sauer, weil ich mich aufgrund einer nervigen Erkältung (Nase dicht, Halsschmerzen) heute krankmelden musste und meine Schulleitung ein Attest verlangt! Ich fehle NIE!
Ich glaube, das ist der springende Punkt. Ich habe auch seit Jahren keinen krankheitsbedingten Fehltag und würde mich auch tierisch ärgern, wenn ich bei meinem ersten Fehltag - auch wenn er direkt vor den Ferien liegt - ein Attest bringen müsste.
Da geht es nicht um die rechtliche Lage, sondern um Vertrauen und Wertschätzung dem Mitarbeiter gegenüber und da kann man als Schulleitung viel Porzellan zerschlagen.
Duliebezeit.
Natürlich mache ich auch Tafelanschriebe.
Aber die Fortbildung, die ich damals besuchte, strukturierte eben eine Einheit mal komplett anders und auch komplett ohne Anschriebe.
Es ging aber nicht um eine 5. Klasse, sondern um das Arbeiten in der Oberstufe als Hinführung zum Studium. Meine Professoren machten niemals Tafelanschriebe.
Und diese Fortbildung war eine ganz normale Lehrerfortbildung, also nichts exotisches.
Die Helikopterbemerkung ist eher ein Bauchgefühl von mir, weil wenn es Beschwerden über Unterricht von Kollegen gibt, sind diese oft von Eltern (und nicht von Schülern), die den Unterricht ja gar nicht kennen können. Aber im Heft sehen, dass es keinen Anschrieb gab.
Ich glaube, dass ein Lehrer vor allem dann guten Unterricht macht, wenn er authentisch ist. Und da ist er dann auch am besten, egal ob mit oder ohne Tafelanschrieb, frontal oder in Arbeitsgruppen, lehrend oder beratend.
Letzte Woche flatterte ein Fortbildungsangebot auf meinen Schreibtisch: "Unterrichtest du noch oder berätst du schon?"
Ich glaube, dieses provokative Titel zeigt schon auf, dass die Ansichten, was guter Unterricht sei, unendlich auseinandergehen.
Bei mir haben sich auch einmal Eltern gemeldet, die sich über eine Unterrichtsreihe beschwert haben, die ich 1:1 begeistert von einer Fortbildung übernommen hatte.
Diese war auch in Richtung Beratung und weg vom klassischen Unterricht. Und gerade Eltern vergleichen glaube ich immer mit ihrer eigenen Schulzeit (meist frontal)
oder wollen helikoptermäßig die Kinder mitbetreuen und dazu bräuchten sie einen Tafelanschrieb, da sie ja nicht mit im Unterricht sitzen.
Aber das ist ja nicht unser Problem
Ist der Klassenteiler eigentlich bindend oder nur eine symbolische Größe?
Das Thema haben wir heute im Lehrerzimmer diskutiert und keiner wusste so recht eine Antwort.
Unterrichten viele von euch derzeit über 32 Schüler in einer Klasse? (in Zeiten der Inklusion und der individuellen Förderung)
Über 35? Über 40?
In den Ferien fallen meistens die Korrekturen der Klassenarbeiten und vor allem der verschiedenen Abschlussprüfungen an.
Es scheint wohl sehr darauf anzukommen, wie das Verhältnis Unterricht/Verwaltung ist. Ich bin wie gesagt noch mit 16 Stunden normaler Lehrer. Da geht es nicht ohne viel Korrekturen (Deutschlehrer) und Vorbereitung.
Und dafür habe ich zuhause mein geeignetes Arbeitszimmer. Der Stellvertreter unterrichtet bei uns nur acht Stunden, der Schulleiter nur vier, da sieht das Verhältnis anders aus. Diese arbeiten weniger zuhause, aber ich kenne eben auch Schulleiter, die bewusst vieles zuhause erledigen, um ungestört zu sein
oder eben wegen Kindern oder hilfsbedürftiger Eltern oder Partner, um auf das Hauptthema zurückzukommen. Und es funktioniert!
Die eigentliche Verwaltungsarbeit kann man wirklich größtenteils zuhause ausüben.
(Und diese Info habe ich eben auch bei der Führungskräfteausbildung des Landes Baden-Württemberg erhalten, ist also keine persönlich Meinung von mir.)
Na wie gesagt, da geht es zu wie in einem Taubenschlag, da es kein eigenes ist. Zudem habe ich sämtliche Materialien, Bücher etc. in meinem Arbeitszimmer zuhause.
Diese Unterlagen mit ins Schulbüro zu nehmen wäre schlichtweg unmöglich.
Und wann bereiten diese ihren Unterricht vor? Das Verhältnis Abteilungsleitung zu Unterricht ist bei mir zeitlich 1:2 (8 Stunden zu 16 Stunden). Und in meinem Schulbüro kann ich weder korrigieren noch vorbereiten (ich teile das Büro zudem noch mit zwei anderen Mitarbeitern).
Und für das Unterrichtsdeputat kann keine Präsenz verlangt werden (außer für den Unterricht selbst:). Oder gibt es bei euch eine Pflichtpräsenzzeit für alle Lehrkräfte? Dann muss man aber wirklich die 41-Stunden-Woche im Blick haben!
Ganz nebenbei bemerkt gibt es in der Industrie diese Präsenzzeiten immer weniger. Zwei meiner Nachbarn (auch Führungspositionen) sind fast nur noch in ihrem "Home Office".
Bin zufällig auf dieses alte Thema gestoßen.
Ich habe bei der sogenannten Führungskräfteentwicklung-Fortbildung (5 Module in 2 Jahren plus Schulleitungspraktikum) teilgenommen und dort explizit nachgefragt, ob die Vereinbarkeit Familie und Beruf
auch als Schulleiter/Abteilungsleiter machbar ist und dies wurde eindeutig bejaht. Begründung (in Kurzform): weniger Unterricht, daher mehr Arbeit zuhause möglich. ("Schüler können Sie nicht mit nachhause nehmen, Akten schon")
Als Abteilungsleiter mit Schwerbehinderung der Frau (benötigt Begleitperson) und Schulkind (die ersten drei Jahre Kindergartenkind) schaffe ich das seit ca. acht Jahren. Das wichtigste bei meinen Rahmenbedingungen ist tatsächlich, viel von zuhause aus zu regeln, die Schule also früh zu verlassen.
Trotzdem habe ich meine Arbeit immer komplett erledigen können. Ich kenne auch eine Schulleiterin an einem Gymnasium, die (mit schwerbehindertem Mann) entweder vormittags ODER nachmittags in der Schule ist, je nach Bedarf.
Und einen Schulleiter in der Pfalz, der täglich um 14 Uhr die Schule verlässt, weil er nur zuhause ungestört arbeiten kann. Auf die 41 Stunden Arbeitszeit für Beamte in Baden-Württemberg komme ich locker, meistens ist es mehr. Aber bei einer GEW-Fortbildung wurde noch einmal betont: Sowohl die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die 41-Stunden -Woche gelten auch für Schulleiter! Ansonsten muss man Aufgaben delegieren oder seine Überlastung kundtun.
Wie so oft hilft ein Blick in die einschlägigen Rechtsnormen. §55 Absatz 3 des Schulgesetzes von BaWü (Bundesland der Threaderstellerin) räumt den Schulen eindeutig die Möglichkeit ein, personenbezogene Auskünfte und Mitteilungen über volljährige Schüler den Eltern gegenüber zu tätigen, sofern kein gegenteiliger Wille der Schüler erkennbar ist (....), die Schüler müssten vorab also aktiv widersprechen. Es lag also kein rechtswidriges Handeln vor.
Und ja: Man hätte den Vater auch abweisen können, da er tatsächlich kein Recht auf Information (gegen den Willen seines Kindes) mehr hat. Im vorliegenden Fall wäre er dann wohl entweder mit dem Kind zusammen wieder aufgetaucht oder hätte hintenrum weiter Terror gemacht. Ein direktes Gespräch (auch mit SL) ist dann oft die schnellere Variante.
Wir verlangen aktiv eine Einverständniserklärung des Schülers, da wir schon den Fall hatten, dass ein Schüler nach dem Gespräch mit den Eltern, von dem er gar nichts wusste, betont hat, dass dieses Gespräch nicht in seinem Sinne war und mit Klage drohte.
Hm, der wichtigste Aspekt wurde nur kurz angesprochen. Der Schüler ist volljährig, ein Gespräch mit dem Vater hätte an unserer Schule nicht stattgefunden!
Der Vater hat KEIN Recht auf Information! Der Schüler selbst hätte natürlich zum Gespräch kommen können oder das Gespräch mit dem Vater erlauben dürfen. Wir verlangen dazu (aus schlechter Erfahrung) eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber der Sohn war wohl gar nicht dabei, oder?
Werbung