Beiträge von putzmunter

    Hm, sagt keiner was -- ich meine, speziell zu NRW. Das Schulmini gibt uns auch vor, dass die Schüler zum Zweck der Prüfung nicht aus einem Französischunterricht in eine Englischprüfung gehen sollen und auch nicht umgekehrt. (Hä?) Es sollen auch keine Prüfungen in der letzten Stunde vor einer Klassenarbeit abgehalten werden. Die mehrfachen Einschränkungen machen es nun schwer, die Prüfungen für Ober und Mittelstufe praktikabel zu terminieren.

    Termionvorschlag des Schulmini: "im Spätherbst nach dem 2. Klausurblock". Nun existiert dieser Zeitraum bei uns an der Schule gar nicht, da der 2. Klausurblock vor dem Weihnachtsferien endet.

    Wie sieht denn bei euch (in NRW) die Terminplanung aus, habt ihr etws Praktikables gefunden?

    Gruß

    putzi

    Wir haben Doppelstundensystem (90 Minuten-Stunden ohne Pause), danach 20 min Pause, dann den nächsten Doppelblock. Ich habe auch einen Tag mit 4 Dopplestunden, also 8 Stunden. Da der Nachmittagsunterricht der Oberstufen ohne längere Mittagspause ist (nur wieder 20 min, mit Essensgelegenheit), ist das für mich 8 Unterrichtsstunden "am Stück" - die Pausen gehören der Aufsicht, dem Toilettengang, dem Schlangestehen am Kopierer, den dienstlichen Absprachen mit Kollegen und Schülern, dem Brötchenverzehr. Ich bin hinterher immer fix und foxi.
    Trotzdem wird bei uns die Doppelstundenideologie als heilige Kuh geführt, und die Pausenregelung dient dem früheren Schluss, an dem ja alle Interesse haben...
    Nur die Unter- und Mittelstufen müssen eine Mittagspause von 50 Minuten machen.

    An den tagen, wo ich nur drei Blöcke (6 Unterrichtsstunden) oder gar nur 2 Blöcke habe, läuft es besser: da habe ich Doppelfreistunden, die ich allesamt mit Arbeit (Korrigieren, Fotokopieren, Recherchieren, Organisieren, Planen) fülle. Da krieg ich was geschafft.
    Am 8-Stundentag BIN ich geschafft.

    Gruß,
    putzi

    Hab noch mal ein paar Fragen:

    Prüfen bei euch die Lehrer einzeln, oder zu zweit?
    Wie bekommt ihr die Kollegen frei zum Zweck der Prüfung?
    Was ist mit den während der Prüfung nicht gehaltenen Unterrichtsstunden, bekommt man die irgendwie wieder?
    Was ist mit Kollegen, die zwei Fremdsprachen im zu prüfenden Jahrgang unterrichten - haben die mehr als einen Prüfungstag?
    Wie sieht das aus, wenn man im selben Schuljahr sowohl in der Sekundarstufe I als auch II in zwei Sprachen zu prüfen hat, wer organisiert das wie?
    Wie dokumentiert ihr, und nehmt ihr Prüfungsgespräche auf?
    Wie lange dauert die Notenfindung?

    Bin neugierig, weil die Sache bei uns näherrückt.

    Danke schon mal,

    putzi

    Bei Lehrer-online kann man nachlesen:

    "Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal
    Auch
    für die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal gilt das zur
    Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Schülerinnen und Schülern
    Gesagte. Das heißt: Ohne Einwilligung dürfen deren personenbezogene
    Daten auf der Schulhomepage normalerweise nicht frei veröffentlicht
    werden. Dies gilt auch für Namenslisten von Lehrkräften und
    Elternvertretern oder ähnliche Verzeichnisse.
    Keine Einwilligung bei Schulleitung und Webmastern
    Eine
    Einschränkung bezüglich des Einwilligungserfordernis ist aber allgemein
    bei solchen Personen anerkannt, die aufgrund ihrer Funktion nicht nur
    innerhalb der Schule, sondern auch nach außen hin auftreten, wie
    insbesondere die Schulleitung oder der / die Webmaster. Letzteres
    rechtfertigt aber nur eine Bekanntgabe derjenigen personenbezogenen
    Daten, die in dienstlichem Zusammenhang stehen, wie etwa den Namen oder
    die schulischen Kontaktinformationen (dienstliche Adresse,
    Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
    Tipp: Sorgfältige Planung
    Planen
    Sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Schulhomepage,
    so sollte unbedingt mit allen Betroffenen zunächst abgeklärt werden, ob
    und gegebenenfalls in welchem Umfang dies in Betracht kommt. Einem
    offenen und geschickten Vorgehen, bei dem die Ziele des Projekts
    verdeutlicht werden, kommt dabei große Bedeutung zu. Bei der Auswahl der
    Daten, die Sie veröffentlichen wollen, sollten dabei nicht nur
    rechtliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch pädagogische Fragen
    und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beachtet werden.

    Besteht
    eine grundsätzliche Einigung über die Veröffentlichung bestimmter
    personenbezogener Daten im Internet, so muss von allen Betroffenen eine
    schriftliche Einwilligung eingeholt werden.

    Verweigern Einzelne
    ihre Einwilligung, so ist dies zu respektieren und auf die Nennung der
    entsprechenden personenbezogenen Daten zwingend zu verzichten."

    Soweit lehrer-online.
    Ich meine mich zu erinnern, dass in NRW Lehrerlisten zulässig sind, aber ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe. Weiß es jemand?
    Und: Gib KEIN Einverständnis zum Foto. Das kann schneller missbraucht werden, als es wieder aus dem Netz gelöscht ist.
    Gruß,
    putzi

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich habe es dem LBV am 25. 8. mitgeteilt und auch meine Heiratsurkunde mitgeschickt. Sie haben mir am 11. 9. (adressiert an meinen neuen Namen) einen Fragebogen zu den Einkünften meines Mannes geschickt, den ich ausgefüllt und zurückgesandt habe. Die Bezügemitteilung ist auch schon an meinen neuen Namen adressiert.
    Muss ich da mal anrufen?

    putzi

    Ich bin in NRW, habe kürzlich geheiratet und dem LBV das auch mitgeteilt. Auf der soeben eingetroffenen Gehaltsabrechnung steht nun untendrunter: "Familienzuschlag: Kein Familienzuschlag".
    Hat das so seine Richtigkeit? Steht mir überhaupt einer zu? Muss ich womöglich etwas extra beantragen?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
    putzi

    Ich habe geheiratet, dem LBV dies mitsamt der Namensänderung mitgeteilt, und nun bekam ich zum Ausfüllen eine "Erklärung zu familienbezogenen Bezügebestandteilen" zugeschickt. Dort soll ich angeben, ob mein Ehepartner in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder nicht, oder ob er (mit Datum) aus dem Beschäftigungsverhältnis bei (Arbeitgeber) ausgeschieden ist.
    Die Ankreuzmöglichkeiten auf dem Bogen passen leider überhaupt nicht zu unserer Realität. Die beigefügten Merkblätter beschäftigen sich gar nicht mit der Vorstellung, dass jemand selbständig sein könnte statt "beschäftigt bei".
    Beim Versuch der Rückfrage glänzt der telefonische Dienst des LBV durch permanente Unerreichbarkeit. Natürlich habe ich auch die Website des LBV durchforstet. Dort ist aber leider auch nichts zu finden, was mir weiterhilft.
    Wie gebe ich an, dass mein Ehepartner bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres selbständig war und seither Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht? Ein Feld für handschriftliche Eintragungen ist nicht vorhanden, und auch kein Platz zum Dazwischenschreiben.
    Kann mir jemand einen Rat geben?

    Danke schon mal!
    putzi

    Auch wir müssen für die mündlichen Prüfungen, wie für die schriftlichen Klausuren, einen Erwartungshorizont entsprechend ausarbeiten und alle drei Anforderungsbereiche prozentual abfordern. Dh. unser Erwartungshorizont sieht genauso aus, wie immer. Schliesslich müssen wir auch die Fragen ja vorher festlegen und uns nicht spontan einfallen lassen. Dann gibt es aber noch genügend Platz für den Protokollanten, dass er noch mehr hinschreiben kann, falls das Gespräch einen anderen Verlauf nimmt.

    Das heißt ja Klausuren mit Kriterienkatalog entwerfen - für Englisch immer sehr formulierungsaufwendig!

    Pausenclown, mein Fach ist Englisch. Inhaltlich kann man ja ganz gut die Themen und eine Art "Musterlösung" festlegen, aber da keine Pünktchenzählerei wie bei den Klausuren gemacht wird, verstehe ich auch nicht, wie wir mündliche Leistungen, die wir erst noch hören müssen und die durchaus unerwartete Ergebnisse zeigen können, schon vorher den Noten "Gut" und "Ausreichend" zuordnen sollen. Vielleicht geht das in den Naturwissenschaften besser...

    Gruß
    putzi

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