Beiträge von putzmunter

    Hat jeder Schüler Zugriff auf die Lösungen??? Auf der Ministeriumsseite stehen nur die Klausurtexte und die Fragen, aber keine Bewertungsbögen für Lehrer und auch sonst keine Lösungen. Die Texte im S****-Verlag haben Lösungs"vorschläge" (habt ihr euch die mal angesehen? ich schon), aber enthalten nicht die Bewertungsbögen für Lehrer. Es ist ja in Englisch nicht wie in Mathe mit der Eindeutigkeit von Lösungen.

    8 Klausuren sind es, weil ich für zwei Q2er Klausuren machen muss - je 2 zur Auswahl, plus nochmal 2 für die Nachschreiber, macht vier pro Kurs. Bei zwei Kursen also 8. Im gleichen Zeitraum schreiben auch die Q1er, so dass ich da noch zusätzlich eine Klausur plus eine für Nachschreiber entwerfen musste. Da ich diese drei Stapel auch korrigieren muss, wenn sie geschrieben sind, habe ich währenddessen keine Zeit, mich erst dann um Erstellen von Nachschreiberklausuren zu kümmern.
    Zehn Klausuren erstellen alle für denselben Zeitraum von 14 Tagen, und alle nagelneu, wie kriegt ihr das hin??

    putzi

    Jemand stellt diese Frage in einem RECHTSForum unter Schulrecht. Ich habe sie von dort hierhinein kopiert:

    "Hallo,

    in der Zeit vor dem Zentralabitur gab es in NRW per Erlass eine Sperrfrist für Abituraufgaben von 4, später 3 Jahren, d.h. nach 3 Jahren durfte man die gleiche Klausuraufgabe im Abitur erneut einreichen. An diesem Zeitraum haben sich die meisten Kollegen auch bei den anderen Oberstufenklausuren orientiert bevor sie eigene Aufgaben recycelt haben.

    Die Abitursperrfrist ist ja mit dem Zentralabitur hinfällig geworden, und ich frage mich, ob es nun etwas Vergleichbares für die normalen Oberstufenklausuren gibt, insbesondere die sog. "Vorabi"-Klausur (die ja eben nur die letzte reguläre Oberstufenklausur ist).

    Zusätzlich würde mich auch interessieren, wie die Verwendung von alten Zentralabituraufgaben geregelt ist. Die Aufgaben der Haupttermine kann man zwar in manchen Fächern beim S****-Verlag als Übungsheft kaufen, aber spricht das prüfungsrechtlich gegen eine Verwendung? (Ob das sinnvoll ist überlassen wir dabei mal dem entsprechenden Fachlehrer.)

    Die Aufgaben der letzten drei Jahre, die man beim Ministerium herunterladen kann, tragen den Vermerk nur für den Dienstgebrauch. Das ist ja der Fall wenn die Aufgabe in einer Klausur erneut gestellt wird."
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=250284

    Klingt für mich sehr nach dem Ruf, nochmehr Dinge rechtlich festzuschreiben, als schon festgeschrieben sind, aber vielleicht sehe ich das ja ein bisschen zu aufgeregt, dann beruhigt mich doch bitte.
    Ich musste gerade eben 8 (in Worten acht) verschiedene Vorklausuren erstellen, mir ist noch ganz schlecht von der vielen Arbeit. Bei der Menge musste ich älteres Material wiederverwerten, sonst hätte ich die nötige Anzahl nie geschafft.
    Von mir aus sollte man da keine schlafenden Hunde wecken.
    Wie seht ihr das?

    Fragt
    putzi

    Meine Vorweihnachtszeit begann am 21. Dezember, vorher keine Zeit für irgendwas wegen zuviel Korrekturen. In den Weihnachtsferien hatte ich dann noch 27 Stück 12er-Klausuren und einen Stapel Arbeitshefte Stufe 9.
    Ich kann mir die Termine leider auch nicht korrekturfreundlicher legen, denn die Oberstufenklausurtermine macht die Oberstufenverwaltung, und die ließ mich am 19. 12. Klausur schreiben. Bei den 9ern habe ich ja nur 3 Wochenstunden, dank Doppelstundensystem sehe ich sie seltener als vorher und muss mich mit den wenigen verbliebenen Terminmöglichkeiten arrangieren. da kann man nur machen, was möglich ist, aber nicht was sinnvoll ist.
    Von daher habe ich immer wieder unerträgliche Arbeitsspitzen, die ich nicht entzerren kann. Das Pech aller Doppelsprachler und derer mit Deutsch und einer Fremdsprache.
    Trotzdem lebe ich aber noch und freu mich auf Wochenenden, an denen ich mal nicht korrigieren muss. Gibt's ein paar.

    Gruß,
    putzi

    In NRW laut unserer Schulleitung in Klassenarbeiten Sek I nur ganze Noten. Man kann in Klammern ein Minus oder Plus als Wort dazuschreiben, wenn man es unbedingt möchte, aber es "zählt" nicht. In Listen eingetragen werden auch nur ganze Noten. Wir müssen nicht die Noten der Sek I als verkleinerte Kopie von Sek-II-Verfahrensweisen handhaben.
    Gruß,
    putzi

    1. Das wird ist ganz einfach - ich frage Kollegen, und sie bekommen entsprechend frei.
    2. Die Stunde entfallen bzw. werden vertreten.
    3.&4. Bei uns wird in allen Jahrgängen eine mündliche Prüfung gemacht und zwar in jeder modernen Fremdsprache. Wir haben mehrere Prüfungstage, bei mir meistens 6 im Jahr selber und vllt noch 3 mit Kollegen. Wir prüfen in der Sek II parallel, damit nur ein Vorbereitungsraum notwendig ist und der Rest wird von den Stundenplanern erledigt. Wir machen aber dden Zeitraster fertig (Räume, Aufsicht usw.)
    5. Wir benutzen die vom Ministerium vorgeschlagenen Bögen mit Notizen drauf.
    6. Notenfindung? Für 2/3 Schüler so ungefähr 15 Minuten.

    Es ist viiiiiiel einfacher, als man denkt !

    Vielen Dank schon mal für diese Hinweise. Praktisch sehe ich nun eigentlich keine Schwierigkeiten.
    Mich beunruhigt aber der Zeitaufwand, der benötigt wird, um diese Prüfungen flächendeckend für 3 Sprachen und 2 Stufen durchzuführen. Ich verlier doch schon so viele Unterrichtsstunden in allen meinen Klassen, die ich eigentlich brauche - besonders in der Mittelstufe, die ja eh nur 3 Wochenstunden haben. Im Doppelstundensystem, das wir haben, verschwinden dermaßen viele Stunden durch Außerunterrichtliches im Orkus, dass ich befürchte, nicht zu schaffen, was alles für das Jahr auf dem Plan steht. Mir wird immer ein bisschen mulmig, wenn man prüfen muss, statt zu unterrichten.
    Es sind ja auch nicht die Prüfungen, die die Mündlichkeit stärken, sondern das, was man im Unterricht mit den Schülern mündlich macht. Mir wäre das eben wichtiger, in allen meinen Klassen, nicht nur in denen, wo geprüft werden soll. Seufz.

    Aber nochmal zu meiner Frage zurück, wie terminiert ihr diese Prüfungen am besten, gibt es da Tipps aus eurer Erfahrung?

    putzi

    Hm, sagt keiner was -- ich meine, speziell zu NRW. Das Schulmini gibt uns auch vor, dass die Schüler zum Zweck der Prüfung nicht aus einem Französischunterricht in eine Englischprüfung gehen sollen und auch nicht umgekehrt. (Hä?) Es sollen auch keine Prüfungen in der letzten Stunde vor einer Klassenarbeit abgehalten werden. Die mehrfachen Einschränkungen machen es nun schwer, die Prüfungen für Ober und Mittelstufe praktikabel zu terminieren.

    Termionvorschlag des Schulmini: "im Spätherbst nach dem 2. Klausurblock". Nun existiert dieser Zeitraum bei uns an der Schule gar nicht, da der 2. Klausurblock vor dem Weihnachtsferien endet.

    Wie sieht denn bei euch (in NRW) die Terminplanung aus, habt ihr etws Praktikables gefunden?

    Gruß

    putzi

    Wir haben Doppelstundensystem (90 Minuten-Stunden ohne Pause), danach 20 min Pause, dann den nächsten Doppelblock. Ich habe auch einen Tag mit 4 Dopplestunden, also 8 Stunden. Da der Nachmittagsunterricht der Oberstufen ohne längere Mittagspause ist (nur wieder 20 min, mit Essensgelegenheit), ist das für mich 8 Unterrichtsstunden "am Stück" - die Pausen gehören der Aufsicht, dem Toilettengang, dem Schlangestehen am Kopierer, den dienstlichen Absprachen mit Kollegen und Schülern, dem Brötchenverzehr. Ich bin hinterher immer fix und foxi.
    Trotzdem wird bei uns die Doppelstundenideologie als heilige Kuh geführt, und die Pausenregelung dient dem früheren Schluss, an dem ja alle Interesse haben...
    Nur die Unter- und Mittelstufen müssen eine Mittagspause von 50 Minuten machen.

    An den tagen, wo ich nur drei Blöcke (6 Unterrichtsstunden) oder gar nur 2 Blöcke habe, läuft es besser: da habe ich Doppelfreistunden, die ich allesamt mit Arbeit (Korrigieren, Fotokopieren, Recherchieren, Organisieren, Planen) fülle. Da krieg ich was geschafft.
    Am 8-Stundentag BIN ich geschafft.

    Gruß,
    putzi

    Hab noch mal ein paar Fragen:

    Prüfen bei euch die Lehrer einzeln, oder zu zweit?
    Wie bekommt ihr die Kollegen frei zum Zweck der Prüfung?
    Was ist mit den während der Prüfung nicht gehaltenen Unterrichtsstunden, bekommt man die irgendwie wieder?
    Was ist mit Kollegen, die zwei Fremdsprachen im zu prüfenden Jahrgang unterrichten - haben die mehr als einen Prüfungstag?
    Wie sieht das aus, wenn man im selben Schuljahr sowohl in der Sekundarstufe I als auch II in zwei Sprachen zu prüfen hat, wer organisiert das wie?
    Wie dokumentiert ihr, und nehmt ihr Prüfungsgespräche auf?
    Wie lange dauert die Notenfindung?

    Bin neugierig, weil die Sache bei uns näherrückt.

    Danke schon mal,

    putzi

    Bei Lehrer-online kann man nachlesen:

    "Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal
    Auch
    für die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal gilt das zur
    Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Schülerinnen und Schülern
    Gesagte. Das heißt: Ohne Einwilligung dürfen deren personenbezogene
    Daten auf der Schulhomepage normalerweise nicht frei veröffentlicht
    werden. Dies gilt auch für Namenslisten von Lehrkräften und
    Elternvertretern oder ähnliche Verzeichnisse.
    Keine Einwilligung bei Schulleitung und Webmastern
    Eine
    Einschränkung bezüglich des Einwilligungserfordernis ist aber allgemein
    bei solchen Personen anerkannt, die aufgrund ihrer Funktion nicht nur
    innerhalb der Schule, sondern auch nach außen hin auftreten, wie
    insbesondere die Schulleitung oder der / die Webmaster. Letzteres
    rechtfertigt aber nur eine Bekanntgabe derjenigen personenbezogenen
    Daten, die in dienstlichem Zusammenhang stehen, wie etwa den Namen oder
    die schulischen Kontaktinformationen (dienstliche Adresse,
    Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
    Tipp: Sorgfältige Planung
    Planen
    Sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Schulhomepage,
    so sollte unbedingt mit allen Betroffenen zunächst abgeklärt werden, ob
    und gegebenenfalls in welchem Umfang dies in Betracht kommt. Einem
    offenen und geschickten Vorgehen, bei dem die Ziele des Projekts
    verdeutlicht werden, kommt dabei große Bedeutung zu. Bei der Auswahl der
    Daten, die Sie veröffentlichen wollen, sollten dabei nicht nur
    rechtliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch pädagogische Fragen
    und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beachtet werden.

    Besteht
    eine grundsätzliche Einigung über die Veröffentlichung bestimmter
    personenbezogener Daten im Internet, so muss von allen Betroffenen eine
    schriftliche Einwilligung eingeholt werden.

    Verweigern Einzelne
    ihre Einwilligung, so ist dies zu respektieren und auf die Nennung der
    entsprechenden personenbezogenen Daten zwingend zu verzichten."

    Soweit lehrer-online.
    Ich meine mich zu erinnern, dass in NRW Lehrerlisten zulässig sind, aber ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe. Weiß es jemand?
    Und: Gib KEIN Einverständnis zum Foto. Das kann schneller missbraucht werden, als es wieder aus dem Netz gelöscht ist.
    Gruß,
    putzi

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich habe es dem LBV am 25. 8. mitgeteilt und auch meine Heiratsurkunde mitgeschickt. Sie haben mir am 11. 9. (adressiert an meinen neuen Namen) einen Fragebogen zu den Einkünften meines Mannes geschickt, den ich ausgefüllt und zurückgesandt habe. Die Bezügemitteilung ist auch schon an meinen neuen Namen adressiert.
    Muss ich da mal anrufen?

    putzi

    Ich bin in NRW, habe kürzlich geheiratet und dem LBV das auch mitgeteilt. Auf der soeben eingetroffenen Gehaltsabrechnung steht nun untendrunter: "Familienzuschlag: Kein Familienzuschlag".
    Hat das so seine Richtigkeit? Steht mir überhaupt einer zu? Muss ich womöglich etwas extra beantragen?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
    putzi

    Ich habe geheiratet, dem LBV dies mitsamt der Namensänderung mitgeteilt, und nun bekam ich zum Ausfüllen eine "Erklärung zu familienbezogenen Bezügebestandteilen" zugeschickt. Dort soll ich angeben, ob mein Ehepartner in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder nicht, oder ob er (mit Datum) aus dem Beschäftigungsverhältnis bei (Arbeitgeber) ausgeschieden ist.
    Die Ankreuzmöglichkeiten auf dem Bogen passen leider überhaupt nicht zu unserer Realität. Die beigefügten Merkblätter beschäftigen sich gar nicht mit der Vorstellung, dass jemand selbständig sein könnte statt "beschäftigt bei".
    Beim Versuch der Rückfrage glänzt der telefonische Dienst des LBV durch permanente Unerreichbarkeit. Natürlich habe ich auch die Website des LBV durchforstet. Dort ist aber leider auch nichts zu finden, was mir weiterhilft.
    Wie gebe ich an, dass mein Ehepartner bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres selbständig war und seither Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht? Ein Feld für handschriftliche Eintragungen ist nicht vorhanden, und auch kein Platz zum Dazwischenschreiben.
    Kann mir jemand einen Rat geben?

    Danke schon mal!
    putzi

    Auch wir müssen für die mündlichen Prüfungen, wie für die schriftlichen Klausuren, einen Erwartungshorizont entsprechend ausarbeiten und alle drei Anforderungsbereiche prozentual abfordern. Dh. unser Erwartungshorizont sieht genauso aus, wie immer. Schliesslich müssen wir auch die Fragen ja vorher festlegen und uns nicht spontan einfallen lassen. Dann gibt es aber noch genügend Platz für den Protokollanten, dass er noch mehr hinschreiben kann, falls das Gespräch einen anderen Verlauf nimmt.

    Das heißt ja Klausuren mit Kriterienkatalog entwerfen - für Englisch immer sehr formulierungsaufwendig!

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