Beiträge von German

    • Eine neue Führung ist eine gute Gelegenheit für eine Aktualisierung des Geschäftsverteilungsplan und des Ziel-Wege-Plans. Damit grenzt man die Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ab. Mit dem gemeinsamen Ziel-Wege-Plan wird der neuen Schulleitung die Sorge alles selbst managen zu müssen genommen und es werden die nötigen Arbeitsschritte, Zuständigkeiten und messbare Ziele festgelegt.

    Interessant. Diese beiden Begriffe: Geschäftsverteilungsplan und Ziel-Wege-Plan habe ich noch nie gehört. Bei uns regelt jeder Abteilungsleiter seine Klassen, bei mir im Berufskolleg, der Berufsfachschule und im Gymnasium. Und da aber alles: Deputatsplanung, Stundenplanung, Vertretungsplanung, Schüleraufnahme, Prüfungsplanung, Koordination Berufsberatung, Sozialarbeit, Einführungstage, außerunterrichtliche Aktivitäten, Mitarbeitergespräche mit den Klassenlehrern etc. Dies ist unser Arbeitsbereich/unsere Zuständigkeit. Und der nächste Abteilungsleiter macht das gleiche bei den Berufsschulklassen.

    Ja, genau, so ist es bei uns. Manche Schüler sehe ich aber auch nur 1x in der Woche.

    Deswegen regelt das bei uns immer der Klassenlehrer, der die Anwesenheit auch täglich checkt (oder dessen Stellvertreter). Bei Fehlzeiten sind wir tagesaktuell, sonst könnten wir das Konzept so nicht durchführen.


    Und nochmal zur Bewertung des Schülers: Die Meinungen gehen ja auseinander und ich kann die verschiedensten Begründungen nachvollziehen. Da bin ich echt froh, dass in Baden-Württemberg der Lehrer die Note vergibt, die er für die gerechteste hält und nicht der Taschenrechner oder eine Verordnung.

    German: Was heißt konkret bei ihr "schwerbehindert"? Diese Bezeichnung gibt es ja auch auf verschiedene Arten. Erst dann kann man beurteilen, ob eine Regelbeschulung deiner Frau Sinn gemacht hätte. Da sie die gymnasiale Oberstufe und die Universität erfolgreich absolvierte, ist aber davon auszugehen, dass sie selbstständig genug war, um nicht nur das nötige Wissen erwerben, sondern auch den ganzen (Hoch-)Schulbetrieb, auch mit den ganzen bürokratischen Hürden, meistern zu können.

    Da (an der Universität) hat eine super Schwerbehindertenbeauftragte geholfen, zu einer Zeit, als dies in unseren Schulen noch gar kein Thema war. Die gymnasiale Oberstufe war ein ständiger Kampf, die Uni (mit den Hilfen) ein Selbstläufer. Das fand ich immer peinlich, da wir ja die pädagogische Institution sind.
    Ich kann auf jeden Fall bei ähnlichen Fällen feststellen, dass bei ihrer Behinderung auch im Jahr 2018 die gleichen Kämpfe notwendig sind wie in damals in den 70er Jahren. Aus meiner Sicht ist die Inklusion nicht weit fortgeschritten.

    Ja, ich habe nur den mir wichtigen Teil zitiert. Es geht ja auch nicht darum, dass ich einen Schulleiter ignorieren will, sondern die eigenständige Leitungstätigkeit herausstellen wollte.

    Bei der Führungskräftefortbildung des Landes Baden-Württemberg, die ich über zwei Jahre besuchte, wurde dieser Aspekt herausgestellt und betont, dass Abteilungsleiter eben keine Sekretäre, Amtsmänner oder Verwaltungsassistenten sind, sondern Führungskraft. (natürlich rechenschaftspflichtig und nicht willenlos, sondern verantwortungsbewusst)
    Und in vielen Modulen dieser Fortbildung (für zukünftige Abteilungsleiter) ging es um die mögliche innovative Leitung und Gestaltung der eigenen Abteilung und nicht um die Umsetzung der Ideen des Schulleiters.

    Meine Frau ist schwerbehindert, braucht eine Begleitperson.

    Ihre Schullaufbahn: Sonderschulempfehlung, mit viel Kampf auf eine normale Grundschule gekommen,
    danach Hauptschulempfehlung aufgrund der Behinderung

    Im Endeffekt: nach viel Kampf ihrer Mutter und häufigen Schulwechseln hat sie einen besseren Studienabschluss als ich (1,0)

    Es ist im Nachhinein unglaublich, wie sie immer in die "Behindertenschiene" eingeordnet wurde und bei anderen familiären Rahmenbedingungen vielleicht heute bei der Lebenshilfe arbeiten würde. Daher ist Inklusion wichtig!!!

    Der Abteilungsleiter ist Teil des Schulleitungsteams und unterstützt den Schulleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er leitet eine schulische Abteilung.... Der Abteilungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die seinem Aufgabenbereich zugehörenden Aufgaben erfüllt werden. Er ist berechtigt, die hierfür erforderlichen Weisungen zu geben und ist insoweit Vorgesetzter der Lehrkräfte. Er arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich und ist als Führungskraft auf die Grundregeln des kooperativen Führungsstils verpflichtet....
    Von Abteilungsleitern wird erwartet, Führungs- und Leitungsaufgaben zu übernehmen. Hierher gehören vor allem:

    • Aufgeschlossenheit für Innovationen,
    • Eigeninitiative,
    • kommunikative Kompetenzen

    (Auszug aus der VO)

    Hallo, ich habe in Baden-Württemberg an einer Fortbildungsreihe teilgenommen, in der zukünftige Schulleiter und Abteilungsleiter ausgebildet wurden. Jetzt bin ich seit 8 Jahren Abteilungsleiter.

    Mein Problem: In den Ausbildungsunterlagen heißt es: "Abteilungsleiter sind nicht der verlängerte Arm des Schulleiters, sondern leiten eigenständig eine Abteilung"
    Und im Bewerbergespräch ging es nicht darum, wie ich die Vorgaben des Schulleiters ausführe, sondern wie ich auf meine spezielle Art die Abteilung leite.

    In der Praxis habe ich seit kurzem eine Schulleiterin, die immer mehr vereinheitlichen will und damit die Besonderheiten der einzelnen Abteilungen auflöst. Dadurch gibt sie den Abteilungsleitern immer mehr vor, wie sie ihre Abteilung zu leiten haben.
    Damit sind diese aber dann nur noch quasi Abteilungssekretäre und keine Leiter/Führungskräfte mehr.

    Wer hat ein ähnliches Problem und wie kann man dieses Problem am besten kundtun/lösen?

    Mir ist komplett unklar, wie es zu dieser Situation kommen konnte.

    Bei der 1. unentschuldigten Stunde gibt es bei uns ein Gespräch mit dem Klassenlehrer, bei der zweiten Nachsitzen, bei der dritten ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter, bei der vierten die Empfehlung eines Gesprächs mit der Schulsozialarbeit (um herauszufinden, ob der Schüler schwänzt oder ein Problem hat)
    bei der fünften ein Gespräch mit dem Schulleiter und ab dem sechsten Mal werden Schritte eingeleitet (entweder Hilfe durch sozialpädagogisches Netzwerk) oder Strafen (4 Stunden Nachsitzen, zeitweiliger Schulausschluss bis hin zum Schulausschluss).


    Zur Notengebung an sich: Die Notenfindung ist KEIN Ergebnis einer arithmetischen Berechnung, sondern die pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der Schülerleistungen durch den Lehrer - so steht es zumindest bei uns in Ba-Wü in der Notenverordnung. Dies hat auch "Alias" an anderer Stelle schon zitiert.

    Ich fände es gut, wenn bei großen Abweichungen, sowohl bewertungs- als auch korrekturmäßig die Anonymität der Korrektoren aufgehoben würde.
    Ich habe schon oft bei Probekorrekturen in Fortbildungen erlebt, dass komplett unterschiedlich korrigiert wurde (in Art und Bewertung) und jeder sich im Recht fühlte. So könnten beide Korrektoren über die gerechteste Bewertung des Schülers diskutieren und man hätte womöglich Verständnis für die jeweils andere Art der Korrektur.

    Zudem bekam ich in Fortbildung zur Abiturkorrektur schon häufiger sich widersprechende Hinweise: Korrigieren Sie viel/genau bzw. Korrigieren Sie nur das Nötigste, der Zweitkorrektor darf keine Hinweise auf die Note der Erstkorrektur erhalten.

    Und ich war ja nicht auf allen Fortbildungen zum Thema Abiturkorrektur. Es ist also teilweise Zufall, was die Kollegen beispielsweise zum Korrekturzeichen "ungenau" gehört haben. Ich habe schriftlich aus einer dieser Fortbildungen, dass man dieses eher selten verwenden soll, aus dem obengenannten Grund, dass in jeder Abiturarbeit unendlich viele Sätze inhaltlich ungenau sind. Für "unvollständig" gelte gleiches, das müsste man ja sonst immer verwenden, wenn der Schüler nicht die volle Punktzahl hat.


    Ich gebe daher überhaupt keine HA sondern sammle hin und wieder 3-5 Hefte ein und kontrolliere eine schriftliche Aufgabe ( das zählt zur schriftlichen Leistungsbewertung - denn nicht nur Klassenarbeiten zählen dazu).

    Verstehe ich das richtig, die Hausaufgabe wird benotet? Meiner Ansicht nach ist die Hausaufgabe eine Übung, bei der man feststellen kann, dass man das Thema noch nicht verstanden hat und noch einmal nachfragen muss. Aber ohne Konsequenzen.
    Und bei jüngeren Schülern kommt dazu, dass die Qualität der Hausaufgabe stark abhängig vom Engagement der Eltern ist. Und diese sollen ja keine Note erhalten:)

    Es scheint so zu sein, dass ich ein alter Mann bin. Ich besitze kein Smartphone und schaue in meine privaten Mails ca. einmal in der Woche, ebenso in dienstliche Mails.

    Trotzdem behaupte ich, dass ich gut arbeite und kommuniziere, allerdings nicht im permanenten liveticker.

    Die wirklich wichtigen Informationen will ich schriftlich in meinem Fach oder per Post und dies ist ja immer noch der Fall. Manchmal glaubt man, Schule sei vor dem Computerzeitalter gar nicht möglich/organisierbar gewesen, dies stimmt aber nicht. Entschleunigung schadet nicht.

    Wie so oft haben alle ein bisschen recht.

    a) es kommt auf die Lehrerpersönlichkeit an.
    b) es kommt auf das Alter der Schüler an.

    Ich selber unterrichte in der Mittelstufe noch häufiger zentral, in der Oberstufe (Studierfähigkeit) gehe ich aber bewusst einen Schritt zurück und werde zum Coach (Bologna hin oder her)
    Oberstufenschüler müssen selbst wissen, wie, was und wofür sie lernen. Ich helfe natürlich sehr gerne.

    Wie weit wollt ihr die individuelle Förderung eigentlich noch treiben? Bis zum Abitur? Bis in das Studium hinein.

    Als Lehrer natürlich bis zum Abitur. Was ist das für eine Frage?
    In welcher Klasse sollte diese denn aufhören?

    Zum Ausgangsthema: Wir haben ein Foyer mit Tischen und einen Aufenthaltsraum.

    Dort bearbeiten einzelne Lerngruppen ihre Themen. In Oberstufenklassen ist das ein Selbstläufer, aber ich befürworte auch, damit früher anzufangen, nur dann lernen die Schüler auch diese Art zu arbeiten.

    Auch auf einer Fortbildung, die ich kürzlich besuchte, wurde betont, dass man den Unterricht öffnen und nicht nur eingesperrt im Klassenzimmer bleiben soll.

    An vielen Berufsschulen gibt es 13jährige Achtklässler, die sollten an diesem Tag nicht bis 16 Uhr Schule haben.

    Das wird beim Thema "Berufliche Schule" leider oft vergessen und hat mit Auszubildenden oder Oberstufenschülern nichts zu tun.

    Das war kein Vorschlag, sondern die (meines Wissens) übliche Praxis in Hessen. Aus dem Verwaltungsetat dürfen wir da gar nichts nehmen.

    Habt ihr keinen Teiletat "Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Außenwirkung der Schule" etc.? Womit bezahlt ihr dann Anzeigen in der Zeitung oder Ausgaben für Infotage?
    Die Außenwirkung der Schule, die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist wichtig und wird bei uns aus dem Verwaltungsetat bestritten und nicht privat von Lehrern.

    Wie bei Magister 999: Geschenke der Schule aus dem Verwaltungsetat.
    Ebenso Kosten bei Abschlussfeiern oder Bewirtung der "Gastlehrer" beim Abitur. Das wäre ja verrückt, wenn das der Schulleiter selbst bezahlen müsste.

    Jede Firma hat für solche Dinge einen Finanztopf, auch die Schule.

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