DU bist die Lehrerin. Manchmal gibt es Empfehlungen der Fachschaft, die aber nicht verpflichtend sein können, weil nur du weißt, wie hoch der mündliche Anteil deines Unterrichts ist.
Ich habe mich dafür entschieden, schriftlich und mündlich halbe-halbe zu werten, da mein Unterricht von mündlichen Beiträgen der Schüler lebt und es nicht sein kann, dass ein Schüler sich nicht oder nur schlecht beteiligt und eine gute Note ins Zeugnis bekommt, weil er an 2 Klassenarbeitsterminen im Halbjahr eine gute schriftliche Arbeit abgibt.
Aufgrund einiger Beiträge hier habe ich mich noch einmal informiert: eine schriftliche Abfrage kann in Bawü KEINE mündliche Note sein. (wie eigentlich der Name schon sagt)