Beiträge von paxson5

    Das sind ja mutige Aussagen.

    Also für viele ist es ein Problem Geld selber zurückzulegen.

    Und das die Nachzahlung etwa einem Monat Elterngeldbezug entspricht, das ist eine sehr gewagte These, denn das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man das selbst in der Glaskugel nicht lesen kann!

    Bei zwei Erwachsenen, die gut verdienen, Verantwortung für eine Familie und darüber hinaus viel Verantwortung im Job haben, kann man annehmen, dass es für sie ein leichtes ist.

    Die aus dem Progressionsvorbehalt resultierende Nachzahlung hängt nur vom steuerpflichtigem Brutto und der Höhe des Elterngeldbezugs ab. Zwei durchaus überschaubare Faktoren für eine grobe Kalkulation.

    Grundsätzlich ist die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer unabhängig von der gewählten Steuerklasse, sie ist einzig durch das Gehalt, die Freibeträge (Grund-, Kinderfreibetrag) und eventuell absetzbare Kosten festgelegt.

    Wählt man III/V oder IV/IV mit Faktor so hat man geringe monatliche Abzüge aber auch eine geringere/keine Steuerrückzahlung.

    Wählt man IV/IV ohne Faktor, so hat man höhere monatliche Abzüge aber auch eine größere Steuerrückzahlung.

    Wenn es nicht so genau darauf ankommt, wann das Geld kommt, was bei A12 + Elterngeld nicht unwahrscheinlich ist, belasst es bei IV/IV. Das Geld kommt zwar etwas später, aber genauso viel. Und vielleicht arbeitet deine Frau schon bald wieder und du reduzierst um die Care-Arbeit aufzuteilen und auch in den Genuss von ganz viel Kinderzeit zu kommen.

    Wenn es knapp ist mit dem monatlichen Geld, dann empfehle ich IV/IV mit Faktor. Das muss man genau wie III/V beim FA beantragen uns sorgt dafür, dass der Splittingvorteil schon beim Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufgeteilt wird. Ein nicht zu unterschätzendes psychologisches Element! Nicht selten wird sonst der vermeintlich niedrige Verdienst der Frau als „Zuverdienst“ betitelt, bei dem es sich eh nicht lohnt mehr zu arbeiten.

    Sobald eine weitere Phase der Lohnersatzleistung absehbar ist (Elterngeld), sollte derjenige der sie beziehen wird, in die Klasse III wechseln. Egal wie niedrig sein Bruttolohn. Wenn also deine Frau wieder in Elternzeit mit Elterngeld gehen würde, dann du in V und sie in III. Denn Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Netto. Hättet ihr am besten schon vor dem ersten Kind gemacht, aber es ist müßig darüber nachzudenken, da bereits geschehen.

    Die Höhe der Nachzahlung aufgrund des unter Progressionsvorbehalt stehenden Elterngelds könnt ihr, wie Susannea beschrieb, leicht googeln. Sie ist also kein Argument für die Steuerklassenwahl, da es ein leichtes ist, das Geld selber zurückzulegen. Das ist ja nichts, was einen überrascht. Grob gerechnet entspricht die Nachzahlung etwa einem Monat Elterngeldbezug.

    Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

    Wir haben Anfang März einen Beratungstermin in einem, in BW, renommierten Institut. Dort wird er wohl auch getestet. Für mein eigenes Seelenheil habe ich nun entschiedene, dass für einen Sprung definitiv eine deutliche Hochbegabung vorliegen muss. Darunter oder im Grenzbereich gibt es für mich keine Diskussion.

    Springen ist nicht nur etwas für Hochbegabte (IQ grösser 130), sondern auch für sehr begabte Kinder (IQ größer 120). Ich würde es eh nicht an einer Zahl festmachen wollen.

    Eher am Probeunterricht in der 4. Klasse. Die besondere Auffassungsgabe erkennt jeder Grundschullehrer sofort ( im Gegensatz zu Erziehern im Kiga, sorry). Wie Samu schon sagte, die Qualität des Denkens ist eine andere.

    Es bleibt die große Frage im Raum, wie man in einem klassischen Frontalunterricht einigermaßen binnendifferenzieren kann, damit er eben nicht überspringen muss.

    Wenn der Lehrer nicht will* - gar nicht! Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Biste abhängig.

    *oder nicht kann, weil da noch das Kind ohne Deutschkenntnisse, die drei diagnostizierten Förderkinder und zwei weitere verhaltensauffällige Kinder in der Klasse sind.

    Hast du dir die Frage schon mal andersherum gestellt? Kann mein Kind in der Klasse verbleiben? Kann es so wie es jetzt ist weitergehen? Kann ich „Nichts tun“?

    PS: Begabten- und Hochbegabtenförderung ist für Gymnasien Alltagsgeschäft.

    Dieses Kind ist mein erstes Kind und er ist in seiner Generation das deutlich älteste Kind in seiner Verwandtschaft. Ich habe also keinen Vergleich.

    Aber die Grundschullehrer haben den Vergleich!

    Vieles was du erzählst kenne ich aus eigener Erfahrung und konnte es aus dem gleichen Grunde auch erst später so richtig einordnen.

    Im Beruf habe ich schon mehrere Hochbegabte in verschiedenen Klassen unterrichtet. Da waren alle Typen dabei, vom offensichtlich hochbegabten Kind bis zum kaum auffallenden Kind, bei dem es nur manchmal hervorblitzte. Von bestens integrierten Kindern (Mehrzahl!) bis zum sozial schwierigen Kind ( Einzahl). Keiner hat das Springen bereut. Der Altersunterschied war nie ein Thema, auch nicht in der Pubertät. Auffälliger sind da die Wiederholer. Die Springer entwickeln sich eher mit der Klasse mit.

    Die Literaturtipps zu Annette Heinbokel kann ich sehr unterstützen. Ich hatte schon mehrfach Kontakt zu ihr und mein Blickwinkel auf Hochbegabung und Fördermöglichkeiten bei Hochbegabung hat sich durch sie deutlich verändert und erweitert.

    Der Schulleiter schlug gleich das Wechseln in die 4. Klasse bzw. das Überspringen der 4. Klasse vor. Bisher habe ich mich dagegen vehement gewehrt, da mein Sohn erst zwei Wochen vor seiner Einschulung sechs Jahre alt geworden ist. Ich finde ihn zu jung um mit gerade 9 Jahren auf ein Gymnasium zu gehen.

    Warum denkst du, dein Sohn ist zu jung dafür? Welche Bedenken hast Du?

    Enrichment oder Akzeleration - das sind die beiden grundlegenden Möglichkeiten. Enrichment, also die Anreicherung mit Zusätzlichem (Drehtürmodell, ...) klingt toll, ist im Alltag aber nicht oder schwer umsetzbar. Oft ist es nur Beschäftigungstherapie. Nett, aber nicht effektiv. Und das grundsätzliche Problem beim Vorziehen regulären Schulstoffs (z.B. als Zweitklässler in der 3. Klasse an Mathe teilnehmen) verschiebt das Problem auf das Ende der Grundschulzeit. Zudem nicht geeignet, wenn die Begabung in allen (relevanten) Fächern auftritt.

    Akzeleration, also das Überspringen eines Schuljahres, klingt hart, ist aber deutlich wirksamer. Zudem ist man weniger abhängig von zusätzlichem, persönlichen (zeitlichem) Engagement von Lehrkräften angewiesen.

    Man kann sich auch folgende Frage stellen: In welche Klassenstufe gehört mein Kind „kognitiv“? Wie fühlt es sich für mein Kind an, als „kognitiver Drittklässler“ den ganzen Tag unter Zweitklässlern zu sitzen?

    Es gib einen einfachen Trick:

    Hinter die Folie ein leeres Blatt Papier legen und mit einen kleinen Stückchen Tesa befestigen. Mit der Folie nach unten in den Einzug legen. Der Drucker zieht nun das Papier mit der Folie ein und druckt auf die Folie. Funktioniert bei meinem Ecotank.

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