Beiträge von German

    Ich bin nicht der PC-Administrator, das war nur ein Beispiel für Anrechnungsstundentätigkeiten.

    Das Problem ist einfach, dass Anrechnungsstunden gekürzt werden, obwohl viele schon jetzt die doppelte Zeit oder mehr aufbringen. Daher die Frage, ob die Anrechnungsstunde nur etwas Symbolisches ist oder ob man sagen kann: für diese x Stunden kann ich aber nur a und b machen, aber nicht zusätzlich noch c, d und e.

    Beziehungsweise, wenn man mehr machen muss , ob das dann auch mit den drei Stunden (bzw. 5 Zeitstunden) Mehrarbeit gemeint ist bzw. , ob das Überstunden sind, wenn man viel mehr macht (inclusive Dienstbefreiung/Mehrarbeitsvergütung).

    25 Stunden/Gymnasium

    Das heißt, die drei Stunden Mehrarbeit (diese stehen auch bei uns in der Mehrarbeitsverordnung) können im Bereich Unterricht und/oder im Bereich Anrechnungsstunden angeordnet werden. Aber INSGESAMT nicht mehr als drei? Mein Problem ist, dass offiziell immer der Unterricht als Mehrarbeit ausgewiesen wird, aber nicht die Mehrarbeit in dem Bereich, in welchem man die Anrechnungsstunden erhält. Diese Arbeit geht teilweise ins Uferlose. Könnte ich da im Hinblick auf die Verordnung nach drei Überstunden STOPP rufen? Auch das ist ja Mehrarbeit. Diese muss ja auch irgendwie gedeckelt sein.

    Das Thema "Arbeitszeit" wird bei uns derzeit heiß diskutiert.

    Fest steht: die Arbeitszeit wird (ich glaube in allen Bundesländern) in Unterrichtsstunden gemessen.

    Bei uns in Ba-Wü kann man angewiesen werden, DREI Stunden im Monat zusätzlich zu unterrichten. Gilt das auch für Teilzeitkräfte oder da nur anteilig?

    Und wie ist das mit sogenannten Anrechnungsstunden (z.B. für Computerbetreuung). Diese werden auch in Schulstunden ausgewiesen. In Zeitstunden umgerechnet sind das, soweit ich weiß, 1,5 Stunden. Wie ist es da mit Überstunden (MAU-Stunden).

    Nehmen wir mal an, ein Kollege hat drei Anrechnungsstunden in der Woche (mit denen er bei größeren Schulen nicht hinkommt). Macht er seine Überstunden nur aus Liebe zum Arbeitgeber? Kann er auch hier angewiesen werden, drei Stunden im Monat zusätzlich zu machen (was im Verhältnis zu den drei Anrechnungsstunden ja sehr viel wäre). Sind die Stunden Mehrarbeit (meinetwegen nachgewiesen über ein Berichtsheft) Mehrarbeit (zum Abrechnen) oder kann man guten Gewissens nach geleisteter Arbeit (also den drei Stunden in der Woche) aufhören.

    Damit es keine Missverständnisse gibt. Ich habe schon immer mehr gearbeitet als notwendig, würde aber gerne einmal die rechtliche (bzw. praktische) Lage wissen, was zusätzliche Anrechnungsstunden und Mehrarbeit angeht, weil in diesem Bereich immer mehr gekürzt, aber die gleiche Arbeit erwartet wird (nicht nur beim Thema PCs)

    Ich denke auch, dass es um ein Urheberrechtsproblem geht.

    Wer kauft Abituraufgaben und Lösungen, wenn diese frei im Internet stehen würden.

    Und dieses Urheberrechtsproblem ist bei vielen Themen (nicht nur beim Matheabitur) vielen Schülern null bewusst.

    In diesem Schuljahr haben wir mehrere Schüler, die selbst schon ein oder zwei Kinder haben. Teilweise ohne Unterstützung durch Erzeuger oder Großeltern.

    Ich weiß, wie schwer schon für Lehrer die Kinderbetreuung zu managen ist, daher die Frage an euch:

    Wie viel Rücksicht nehmt ihr an eurer Schule? Größtes Problem ist der Nachmittagsunterricht (-15.30 oder 17 Uhr). Können die Schüler früher gehen, um ihr Kind aus der Kita/Hort abzuholen? Kann ein Kind im Unterricht dabeisitzen und still malen(In der Uni war das bei uns oft der Fall).

    Ich habe in den Gesetzen nichts gefunden, wie man mit dieser Situation umgeht. Für die Schülerinnen haben wir eine Fürsorgepflicht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss ja möglich sein. Andererseits darf es keinen Freibrief zum Dauerfehlen geben.

    Gelten für Schüler eigentlich auch die 10 möglichen Fehltage wegen eines kranken Kindes? Auch da habe ich nichts gefunden. Und wer berät eigentlich Schüler mit Kind über Rechte und Pflichten? Der Gleichstellungsbeauftragte gilt ja nur für Lehrer. Die SMV?

    Ich hoffe auf Tipps oder Hinweise zur offiziellen Regelung. Danke!
    Ach so, gibt es eigentlich Elternzeit fuer Schueler? Wenn eine Schülerin ein Kind bekommt, geht sie dann nach Mutterschutz und, oder Elternzeit einfach wieder in die gleiche Klasse? Das ist nicht aktuell, interessiert mich jetzt aber in diesem Zusammenhang.

    Wenn ich mit meinem Kind und einigen Schulfreunden meines Kindes ins Kino gehe, ist das privat.
    Wenn ich als Elternbeirat eine Aktion organisiere wie 'Kinotag des Elternbeirats der xySchule', dann ist das meiner Meinung nach nicht mehr nur privat, denn privat wuerde ich ja nie auf die Idee kommen, einer Schulklasse ein Kinoangebot zu machen.
    Und soweit ich weiss, ist der Elternbeirat ein offizielles Gremium der Schule und kein Privatverein. Je länger ich es mir ueberlege, desto unsicherer wird die Antwort zur gestellten Frage.
    Auch meine Kollegen meinen. Wenn der offiziell gewaehlte Elternbeirat einer Schule einlaedt, sitzt die Schule zumindest mit im Boot und es ist keine reine Privatveranstaltung.

    Äh, der Satz auf den ich mich bezogen habe, ist nicht mehr auffindbar.

    Diese Veranstaltung war auf jeden Fall mehr privat (Elternbeirat)

    Einen kleinen Unterschied macht es aber in der Wahrnehmung doch, wenn ich nicht als Privatperson Max Mustermann mit Kindern etwas unternehme, sondern als Elternbeirat einer Schule.

    Wer entscheidet das überhaupt, wer welchen Schlüssel erhält?


    Die Schulleitung? Der Schulträger?


    Bei uns gab es jetzt eine neue Schließanlage und viele Diskussionen, wer welche Schließrechte hat.

    Bei uns (Baden-Württemberg) fehlten heute viele Schüler im Sportunterricht bei über 30 Grad wegen der Fastenzeit.

    Ich finde gerade nichts in den Verordnungen, wer kann mir weiterhelfen.

    Dürfen die Schüler einfach wegbleiben?
    Dürfen die Lehrer sie zum Sport auffordern?
    Wenn möglich, wie erfolgt die Abmeldung?


    Danke!

    Vielleicht hab ich es auf die Schnelle überlesen. Wer zahlt das Ganze????

    Jeder Schüler ein Endgerät!!!

    Fortbildungen hin oder her, es gibt auch Kollegen, die diese Geräte nicht so wollen. Bei uns scheitert schon ein Lehrerkommunikationssystem nach dem anderen, weil auch die Kollegen nicht alle einen Computer besitzen oder für Kommunikation nutzen. Ich bin ja fleißig im Netz (wie man seit Jahren hier sieht), aber man sollte auch die Kollegen respektieren, die auf andere Medien setzen und trotzdem gut unterrichten.

    Aus Sicht des Stundenplanmachers (bin ich): Ich tue alles, was ich kann, um einen familienfreundlichen Stundenplan zu ermöglichen. Aber: manches geht einfach nicht und an unserer Schule ist Unterricht von 8-13 Uhr, von 13.45-16.30 UND(!) von 17.15-21.00 (Meisterschule, Techniker, Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife) UND Samstag morgen (!)

    Jeder kommt mal dran, weil nämlich bei den ungünstigen Zeiten keiner "hier" ruft. Andererseits sind der Abend und der Samstag wieder familienfreundlich, da der Partner zu dieser Zeit oft zuhause ist.


    Aus Sicht des Familienvaters (bin ich auch): Vormittags Kindergarten, nachmittags bei Bedarf Tagesmutter oder Nachbarn, so ist es halt, wenn beide arbeiten und keine Verwandtschaft im Umkreis von 100 KM wohnt.

    Plattenspieler

    Eine von vielen Quellen (habe inzwischen einen ganzen Ordner): Infodienst Schulleitung, Heft 2/1999.
    Und DIE Hauptquellen: Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 2 a der Landesverfassung gebieten, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
    Und Landesrecht BW Fassung vom 22.8.2008 Aktenzeichen IV/1-6500.333/61 "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen"

    Nach meinen ganz persönlichen Erfahrungen kommt der Nachteilsausgleich selten zum Tragen
    1. durch Unwissenheit des Schülers/Studenten
    2. durch Unwissenheit der Eltern
    3. durch Unwissenheit der Lehrer/Dozenten

    Auch ich habe mein Wissen (und mein Engagement)vor allem durch die Behinderung meiner Frau und den Kontakt zu Behindertenverbänden erworben. Mir wurden bei meinem Engagement von Seiten der Schulleitung und des Kollegiums auch nie Steine in den Weg gelegt. Es geht auch in Baden-Württemberg:)

    Zur Diskussion: es wäre schön, wenn hier wirklich nur positive Beispiele zum Nachteilsausgleich oder zur Inklusion genannt werden und keine generelle Diskussion geführt wird.

    Danke!

    Die Beiträge zum Thema Inklusion scheinen mir weitestgehend negativ. Allerdings habe ich aufgrund der Fülle nicht jeden Beitrag gelesen.

    Daher würde ich mir wünschen, dass bei diesem Thema die positiven Fälle herausgestellt werden. Ich bin bereit, mich für das Thema Inklusion in meiner Schule einzubringen und habe auch die letzten Jahre versucht, gehandicapte Schüler auf ihre Nachteilsausgleiche hinzuweisen (konkret: Rücksichtnahme auf einen Schüler mit einer leichten Spastik im Fach Mathematik, mehr Zeit bei der Abitur-Präsentationsprüfung für stotternde Schüler, mehr Zeit bei schriftlichen Abschlussprüfungen bei motorischen Handicaps, Raumkonzept für Schüler im Rollstuhl in der Oberstufe bei nur einem Aufzug). Viele kranke/gehndicapte Schüler wissen überhaupt nichts von ihren Rechten (und viele Lehrer nicht von den Rechten des Schülers). Für die Lehrerschaft gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten, für Schüler ist mir eine solche Stelle zumindest nicht bekannt.

    Zugegeben: Noch schwerer körperlich oder geistig gehandicapte Schüler hatte ich noch nicht, aber ich bin bereit, den nächsten Schritt der Inklusion mitzugehen.


    Daher die Frage: Wo funktioniert Inklusion? Wer hat positive Beispiele, vor allem im Bereich Berufliche Schule/Berufliches Gymnasium?


    Danke für Antworten!

    Die Eltern unterschreiben in unserer Schule bei Volljährigen nie etwas, denn diese sind selber groß. Die Eigenverantwortung ist ja ein Sinn der Volljährigkeit.

    Ich bin ja ein bisschen älter:), aber ich würde mich sehr wundern, wenn meine Mutter etwas für mich unterschreibt. Diese Unterschrift wäre dann ja gar nicht wirksam (ich bin kein Jurist). Und diese Phase beginnt auch in der Schule mit dem 18. Geburtstag.

    Dalyna: Die Unterschriften der Eltern sind also nicht nur vermeintlich albern, sondern sollten eigentlich rechtlich ohne Bedeutung sein, bringen also in der Praxis nix.

    Nachdem das Thema geschlossen wurde, mache ich es neu auf. Interessanterweise ist der Lehrer/Schüler, der das Thema begann, auch aus Baden-Württemberg.

    Nachdem sich die Schüler nicht an das Rauchverbot auf dem Schulgelände halten, soll jetzt strenger von Lehrerseite aus durchgegriffen werden, bis hin zu Aufnahme der Personalien und Anzeigen.

    Denn die Pausenaufsichten, die Schüler bisher auf das Rauchverbot ansprachen, wurden selten (nie) ernst genommen.

    Nun diskutieren wir Lehrer, wie wir das Rauchverbot durchsetzen können, was passiert, wenn ein angesprochener Schüler einfach wegläuft usw.

    Gab es bei euch schon Aktionen? Wurden die Schüler dann angezeigt? Und vor allem: Hat die Aktion Wirkung gezeigt?

    Zum Sportunterricht: Was macht ihr Sportlehrer eigentlich dann mit einem gehandicapten Schüler, wenn ihr nur nach Tabellen geht. Der Gehbehinderte weiß schon vor dem Start, dass er eine 6 in fast allen Sportarten erhält und wenn er einen netten Lehrer hat, für seine Anstrengungen eine 5 erhält. Oder sollte er sich schnellstmöglichst vom Sport befreien lassen, obwohl auch ihm die sportliche Betätigung gut tut und das Fach für die soziale Integration des Gehandicapten und die soziale Kompetenz der Mitschüler wichtig wäre.

    Die Ausgangssituation des Schülers MUSS also eine Rolle spielen!

    Auch bei Deutschaufsätzen habe ich schon erlebt, dass Schüler schon vor Beginn sagten, es ist egal, was ich schreibe, ich hatte in Deutsch schon immer eine 5 (meist wegen gravierender sprachlicher Schwächen) Da muss oft viel Kraft investiert werden, dass der Schüler überhaupt motiviert inhaltliche Überlegungen aufschreibt. Die Schüler sind teilweise regelrecht traumatisiert. Und da ist es meiner Meinung nach auch wichtig, dass man den sprachlichen Aspekt beiseite schiebt und einen Aufsatz nur nach inhaltlichen Gesichtspunkten bewertet, um dem Schüler fürs Fach wieder Mut zu machen und dann Zug um Zug die sprachlichen Defizite aufzuarbeiten.

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