Beiträge von German

    Ich habe ein kleines Problem.

    Einer meiner Schüler fehlte über zwei Wochen. Keiner wusste, wo er war.

    An unserer Schule muss man sich am 3. Tag mündlich, nach einer Woche schriftlich entschuldigt haben, bei Beerdigungen eine Beurlaubung beantragen.

    Jetzt kam er und hat MÜNDLICH berichtet, dass er zu einer Beerdigung nach Italien fuhr und war tödlich beleidigt, dass ich eine schriftliche Entschuldigung verlange (Beleidigung seines verstorbenen Großvaters) und sein Fehlen ( auch im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Schülern) bisher unentschuldigt ist.

    Der Schüler ist über 20 Jahre alt.

    Was meint ihr dazu?

    Unentschuldigte Tage kommen bei uns ins Zeugnis, das ist der Hintergrund, hier wären es 12 Schultage.

    Die Fachkonferenz Deutsch kann versuchen, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, sie kann es aber nicht vorgeben.

    Es sei denn, die fachkonferenz ist in eurem Bundesland weisungsberechtigt, was ich nicht glaube.

    Wenn es schlechter als gedacht ausfällt, mache ich es wie Hermine. Es kann gerade bei einem Diktat nämlich passieren, dass (bei höherer Klassenstufe und längeren Diktaten) 10 Fehler wider Erwarten eine gute Leistung sind.


    Man muss aber aufpassen, dass umgekehrt, wenn der schlechteste 5 Fehler macht, nicht plötzlich 5 Fehler die Note 6 geben.

    Es gibt nämlich Lehrer, die die Fehlerzahlen so hin- und herschieben, dass immer ein schnitt von 3 rauskommt und die schwächeren Diktatschreiber fast immer eine Fünf bekommen, auch wenn sie mal nur 4 oder 5 Fehler machen.

    Sieh das einfach nicht zu eng. Bei einer GFS übt man ja wissenschaftliches Arbeiten ein und da leistet das Fach Deutsch auch Hilfestellung, wenn das Thema kein typisches Deutsch-Thema ist. (Epoche,Autor,Buch). Dabei kommt man nämlich wirklich an die Grenzen der Themenvielfalt und die möglichen Themen kursieren schon bald auf Tauschbörsen im Internet. Frag nach den Hobbies der Schüler. "Computerspiele", "Amnesty International", "Geschichte der Zensur", ein Referat über diese japanischen Comics, all dies und ähnliches ist im Fach Deutsch auch möglich.

    Das Thema hatten wir schon in allgemeiner Form (nicht NRW-bezogen).

    Bei mir zählt der Inhalt IMMER mehr als die Sprache. Sonst könnten Schüler, die sprachlich schwach sind, schreiben, was sie wollen und kämen nie auf einen grünen Zweig. Ich weiß aber auch, dass es Kollegen anders machen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Regelung gibt, die für das Bundesland verpflichtend ist, bei uns bewertet jeder Lehrer anders. Eine offizielle Teilnote dürfen wir sowieso nicht machen, der Aufsatz muss als "Gesamtwerk" beurteilt werden.

    Für das Fach Deutsch kann ich das bestätigen. Grammatik steht zwar im Bildungsplan, es sollte aber keine Stunde den Titel "Dativ" haben.

    Aber man kann in einer Stunde "(Kurztexte zum Thema) Medienkonsum" suchen, wo warum der Dativ angewendet wird. Der Dativ sollte aber nicht einziger Stundeninhalt sein (hier wäre eben Medienkonsum das zweite Thema)

    Stimme zu, ich verwende an einer 2-jährigen Berufsfachschule mit vorwiegend in Deutschland gebürtigen Schülern immer mal wieder ein DAF-Buch (oft um erschrocken festzustellen, dass die Grammatikkenntnisse unserer Schüler schlechter sind als die eines "richtigen" DAF-Schülers nach einem Jahr!!!)

    Die Erfüllung des Lehrplans soll natürlich weiterhin das Ziel sein, wenn aber sämtliche Grundlagen fehlen, müssen diese zuerst nachgearbeitet werden.

    Ohne Lesekompetenz und Textverständnis kann man schließlich keine Prüfung bestehen.

    Wenn du dienstlich unterwegs bist, musst du nichts nacharbeiten.
    Sonst würde KEIN Kollege mehr Ausflüge machen und KEIN Kollege eine Fortbildung (denn das ist Erste Hilfe).
    Auch die Urkundenverleihung wird aus dienstlichen Gründen vorgenommen, ich gehe davon aus, dass es eine offizielle (also auch versicherte) Dienstveranstaltung ist.

    Und wie sieht so ein handschriftlicher Lebenslauf - nicht tabellarisch - jetzt aus? Wie lang ist er?

    Ist es eine 1:1-Umsetzung des tabellarischen in ganzen Sätzen?

    Schon ein bisschen peinlich, dass ich meinen Schülern nicht helfen kann.


    Es sind nur drei Firmen, die das so wollen, mir kommt das aber überdurchschnittlich viel vor - im Vergleich zu früher.

    Ach ja, eine weitere Schülerin braucht die handschriftliche Bewerbung für ein Stipendium.

    Mir geht es auch darum, ob es formal Unterschiede gibt. Unterrichtszeit, die den Schülern für spätere Bewerbungen etwas bringt, ist nicht verloren und - wie berichtet- verlangen das wieder viele Firmen. Ich werde von dieser Entwicklung ja auch überrascht.

    Mit VHS-Kassetten würde ich die Problematik nicht vergleichen. Da sind die Regeln nämlich klar.

    YouTube-Videos kann man nicht für die Fachschaft mit den entsprechenden Nutzungslizenzen anschaffen. Es werden glaube ich keine Alterseinschränkungen genannt. Und die Sache mit dem Urheberrecht ist oft gar nicht nachzuvollziehen.

    Ich habe noch nichts schulrechtliches dazu gelesen und würde es lieber lassen.

    Liebe Kollegen,

    in letzter Zeit verlangen wohl wieder immer mehr Firmen einen handschriftlichen, nicht tabellarischen Lebenslauf.

    Den habe ich in dieser Form aber noch nicht unterrichtet. Habt ihr da Tipps/Links? Ist euch dieses Phänomen auch aufgefallen? Wahrscheinlich gleichen sich die einstudierten zu sehr und lassen an Originalität fehlen.

    Ein auffälliger Jugendlicher bringt jetzt eine Bescheinigung ADS zu haben. Das ist ja offiziell eine Krankheit, oder? Also müssen wir auf ihn Rücksicht nehmen.

    Aber wie soll das praktisch gehen. Enmal mehr schwätzen erlaubt?
    Einmal mehr durchs Klassenzimmer tigern?

    Wie handhabt ihr das? Zu LRS findet man was, zu ADS hab ich nix (in diesem praktischen Sinne) gefunden. Wenn ich das Attest ignoriere werde ich dem Jungen ja auch nicht gerecht, wenn ich es mit einbeziehe gibt es Ungerechtigkeiten anderen Schülern gegenüber.

    Ratlos.

    German

    Es geht bei meinem Schüler nicht nur um Regeln wie Zuspätkommen oder Reden im Unterricht, sondern um Dinge, die der Schulleitung gemeldet werden müssen.

    Trotzdem weiß ich, dass ich nicht das Recht habe, die Schüler zu beeinflussen oder den Klassenspreher zum Rücktritt zu zwingen. Ich halte mich glaube ich erst einmal raus und hoffe auf Einsicht/Anträge der Schüler. Es geht um eine 10.Klasse.

    Hallo allerseits,
    wie geht ihr vor, wenn klar wird, dass der Klassensprecher nicht geeignet ist, sein Amt wahrzunehmen und dabei permanent sämtliche Regeln der Schule verletzt.

    Welche Möglichkeiten hat da der Klassenlehrer. Der Klassensprecher wurde ja demokratisch von seinen Mitschülern gewählt?

    Und laut sagen, dass sie ihn abwählen sollen, ist ja auch nicht demokratisch. Hattet ihr schon mal so einen Fall und wie habt ihr ihn gelöst.

    Das Grundsatzproblem ist ja, dass bei neuen Klassen oft auffällige Schüler gewählt werden und die Wahlen in den ersten Wochen stattfinden müssen.

    Bei uns verbietet die Hausordnung das Trinken im Unterricht.

    Das halte ich persönlich für falsch, an meiner letzten Schule standen in den Klassenzimmern der Oberstufe sogar Kaffeeautomaten, die von den Schülern selbst bezahlt und "versorgt" wurden.

    Steht bei euch etwas über Trinken im Unterricht in der Hausordnung oder ist es die pädagogische Entscheidung des fachlehrers? Ist meine Schule die Ausnahme?
    Und wenn es in der Hausordnung steht - hält sich jeder daran?
    Und sind dann Ausnahmen im Sommer in der Hausordnung thematisiert? Dies wäre möglich mit einer SOLLTE NICHT GETRUNKEN WERDEN Formulierung, die einen kleinen pädagogischen Spielraum ermöglicht.

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