Beiträge von putzmunter

    ..., um den Schülern einen Hinweis zu geben, wie viel Zeit und Aufwand sie in eine Aufgabe investieren sollen beziehungsweise können.

    Bei Kollegen habe ich auch schon gesehen, dass sie auf ihren Aufgabenblättern die Punkte vorgeben. Warum? Das verstehe ich nicht so recht. Gibt's da denn wichtigere und weniger wichtige Aufgaben in euren Klassenarbeiten? Die Schüler können sich die punktstärksten Rosinen herauspicken und verwenden nur noch ihre Restenergie auf den Rest? Das Konzept finde ich mekrwürdig. Aber vielleicht kann mir das ja einer von euch erklären. Die Abituraufgaben geben z. B. auch keine Punkte auf den Aufgabenblättern für die Schüler vor.
    Bolzbold schreibt: "Das fällt möglicherweise unter das Gebot der Transparenz." Möglicherweise? Ich dachte immer, Transparenz beziehe sich auf die Leistungsbewertung, also auf das, was NACH dem Schreiben der Arbeit passiert. Von VORHER hatte ich noch nichts gehört. Werden die Leistungen besser, wenn die Schüler die Punktzahlen vorher sehen?

    Ich habe so viel zu korrigieren, dass ich mit den Jahren zwar einerseits Routine entwickelt habe, andererseits aber auch einen immer weiter steigenden Widerwillen verspüre. Ich kann es mir nicht antun, eine Heft / eine Klausur mehrmals zu lesen. Mit vorher festgelegtem Korrekturschlüssel korrigiere ich eine nach der anderen vom Anfang bis zum Schluss und lege sie dann auf den Stapel der Fertigen. Meine Psyche braucht es, dass ich den fertigen Stapel kontinuierlich wachsen sehe!

    Als ich mal 2 parallele Leistungskurse hatte (Schwangerschaftsvertretung), musste ich die Aufsätze der Abiturklausuren in 52facher Ausführung lesen - alle hatten dasselbe Thema gewählt. Bei soviel Immer-wieder-das-Gleiche-Lesen wird mir schlecht. Das kann ich nicht noch durch Mehrfachlesen verschlimmern.

    Ausnahmen machen ich allerdings bei Problemexemplaren, aber die sind doch sehr selten.

    Gruß,
    putzi

    Ich youze alle meine Schüler innerhalb und außerhalb des Unterrichts. In Französisch tüze ich sie. In der Oberstufe habe ich aber kein Französisch, würde sie dann aber vouzen, es sei denn, sie wollten es nicht.

    Wenn es nicht Mode sein muss, hätte ich einen ganz allgemeinen Vorschlag: Vokabelvergleich quer durch die Sprachen.
    Schüler bereiten Listenposter vor: Vater, Mutter, Haus, Straße, Zahlwörter 1 bis 20, usw.
    Was heißt Vater auf English, Französisch, Italienisch, Spanish, Serbisch, Russisch, Türkisch und was immer noch für andere Sprachen sich anbieten, bei denen die Schüler die Vokabeln leicht recherchieren können.

    Natürlich braucht man dann auch Aussprache-Spezialisten, die die Wörter korrekt vorsprechen. Auch das kann man recherchieren und sich anhören, z. B. bei Forvo. com.

    Geht wohl auch mit Modevokabeln, wenn es sein muss...

    Gruß,
    putzi

    Der Wortlaut ist aber doch eindeutig:

    "Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."

    Da steht also ganz klar AN, nicht VOR Wochenenden und Feiertagen. Das müssen Familien halt bei der Freizeitplanung bedenken.

    Da steht ja nichts von einem Verbot von Hausaufgaben von Freitag auf Montag.

    "Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
    Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."

    Der Freitag ist noch kein Wochenende, sondern ein normaler Schultag, und es ist den Schülern zuzumuten, die Hausaufgaben für Montag am Freitagnachmittag zu erledigen.
    Zumindest wird das bei uns so gehandhabt.

    Die anderen Änderungen sind nicht wirklich SO neu - bei uns wird das schon seit 2 - 3 Jahren so gehandhabt wie in dem Runderlass beschrieben. Deswegen ist bei uns auch keine Tagung dazu angesetzt worden. Wie sieht es an anderen Schulen in NRW aus?

    Gruß,

    putzi

    Ich meine mich zu erinnern, dass uns schon vor Jahren gesagt wurde, dass man auch nach der mündlichen Abiturprüfung, auch auch nachdem der (eigene) Schüler seine Note erfahren hat, mit ihm nicht über die Prüfung reden darf. Stimmt doch sicher noch, oder?
    Fragt
    putzi

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…0513/index.html
    Auf dieser Seite des Schulmini wird eine ganze Liste von Änderungen bekanntgegeben. Bei einigen frag ich mich aber, ob das wirklich "Änderungen" sind, wenn wir das doch schon seit Jahrzehnten so handhaben müssen:
    "Die wöchentliche Zahl von Klassenarbeiten wird begrenzt. In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig."

    Haben denn im Ernst noch NRW-Schulen in den letzten Jahren mehr als 2 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben? Haben irgendwelche Schulen in einer Klasse im Ernst mehr als eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ihr könnt mich gern eines besseren belehren.
    Der letzte Satz ist interessant - müssen Vokabeltests dann in einen Terminplan eingetragen werden? Ich werd's vorsichtshalber so machen...

    Wie sieht die Lage bei euch an der Schule aus?

    Fragt

    putzi

    Ja, das habe ich jetzt durchgeackert.
    Dort steht nur das Vorgehen der mündlichen Prüfung selbst beschrieben, aber nichts über den Erwartungshorizont.
    Warscheinlich gibt's noch eine andere Quelle, in der die Verwaltungsvorschriften noch genauer festnageln --- vielleicht die [lexicon='BASS',''][/lexicon].

    Seufz - muss ich halt weitersuchen.
    Mich nervt eigentlich nur die Formuliererei dieser "Gut" und "Ausreichend" -Kriterien. Das in Phrasen packen zu müssen, von denen man erfahrungsgemäß am Ende der Prüfung feststellt, dass sie unnötig waren bzw keine Rolle spielten.

    Wie handhabst du es denn?

    putzi

    Danke Bolzbold,

    genau das habe ich gesucht.

    Seite 64:

    "Der Bewertung mündlicher Prüfungen liegen der im Fachprüfungsausschuss abgestimmte Erwartungshorizont (Bewertungskriterien für die inhaltliche Leistung sowie sprachliche Leistung/Darstellungsleistung) und die eingangs dargestellten übergreifenden Kriterien zu Grunde. Die Prüferin oder der Prüfer schlägt dem Fachprüfungsausschuss eine Note, ggf. mit Tendenz, vor. Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses stimmen über diesen Vorschlag ab."

    MUSS ich also nicht mehr ausdrücklich die Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistung" in den Erwartungshorizont hineinschreiben, oder doch?

    Und noch was - ich dachte, der von dir angegebene Link sei die APO-GOst - bis ich darin auf diese Zeile stieß (S. 66):

    "Weitere Hinweise zum Verfahren und zur Durchführung der mündlichen Abiturprüfung finden sich in den entsprechenden Bestimmungen der APO-GOSt."

    Gibt's die auch online einzusehen?

    Hm, ich habe folgendes gefunden:
    "Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen (Erwartungshorizont)
    Zum Verständnis des Anforderungsniveaus einer Prüfungsaufgabe und zur Sicherung der
    Transparenz von Bewertungen sind aufeinander bezogene Angaben zu den Unterrichtsvoraussetzungen,
    der erwarteten Prüfungsleistung und den Bewertungskriterien unverzichtbar.
    „Den Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden von der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller
    eine Beschreibung der von den Schülerinnen und Schülern erwarteten Leistungen
    einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien beigegeben “ (§5(3) der Vereinbarung
    über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, Beschluss
    der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 16.06.2000). Jeder Prüfungsaufgabe
    ist daher ein Erwartungshorizont beizufügen, in dem die für die Lösung vorauszusehenden
    Schülerleistungen konkret und kriterien-orientiert auf die Anforderungsbereiche
    bezogen beschrieben werden. Eine detailgenaue Bearbeitung würde dem Zweck des
    Erwartungshorizontes ebenso wenig gerecht wie eine bloße Wiedergabe der Aufgabenstellung.
    Vielmehr sollen die geforderten Erläuterungen knappe, aber informative Angaben über
    den Unterrichtsbezug der Aufgabe und wesentliche Aspekte der erwarteten Leistung enthalten,
    so dass die Komplexität der Aufgabenstellung, der Anspruch an die Selbstständigkeit
    der Prüfungsleistung und die Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“
    Leistung deutlich werden. Dies gilt grundsätzlich für zentrale und dezentrale Prüfungen,
    wenn auch ggf. in modifizierter Form."

    Ist das veraltet oder derzeit gültig - kann mir jemand das sagen?

    putzi

    Bitte entschuldigt, falls Ihr meint, dass ich das gefälligst selber wissen müsste. Aber gibt's irgendwo eine schriftliche Festlegung, wie der "Erwartungshorizont" für die mündliche Prüfung neuerdings und GANZ GENAU auszusehen hat? Könnte die mal jemand für mich zitieren?
    Dankbarst,

    putzi

    Echt, das liegt den ganzen Tag rum bei euch - wo denn? Bei uns müssen es die Klassenbuchführer nach dem Unterricht mit in die nächste Stunde nehmen, und nach dem Unterricht wird es im Sekretariat eingeschlossen. Da kann keine Reinigungskraft hineinsehen.

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