Beiträge von German

    Vielen Dank, bei mir geht es um die zwei Vätermonate, die ich direkt nach der Geburt nehmen will. Daher kann ich auf Ferien keine Rücksicht nehmen.


    Die bei dir genannten zwei Jahre betreffen wohl eine andere Regelung als die jetzt beschlossene 2+12 Monate-Regelung, mit der man ja nur auf ein Jahr und zwei Monate für Mama und Papa zusammen kommt.

    Hallo,

    das Gesetz zur Elternzeit wurde ja jetzt geändert. Nur die Informationen fließen noch nicht so toll.
    Meine Frau hat ihren Entbindungstermin am 24.2.07.
    Ab diesem Termin will ich Elternzeit nehmen.

    Ist noch jemand von euch in der gleichen Lage (Entbindung '07)?

    Bis wann muss ich wem Bescheid sagen? Deutet ihr dem Schulleiter die Elternzeit schon an?

    Sagt ihr den Abiturklassen jetzt schon Bescheid? (Ich weiß noch nicht, wie lange ich Elternzeit nehme)

    Danke für Antworten.

    Euer schwangerer Lehrerkollege

    Genau Mikael,

    hier ging es mir vor allem um den Texte- und Bilderklau, der oft gar nicht als solcher wahrgenommen wird.

    Das Recht am eigenen Bild gilt natürlich auch bei schuleigenen Fotos.

    Eine schriftliche Einverständniserklärung habe ich aber auch noch nie unterschrieben, wenn ich von einem Redakteur bei einem Projekt mit Schülern für die Zeitung fotografiert wurde. Wenn ich mich extra für das Bild hinstelle und weiß, es kommt in die Zeitung (oder ins Internet auf die Schulhomepage) , sollte das Einverständnis genug sein.

    Schüler dürfen natürlich nicht zum Gruppenbild gezwungen werden.

    @Mrs. X: Bei Texten und Fotos gilt zuerst das Urheberrecht. Also: Texte und Bilder, die von Lehrern oder Schülern gemacht wurden, dürfen auf die Homepage.

    Wenn die Bilder und Texte von jemand anderem gefertigt wurden, muss derjenige gefragt werden, da damit Werbung für die Schule betrieben wird. Und PR-Fotos, bzw. Texte sind teuer. Falls der Urheber seinen Text oder sein Foto auf der Homepage sieht, darf er Geld nachfordern.

    Das klingt erst einmal kleinlich, da ich aber Freie Redakteure kenne, die nach Studium und Volontariat so ihr Geld verdienen, weiß ich, dass diese vom Verkauf ihrer Texte und Bilder leben und dazu gehört vor allem die Mehrfachverwertung: an Zeitungen UND Vereine, Schulen usw.

    Wir erstellen daher unsere Texte und Bilder vor allem selbst. Dafür gibt es einen Presse- und Öffentlichkeitsmenschen an der Schule und noch jemand anderen, der für Fotos zuzständig ist. An anderen Schulen ist dies die gleiche Person, die bei allen wichtigen Schulveranstalten diese dokumentiert.

    Grüße

    German

    Was meinen Timm?

    Bei mir GÄBEN viele würde-Konstruktionen Abzüge.

    Aber daran sieht man gut mein Problem, auch was 1. und 2. Korrekturen angeht.

    Jeder macht es doch so, wie er denkt. Danke für die bisherigen Beiträge, ich hoffe, es melden sich noch andere.

    Hülfe dagegen finde ich relativ ungewöhnlich und wenig verwendet.

    Hallo, derzeit erkläre ich mal wieder den Konjunktiv bei indirekter Rede. In manchen Fällen muss da ja der Konjunktiv II einspringen.

    Erwartet ihr in einem Abituraufsatz Formen wie "hülfe"?

    Wenn ja, keine weiteren Fragen, wenn nein, wo ist die Grenze zwischen selten gebrauchten, halbwegs veralteten Formen und sehr gutem Deutsch. Gibt es da eine Liste?

    Nicht, dass ich helfen würde akzeptiere und ein Zweitkorrektor steht auf hülfe (hängt vielleicht auch vom Alter des Korrektors ab)
    Wie ist bei euch die Abwägung zwischen sehr sehr gutem Deutsch und "normalem" Deutsch.

    Bei Zweitkorrekturen fällt mir auch auf, dass das Korrekturzeichen "Ausdruck" ganz unterschiedlich verwendet wird. Was die einen unmöglich finden, halten die anderen für akzeptables Deutsch. Ist das nur Geschmackssache oder gibt es Kriterien?

    Hallo,
    bei mir (und an allen anderen Schulen unserer Stadt) als Fachabteilungsleiter Deutsch wirbt derzeit permanent ein Freier Theaterregisseur, um eine Theater-AG an unserer Schule in BAWÜ einzurichten. Ich lehne diese Idee nicht grundsätzlich ab, frage mich aber, wie das mit den Kosten und den rechtlichen Bedingungen für kommerzielle Angebote an Schulen ist.

    a) Darf an BAWÜ-Schulen überhaupt jemand kommerziell etwas anbieten?(anscheinend ja, er hat schon zwei Schulen, aber wie weit darf Schule kommerzialisiert werden)

    b) Wie läuft die Finanzierung? (Förderverein, Schüler)

    Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?

    Danke!

    Äh, Timm, ich weiß eben NICHT genau, was gerade Sache ist, ich versuche nur zu interpretieren, was gemeint sein könnte. Daher habe ich eigentlich auch immer den Konjunktiv verwendet oder in indirekter Frageform.

    Wenn Legasthenie nicht als Behinderung zählt, wie ich aus Timms Bemerkungen schließe, gibt es natürlich auch keinen Nachteilsausgleich, danke für die Information.

    Dass ein Nachteilsaudgleich nicht mehr im Zeugnis erwähnt werden darf, weiß ich eben aus meinen Uni-Erfahrungen bezüglich meines AstA-Engagements, ich hätte eben nur gerne gewusst, wo das (auf die Schule bezogen) steht.

    Berufshaftpflicht, Berufsrechtsschutz und Schlüsselversicherung sind meiner Ansicht nach sinnvoll.

    An einer großen Schule kommen beim Schlüsselverlust schnell Tausende von Euronen zusammen, das wird oft unterschätzt.
    Am schwarzen Brett hing letztes Jahr bei uns ein Horrorartikel über einen Lehrer, der einen neuen Kopierer zahlen musste (kaputt wegen unsachgemäßer Bedienung). Wir wissen bis heute nicht, ob das womöglich Satire war und gehen mit zittrigen Knien zum Kopierer:), aber der Schulträger wird in Zeiten knapper Kassen auch schauen, wie er was finanziert und ob ein Verantwortlicher für Schadensfälle zu finden ist.
    Und Rechtsschutz ist immer sinnvoll, wenn er bezahlbar ist, da Recht haben und Recht bekommen leider oft davon abhängt.

    Der Unfall ist auf dem (direkten!) Weg zur Arbeitsstelle glaube ich automatisch versichert.

    Tipps kann ich sonst keine geben, denn das Wichtigste ist bei mir tatsächlich durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgedeckt.


    Gebraucht habe ich übrigens noch nichts davon, aber ich bin ein eher vorsichtiger Mensch.

    Hallo Lolle, ich habe wohl geschrieben, während du geantwortet hast.

    Es gilt noch der alte Erlass, wie du schreibst. Und der ist auch das einzig schriftliche, was mir vorliegt.

    Wo steht das Vorgehen mit dem Antrag (der ja dem Nachteilsausgleich entspricht)und des Verbots eines Zeugnisvermerks?


    Wie schon an anderer Stelle bemerkt, gibt es auch im Studium einen Nachteilsausgleich, der nicht im Abschlusszeugnis vermerkt wird.
    Aber es gibt eben einen Nachteilsausgleich, das Vorgehen mit dem Antrag erscheint mir schlüssig, aber warum weiß das normale Deutschlehrerlein davon nichts?
    Kennt da jemand den Ansprechpartner in BAWÜ. Irgendjemand muss den Erlass ja auch gerade überarbeiten.

    Danke.

    Danke für die erste Antwort.

    Dass der Erlass in der Oberstufe nicht mehr gilt, kann ich aus diesem nicht herauslesen. Die auf der Grundschule aufbauenden Schularten sind doch Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Und das Gymnasium geht bis zum Abitur. Die Oberstufe ist keine neue Schulart.

    Und wenn der Erlass im allgemeinbildenden Gymnasium gilt, müsste er auch im beruflichen gelten, wegen der Gleichbehandlung.

    Dazu kommt der Aspekt des Rechts auf Nachteilsausgleich bei Behinderungen und Legasthenie zählt doch als Behinderung, oder nicht. Vielleicht kennt sich da jemand hier im Forum aus.

    Hallo, ich habe einen Schüler mit Rechtschreibschwäche in einer Abschlussklasse an einer beruflichen Schule. Aktuelles Attest liegt vor.

    Der Erlass von Baden-Württemberg besagt nun:
    "Außer bei Nachschriften SIND DIE (heißt juristisch MUSS, oder?) Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung von Arbeiten einzubeziehen."
    und "Anteile der Rechtschreibung bei der Bildung der Gesamtnote zurückhaltend zu gewichten".

    Desweiteren: Im Zeugnis ist dies festzuhalten.

    Ich finde keine Beschränkung auf Klassenstufen. Steht diese Bemerkung dann auch im Abiturzeugnis oder Berufsschul/BK- usw. Abschlusszeugnis?

    Gibt das Diskussionen in der Konferenz? Muss man das zu Beginn des Schuljahres klären oder kann man abwarten, ob die Schäche sehr ins Gewicht fällt?

    Wer schildert Erfahrungen aus seiner Schule im Bereich Oberstufe/Berufliche Schule. Danke!

    Da ich nicht in die Schule kann (noch Ferien und erste Schule, für die ich keinen Schlüssel besitze, mit dem man zu jeder Zeit hinein kann) und die Infos in meinem Schulschrank sind

    würde ich gerne wissen, welche Ausgaben ich mir besorgen muss

    für Michael Kohlhaas
    Die Räuber
    und Der Prozess

    Bundesland Ba-Wü

    Vieeleicht ist eine Lektüre auch Thema am allgemeinbild. Gymn., dann wird es wohl die gleiche Ausgabe sein.

    Danke

    Natürlich kommen auch meine "Fördervorschläge", nachdem alle anderen pädagogischen Register gezogen wurden.

    Gespräche mit der ganzen Klasse und "Kaffeegespräche". Hierbei gehe ich mit einem Schüler in die Cafeteria und unterhalte mich mit ihm über seine Probleme (auch mit der Klasse). Zu Beginn des Schuljahres suche ich mir auffällige Schüler heraus, später schaue ich dann, dass alle mal dranwaren (in der Klasse, in der ich Klassenlehrer bin)

    Ich habe damit wirklich nur gute Erfahrungen gemacht, der Samstag schreckt ab.

    Aufsicht führt ein Kollege, der sowieso Unterricht hat und die Kontrolle erfolgt, indem der Schüler seine Lösungen in der nächsten Stunde den Mitschülern erklären darf.

    ;)


    Der Schüler sitzt in einer anderen Klasse mit seinen Aufgaben nur dabei, hat also keine Zusatzbetreuung für den derzeitigen Stoff

    und die Präsentation hilft allen Schülern, manchmal ist es ja gut, wenn Schüler ihren Mitschülern (nicht im Lehrerdeutsch) etwas erklären.

    zur Verwarnung: Gelbe Karte zeigen und wie im Fußball Namen der Verwarnten notieren

    zur Zusatzaufgabe: sollte zum Thema passen, das im Unterricht versäumte soll dadurch ja nachgeholt werden.

    Wird die Zusatzaufgabe zu Hause nicht erledigt, darf der Klassenlehrer Nachsitzen anordnen. Am besten, man lässt das Kind von einem Elternteil bringen oder abholen.

    Das Nachsitzen findet bei uns an Schulsamstagen ab 8 Uhr statt.

    Das wirkt meistens auch bei schweren Fällen.

    Wenn nicht Gespräch mit Schulleiter, der hat noch andere Möglichkeiten (zeitweiliger Schulausschluss)

    Klingt hart, wirkt aber bei konsequenter Anwendung und danach, wenn der Laden läuft, kann man die Sache wieder lockerer angehen.

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