Beiträge von German

    Interessant, dass noch keiner geantwortet hat, samstags zu unterrichten. An meiner letzten Schule hatte ich jeden zweiten Samstag von 7.30 - 9 Uhr ganz normalen Deutschunterricht.


    Die Rechtslage ist auch klar: in Baden-Württemberg gibt es offizielle Schulsamstage, die im Lehrerkalender auch gekennzeichnet sind.
    Auch an meiner jetzigen Schule gibt es ebenso samstags Unterricht und ich habe einfach Glück, dass es mich bisher nicht getroffen hat.

    Danke Panama, das heißt also, ab dem 5. Tag bleibe ich unbezahlt zuhause und habe wieder Briefwechsel mit dem LBV wie bei der Elternzeit, oder?


    Und wenn keine Krankheit dahintersteckt (heult und schreit permanent im Kindergarten und dieser holt den Papa) habe ich schon am ersten Tag keine Bezahlung mehr, es sei denn die Schulleitung ist entgegenkommend, was sie in deinem Fall in den meisten Fällen ist.


    Schmeili: Ohne Handy geht bei mir auch nichts, weil ich noch an verschiedenen Außenstellen unterrichte.


    Ach so: Gelten die vier Tage pro Schuljahr oder pro Kalenderjahr?

    Ich probiere es noch einmal unter exaktere Themennennung, da unter einem anderen Thema keine passenden Rückmeldungen kamen.


    Wer von euch unterrichtet als Beamter in Baden-Württemberg und hat ein Kind? Es kann doch nicht sein, dass ich der einzige in diesem Forum bin.


    Wie ist die Regelung, wenn das eigene Kind krank ist, bzw. wie wird das an eurer Schule gehandhabt. Wir haben keine Großeltern in der Nähe und sind beide berufstätig. Beim letzten Krankheitsfall ist meine Frau zuhause geblieben, hat mir aber klargemacht, dass ich das nächste Mal "dran" bin. Ist ja auch nachvollziehbar.


    Bei der Anmeldung zum Kindergarten, wurde uns auch gesagt, dass der Kindergarten die Eltern jederzeit erreichen muss. Habt ihr das Handy immer angeschaltet dabei? Kam es schon einmal vor, dass ihr die Schule verlassen musstet, weil sich euer Kind nicht beruhigt hat. Wie reagiert die Schulleitung/das Kollegium?

    Grundsätzlich gebe ich die Note ungenügend bei ungenügender Heftführung.
    Problem bei deinem Fall ist die nicht vorhandene Transparenz, was du für eine sehr gute/gute usw. Heftführung verlangst und gar nicht weißt, ob die Schüler eine sinnvolle Einführung in die Heftführung bekamen.
    Daher würde ich jetzt keine Noten vergeben, die Hefte ca Ende Mai aber noch einmal einsammeln und benoten, nachdem du deine Kriterien erklärt hast und Tipps zur Heftführung gegeben hast.

    Wenn ein Lehrer im März, April und Mai krank ist, muss er im Juni und Juli garantiert nicht die drei vorgeschriebenen Deutschaufsätze (als Beispiel) im Juni und Juli schreiben. Entweder er wurde vorher schon vertreten (einschließlich Klassenarbeiten) oder mindestens eine Arbeit fällt weg. Das Durchpeitschen von drei Themen in zwei Monaten einschließlich KAs ist rechtlich sicherlich auch angreifbar und pädagogisch unsinnig. Wenn man krank ist, ist man krank und kann nicht korrigieren, sondern kümmert sich um seine Genesung. Dies sollte auch durch die Fürsorgepflicht abgedeckt sein.

    Danke Ninale für den link, aber der hilft auch nicht weiter.


    Der Tipp mit dem Babysitter ist bei wirklich krankem Kind hoffentlich nicht ernst gemeint.


    Und der sachliche Hinweis von super-lion betrifft weder Baden-Württemberg noch verheiratete nicht alleinstehende, bei denen beide arbeiten.


    Der Unterschied Beamte/Angestellte kann ja wohl nicht rechtens sein, da wären Beamtenkinder ja extrem benachteiligt und womöglich ohne Betreuung allein zuhause länger krank, was erstens von der Fürsorgepflicht nicht vertretbar wäre (Belastung der Eltern, die mit extrem schlechtem Gewissen arbeiten) und zweitens die Beihilfekosten für das Kind in die Höhe triebe, das so garantiert nicht schneller gesund wird. Das wäre ja ein klassisches Eigentor.


    Gibt es im Forum denn keine Lehrer aus Baden-Württemberg, deren Kind länger als eine Woche krank war. Das kann doch gar nicht sein, dass Baden-Württembergische Lehrer so wenig Kinder zeugen :D


    Wie läuft das bei euch in der Praxis?


    Noch eine aktuelle Problemerweiterung. Bei den Gesprächen im Kindergarten (ab 2009) war auch davon die Rede, dass die Eltern angerufen werden, wenn das Kind zu sehr neben der Spur ist (also nicht nur bei Krankheit) Das heißt, die rufen um 10 Uhr in der Schule an, dass ich mein Kind abholen soll. Wie macht ihr das? Bekommt man einen Beleg vom Kindergarten, dass Not am Mann war.


    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist wohl auch 2008 nocht nicht ideal gelöst. Wobei das mit der Elternzeit ja ideal geklappt hat, ich konnte mitten im Schuljahr plötzlich (Frühgeburt) zwei Vätermonate nehmen. Das ist zwar gesetzlich geregelt, ging aber unkomplizierter als ich dachte. Deshalb muss es doch bei kranken Kindern auch eine familienfreundliche Lösung geben. (in der von der Leyen-Ära)

    Hallo, die meisten hier im Forum scheinen ja noch kinderlos zu sein, vielleicht kann trotzdem jemand meine Frage beantworten.


    Wenn mein eigenes Kind (1 Jahr) krank ist, kann ich es ja nicht krank alleine lassen und auch nicht zur Tagesmutter/Kindergarten bringen.


    Muss ich mir vom Kinderarzt eine Krankmeldung des Kindes geben lassen, wenn ich zuhause bleibe, wenn ja, am wievielten Tag?
    Oma/Opa sind nicht räumlich verfügbar.



    Hintergrund: Bei der letzten Krankheit des Kindes ist meine Frau zuhause geblieben und hat mir mit Recht klar gemacht, dass dies ja nicht immer nur an ihr hängen kann. Im Zuge der Gleichberechtigung muss dann ja auch möglich sein, dass einmal der Mann zuhause bleibt und beim nächsten Mal die Frau. Da ich aber als Lehrer keinen Urlaub im üblichen Sinne nehmen kann, muss es da doch Regelungen geben, mein Dienstherr will bestimmt nicht, dass das Baby allein krank zuhause liegt. Kennt sich da jemand aus oder hat Erfahrungen mit der Schulleitung gemacht?

    Hallo,


    ich bin Beamter und privat versichert mit Beihilfe des Landes BaWü.


    Jetzt (nach erstem Jahr mit Baby, meine Frau hat weitergearbeitet, ist stressig) stellen wir uns die Frage, was passiert, wenn meine Frau aufhört zu arbeiten.


    Durch ihre Behinderung wird sie nicht privat krankenversichert (Auskunft 2001)


    Das heißt, sie müsste sich freiwillig gesetzlich versichern, wobei mein Gehalt Grundlage der Berechnung des Beitrags wäre.


    Als Frau eines Beamten ist meine Frau ja beihilfeberechtigt. Aber wie funktioniert das in diesem Fall, wer hat da schon Erfahrungen gemacht, bzw. sich erkundigt. Die Beihilfestelle habe ich schon einmal angerufen. Das habe ich aber nicht ganz kapiert. Es klang so, als hätte man Pech gehabt, wenn die Frau keine private Versicherung bekommt, also Pech, wenn man eine behinderte Frau heiratet.


    Dann müsste ich von einem Gehalt zwei Krankenversicherungen zahlen, davon eine (die meiner Frau) zu 100 Prozent, das heißt ein Beamter, der eine behinderte Frau heiratet wäre finanziell extrem stärker belastet und benachteiligt, das kann aber ja auch nicht sein.


    Also:wer hat eine ähnliche Situation und kann mich so aufklären, dass ich kapiere, wie der Dienstherr da "beihilft". Sonst müsste ja meine Frau, durch die Behinderung ja sowieso benachteiligt, ihr ganzes Leben lang arbeiten, damit wir nicht von dann nur einem Gehalt wahnwitzig viel Krankenversicherung zahlen müssen.


    Bei meinen Kollegen ist das einfach. Baby da, Frau hört auf zu arbeieten, privat versichert, Beihilfe.

    Wie handhabt ihr die Anwendung der deutschen Sprache in Aufsätzen?


    Rechtschreibung ist klar, bei Grammatik gibt es schon manchmal die Situation, dass sehr korrektes Deutsch sehr merkwürdig klingt. Ich habe jetzt schon Korrekturen erlebt, die bei nicht vorhandenem Goethe-Super-Deutsch Stil-oder Ausdrucksfehler ankreiden.
    Aber auch umgekehrt, Kollegen, die relativ umgangssprachliches Deutsch locker durchgehen lassen. (auch in Erörterungen und Analysen)


    Wie geht ihr mit Anglizismen um? Der Duden hat schon viele Wörter aufgenommen, die ich aus dem Bauch heraus unterringeln würde. Wenn es im Duden steht, dürfte aber eher der Schüler im Recht sein, oder?


    Das Thema bewegt mich im Hinblick auf die kommenden Abituraufsätze.

    eben!!


    Alerdings scheint das in jedem Bundesland anders zu sein, daher vielleicht die ausführliche Diskussion



    Die Gewichtung ist zu Beginn des Unterrichts bekanntzugeben, deshalb habe ich Änderungen nur zu Beginn eines Schuljahres kundgetan.


    Ob der Unterricht mit dem 2.Halbjahr wieder neu startet ist aber vielleicht interpretierbar.


    Wichtig ist mir auch immer der Passus PÄDAGOGISCH-fachliche Gesamtwertung, das mache ich den Schülern immer klar, wenn sie mit dem Taschenrechner vor mir stehen.


    Und sowohl pädagogisch als auch fachlich ist die Heftführung eine schriftliche Leistung, die als schriftliche Note bewertet werden kann.


    aber wie gesagt, es scheint in jedem Bundesland anders zu sein.

    German: Nicht immer entscheidet der Lehrer alleine, was wieviel zählt. Meistens regelt das die Fachkonferenz.


    Ich bin jetzt an meiner vierten Schule. In die Notengebung hat mir noch keiner reingeredet. Da gäbe es bei uns auch keine Einigkeit (obwohl wir uns gut verstehen)


    In meiner Klasse werden dem Zeugnis übrigens Beiefe beigelegt, in denen die Eltern über die Arbeitsmoral der Schüler informiert werden.
    Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien, Heftführung). Die Briefe müssen unterschrieben wieder vorgezeigt werden. Wichtig: es gibt auch positive Rückmeldung, also Lobesbriefe der Schule an die Eltern.


    Heißt das in NRW wirklich "schriftlich Note"? Eigentlich müsste das dann Klassenarbeitsnote heißen.


    Wir haben eingetrichtert bekommen: alles, was geSCHRIEBen steht, zählt zur schriftlichen Note, alles, "was aus dem Mund kommt", zur mündlichen :tongue:


    Ich hatte noch Lehrer, die schriftliche Tests zur mündlichen Note zählten, dies würde ich mir heute nicht mehr gefallen lassen. Ich bin aber zum Glück kein Schüler mehr ;)

    Was im Heft geSCHRIEBen steht ist eine SCHRIFTLICHE Leistung.


    DU entscheidest, allerdings zu Beginn des Schuljahres, wie viel die Heftnote zählt.


    Werte doch ab nächstem Schuljahr die Heftnote wie eine zusätzliche Klassenarbeit. In einer 6. Klasse ist das pädagogisch vertretbar, da die Schüler das strukturierte Mitschreiben ja lernen müssen.


    Wieviel zählt die Heftnote deerzeit bei dir?

    Meine eigene Telefonnummer gebe ich nicht heraus. Meine Mail nur an Oberstufenschüler und Berufskolleg.


    In der Klasse, in der ich Klassenlehrer bin, gibt es viiiiiele Problemfälle.
    Beide Elternteile, liebe Referendarin, gibt es von 30 Schülern in KEINEM Fall mehr. Und der vorhandene Elternteil ist tatsächlich, besonders bei Problemfällen, sehr selten erreichbar. Ich rufe oft alle 15 Minuten an, bis jemand zuhause ist, daher die eher ungewöhnlichen Uhrzeiten, die ich normalerweise auch als Freizeit von Eltern und Lehrer ansehen würde.


    In meine Sprechstunde würde von denen keiner gehen und meine Nummer rücke ich bewusst nicht heraus.

    Wenn die Schüler (auch nach Aufforderung!) nicht mitarbeiten oder kein Arbeitsmaterial dabeihaben, verweigern sie ihre Leistung. Leistungsverweigerung ist benotbar. Denn so wie du es geschildert hast, geht es nicht um die stillen und schüchternen, sondern diejenigen, die Leistung bewusst verweigern.


    Wenn der Schüler richtig antwortet und danach weitermalt, dann kann man über die Leistungsnote nichts machen.

    Nachdem sich niemand zum Thema `Besuche bei Eltern`geäußert hat (habe ich auch noch nie gemacht, hätte mich aufgrund von Medienberichten aber interessiert, wer von euch das macht), komme ich zu einem für mich immer aktuellen Thema.


    Es ist für mich ganz normal, dass ich permanent Telefonate mit Eltern von zuhause aus führe. Zu Schulzeiten sind diese nicht erreichbar.


    Nicht selten finden diese Telefonate nach 22 Uhr statt (vorher keine Erreichbarkeit)


    Wie handhabt ihr das. Lasst ihr die Telefonate ganz bleiben und lasst über das Sekretariat gleich Briefe schreiben? Lasst ihr sie nach einer bestimmten Uhrzeit bleiben?


    Wer bezahlt mir diese Telefonate oder sind sie mein Privatvergnügen als Klassenlehrer? (nur um diese Schüler geht es, für diese habe ich ja eine spezielle Verantwortung) Kann man das mit Schule/Regierungspräsidium/Finanzamt abrechnen? Die Frage klingt spießig, im Schuljahr kommen aber bestimmt 100 Telefonate zusammen und ich seh das irgendwie nicht mehr ein. Ich habe immer schwierige Klassen mit vielen verhaltensauffälligen Schülern als Klassenlehrer (2-jährige Berufsfachschule)


    Danke für Antworten!!!

    In Klasse 6 würde ich das nicht beim UB machen. In der Oberstufe ist dies vielleicht eher möglich, aber nicht empfehlenswert.


    Ich lasse übrigens nur den Hauptfehler berichtigen und schaue, ob dieses Problem in der nächsten Arbeit noch in dieser Weise vorhanden ist. (Schüler A: HF , dass/Schüler B HF Groß-und Klein/Schüler C HF Kommafehler usw.) Damit habe ich bessere Erfahrungen gemacht als mit der widerwilligen Korrektur der gesamten Arbeit. Und die Schüler verbessern sich oft in diesem Bereich, in dem sie die Fehler machten.

    Ich habe in letzter Zeit wieder viel über Hausbesuche von Lehrern gelesen, hier im Forum aber nur Förderschulen betreffend.


    Bei einigen Schülern würde ich gerne zu dieser Methode greifen. (2-jährige Berufsfachschule, aber auch TG 11)


    Macht jemand von euch schon Hausbesuche? Wie ist da überhaupt die Rechtslage? (von wegen Versicherung usw., dass die Eltern einverstanden sein müssen, ist klar)


    Manchmal wäre es schon gut, wenn man familiäre Hintergründe und Arbeitsmöglichkeiten der Schüler besser kennen würde oder wie ist eure Meinung dazu.

    Wie sieht es eigentlich jetzt aktuell mit LRS in Baden-Württemberg aus.


    Im Zeugnis darf nichts mehr stehen, schrieb Lolle bei einem anderen Thema.


    Mein letzter Stand ist, dass der alte Erlass nicht mehr gilt, aber übergangsweise dennoch angewendet wird. Dieser Zustand besteht aber schon einige Jahre, da müsste sich doch jetzt mal was tun. Oder gibt es da schon Neues.


    Derzeit habe ich eine Anfrage eines Schülers einer zweijährigen Berufsfachschule. Ein aktuelles Attest hat er mir (Klassenlehrer + Deutschlehrer) abgegeben. Was kann ich nun konkret für diesen Schüler tun?


    a-aufgrund der LRS-Rechtslage


    oder


    b-im Sinne eines Nachteilsausgleichs für Behinderte

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