Beiträge von putzmunter

    Pausenclown, mein Fach ist Englisch. Inhaltlich kann man ja ganz gut die Themen und eine Art "Musterlösung" festlegen, aber da keine Pünktchenzählerei wie bei den Klausuren gemacht wird, verstehe ich auch nicht, wie wir mündliche Leistungen, die wir erst noch hören müssen und die durchaus unerwartete Ergebnisse zeigen können, schon vorher den Noten "Gut" und "Ausreichend" zuordnen sollen. Vielleicht geht das in den Naturwissenschaften besser...

    Gruß
    putzi

    "Standardsicherung" bezieht sich nur auf Prüfungen. Es gibt aber auch ganz normale Richtlinien (das ist was anderes als die "Kernlehrpläne") für die gymnasiale Oberstufe NRW, ich glaube von 1999. Diese gelten nach wie vor, wurden also durch die Zentralabiturvorgaben nicht ungültig. Deine Schule müsste ein gedrucktes Exemplar besitzen. Ansonsten kann man sich ein eigenes bei Ritterbach bestellen.
    Steht so auch auf der Seite namens "Lehrplannavigator":
    Bitte beachten Sie: Die rechtsverbindlichen Fassungen der Lehrpläne sind die offiziellen Druckausgaben, die Sie im Fachhandel (z. B. beim
    Ritterbach Verlag GmbH) beziehen können. Sie wurden den Schulen in Heftform zur Verfügung gestellt.


    Online nachlesen kannst du sie hier: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene/upl…ium_os/4704.pdf

    Im "Beurteilungsbereich Klausuren" dieser Richtlinien (Seite 94-95) steht der Aufgabentyp "Aufgabenart B2 - Textausschnitte in auditiver bzw. audiovisueller Vermittlung", und etwas weiter unten die Vorgabe: "In der Qualifikationsphase muss die Aufgabenart B2 (Verbindung mit auditiv bzw. audiovisuell vermittelten Texten) zwei Mal zum Einsatz kommen."

    Dass das nicht als Abituraufgabe kommt, spielt keine Rolle - wir sollen ja nicht bloß "teaching to the test" machen. Dies Schüler haben einen Anspruch darauf, gemäß der Richtlinien Unterricht und Leistungsnachweise zu bekommen.

    Gruß

    putzi

    Ich finde es gut, wenn man Gesichter auf einer Homepage sehen kann. Das ist bei vielen Unis mittlerweile Usus und ich finde es auch für Schulen gut. Daher darf mein Bild auf die Webseite. Ich möchte mich ebenso jederzeit kurzfristig wieder anders entscheiden dürfen und verlangen wollen, dass mein Bild von sämtlichen Seiten entfernt wird. Leider ist der zweite Punkt nicht immer so gut umgesetzt.

    Das Bild ist aber doch nicht aus dem Internet weg, nur weil man es von der Schulhomepage wieder entfernen lässt. Bis dahin kann es schon wer weiß wie oft kopiert und für andere Zwecke verwendet worden sein. Und Google hat's auch immer noch im Cache.

    Mein Gesicht brauchen nur die Leute zu sehen, die im wirklichen Leben mit mir zu tun haben, und die können mich live treffen. Aber mit der Schulhomepage setzt man sein Bild nicht nur in die Schulgemeinschaft, sondern in die Weltöffentlichkeit. Das macht sich gar nicht jeder so klar.

    putzi

    Es geht um die Berechnung des Ruhegehalts: Hat von Euch jemand in NRW schon den Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten gestellt? Mir ist gesagt worden, dass ohne einen solchen Antrag die Vordienstzeiten auch tatsächlich nicht berücksuichtigt werden.
    Wenn ihr schon einen gestellt habt, habt ihr das formlos gemacht, oder hattet ihr einen Vordruck/ ein Formular?
    Vielen Dank schonmal und
    fröhliche Ostereier!

    putzi

    Tja - keins von beiden. Der Tag ist halt in dieser Form angeordnet und verpflichtend für die Schüler und Lehrer. Da ich schon seit Wochen wiederhole, brauch ihn den Tag so dringend wie einen Pickel. Aber die Schüler muss ich vorher mit der Organisation beauftragen, denn SIE sind es, die sich vorbereiten sollen. Selbständig. Irgendwie muss ich vorher Gruppen bilden und mit Themenvorbereitung für den Kurs beauftragen... aber mir fällt in meiner Unlust nichts Zündendes ein, wie ich das am besten mache.

    Bei euch zwei Kollegen in 10er Gruppen? Wo kriegt ihr denn die ganzen Lehrer dafür her? (Staun!)

    putzi

    Maximal 10? Da wär ich glücklich! Ich bin leider in NRW, habe an dem Tag zwei Leistungskurse (insgesamt 50 Schüler) und muss zwischen den beiden Gruppen hin und hergehen.
    Die müssen also streckenweise selbständig Stoff wiederaufarbeiten. Wie stiele ich das am besten ein? Hat jemand dazu vielleicht ein paar tipps?

    Bei uns gibt es in der letzten Woche vor den Osterferien einen Tag, wo alle Leistungskurse 6 Stunden mit ihrem Lehrer Abiturvorbereitung betreiben. (Und am folgenden Tag in ihrem zweiten Leistungskurs.) Gibt's das bei Euch auch, und was macht Ihr da so lange Zeit mit denen? Ich brauche ein paar Tipps, denn ich habe einen "faulen Haufen"...
    Vielen Dank schon mal

    putzi

    Also ich bin neuerdings abgabepflichtig (lange Geschichte, vorher war ich es nicht und hatte eben die vier Jahre Zeit). Die Frist, die ich eingehalten habe, hatte meine Sachbearbeiterin mir für 2011 gesetzt (auch hier lag eine mehrfache Verlängerung vor, wieder 'ne lange Geschichte).

    Ich habe auch immer allerhand Belege zu kopieren, weil ich im Laufe des Jahres an viele verschiedene Organisationen spende.
    Außerdem verschiedene kleine Kap und S. Hierzu musste ich auch was schriftlich aufschlüsseln.

    Aber ich habe jetzt meine Lektion gelernt. Immer alles in Kopie vollständig bereithalten, Immer alles persönlich abgeben, auch wenn man den Pförtner beiseite drängen muss. Sonst schützt einen nichts davor, dass man die Verschlampung der Unterlagen durch das Finanzamt auszubügeln hat. Seufz.

    Putzi

    Immerhin habe ich jetzt einen Tipp fürs nachste Mal bekommen : eine Steuererklärung ohne Belege abgeben. Die Sachbearbeiterin wird dann die Einreichung der zugehörigen Belege einfordern. Das Schreiben, mit demsie das tut, ist Nachweis, dass ich die Steuererklärung abgegeben habe!

    Die Belege muss ich dann natürlich nachreichen, am besten persönlich an die Sachbearbeiterin (und gegen den Protest des Pförtners).
    Leider arbeitet diese Angestellte nur von 9-12. Muss es also in den ferien machen...

    Wobei mir ein Anwalt mal erklärte, dass ein Einschreiben mit Rückschein auch keine Garantien für eine Rechtssicherheit biete, da man rein theoretisch ja auch einen leeren Umschlag abgeben könne. Das sei bei Versicherungen schon öfter vorgekommen, da hier Fristen einzuhalten sind.

    Welche Rechtssicherheit habe ich denn überhaupt, wenn es mir unmöglich gemacht wird, einen Nachweis der Abgabe zu liefern, während mir das Fehlen desselben zum Schaden gereicht?

    Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür. Das war vor drei Wochen. Nun bekomme ich plötzlich eine Aufforderung vom Finanzamt, ich solle die Einkommensteuererklärung umgehend einreichen. Auf meinen Anruf erfuhr ich, dass sie angeblich im Zimmer des Bearbeiters nicht angekommen ist!
    Dazu muss ich sagen, dass man nur an der Pforte abgeben darf, nicht beim Sachbearbeiter selbst, und dass man an der Pforte auch keine Abgabebestätigung bekommt. Die Sachbearbeiterin gibt an, Abgabebestätigungen auszustellen sei den Finanzämtern schon seit 10 Jahren verboten.

    Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
    Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?
    Ferner wurde mir gesagt, ich könne, falls ich so misstrauisch sei, die Steuererkläung doch per Einschreiben mit Rückschein einreichen. Geil!! Kostet auch wieder etwas.

    Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?

    Kennt sich einer von Euch mit der Rechtslage aus - nutzt es etwas, einen Anwalt hinzuzuziehen oder muss ich diese Kröte schlucken?

    Vielen Dank für Antworten!

    putzi

    Wie ich heute erfragt habe, hat es wohl kein Gerichtsurteil, aber einen Einspruch eines Schülers gegeben, der sich nach Ablauf der Auswahlzeit umentscheiden wollte. Dem wurde von Düsseldorf stattgegeben.

    Was die Vorabiturklausur betrifft, habe ich auf der Ministeriumsseite folgendes gefunden.

    "Klausuren unter Abiturbedingungen sind zur Vorbereitung auf zentral
    gestellte Prüfungsaufgaben besonders wichtig. "Unter Abiturbedingungen"
    heißt:

    • Die Klausuren orientieren sich an den Aufgabenformaten der Lehrpläne, die auch Grundlage für die Abituraufgaben sind.
    • Inhaltlich beziehen sich die Aufgaben auf den Unterricht des vorangegangenen Quartals.
    • Falls
      im Abitur eine Auswahl in dem jeweiligen Fach vorgesehen ist, so wird
      auch hier eine Auswahl gegeben; die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten muss
      aber nicht der im Abitur vorgesehenen entsprechen
      .
    • Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben der Abiturbedingungen.
    • Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.

    (Unterstreichungen von mir)
    Also offensichtlich keine genaue Deckungsgleichheit mit den Bedingungen der Abiturklausuren. Ich werde nach Ablauf einer von mir aus gern längeren Auswahlzeit als nur 30 Minuten die nicht gewählten Aufgaben wieder einsammeln. Ein eventueller Umentscheidungskandidat kann sie ja dann wieder zurückhaben.

    Im Abitur sammle ich sie dann dann erst am Schluss ein.
    Gegessen.
    putzi

    (Freue mich schon auf meine 50 LK-Klausuren).

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