Wie ich heute erfragt habe, hat es wohl kein Gerichtsurteil, aber einen Einspruch eines Schülers gegeben, der sich nach Ablauf der Auswahlzeit umentscheiden wollte. Dem wurde von Düsseldorf stattgegeben.
Was die Vorabiturklausur betrifft, habe ich auf der Ministeriumsseite folgendes gefunden.
"Klausuren unter Abiturbedingungen sind zur Vorbereitung auf zentral
gestellte Prüfungsaufgaben besonders wichtig. "Unter Abiturbedingungen"
heißt:
- Die Klausuren orientieren sich an den Aufgabenformaten der Lehrpläne, die auch Grundlage für die Abituraufgaben sind.
- Inhaltlich beziehen sich die Aufgaben auf den Unterricht des vorangegangenen Quartals.
- Falls
im Abitur eine Auswahl in dem jeweiligen Fach vorgesehen ist, so wird
auch hier eine Auswahl gegeben; die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten muss
aber nicht der im Abitur vorgesehenen entsprechen. - Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben der Abiturbedingungen.
- Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.
(Unterstreichungen von mir)
Also offensichtlich keine genaue Deckungsgleichheit mit den Bedingungen der Abiturklausuren. Ich werde nach Ablauf einer von mir aus gern längeren Auswahlzeit als nur 30 Minuten die nicht gewählten Aufgaben wieder einsammeln. Ein eventueller Umentscheidungskandidat kann sie ja dann wieder zurückhaben.
Im Abitur sammle ich sie dann dann erst am Schluss ein.
Gegessen.
putzi
(Freue mich schon auf meine 50 LK-Klausuren).